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ASYL/1274: »Familiennachzugsverhinderungssgesetz« muss gestoppt werden (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 7. Juni 2018

»Familiennachzugsverhinderungssgesetz« muss gestoppt werden

PRO ASYL: Gesetz atmet den Geist der Abschottung - Aus Grundrecht auf Familie wird Gnadenrecht des Staates


Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs »zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten« (sog. »Familiennachzugsneuregelungsgesetz«) richtet PRO ASYL einen eindringlichen Appell an den Deutschen Bundestag, das Gesetz nicht zu beschließen.

»Dieses Gesetz ist unbarmherzig und rechtswidrig. Aus einem Grundrecht auf Familie wird ein vereinzeltes Gnadenrecht auf dem Rücken von Kriegsflüchtlingen, denen so dauerhaft das Recht als Familie zusammenzuleben verwehrt wird. Hauptbetroffene sind syrische Kriegsflüchtlinge, die auf unabsehbare Zeit nicht zurückkönnen. Genau deshalb greift für sie der Schutz von Ehe und Familie des Grundgesetzes«, so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Die Auswahl von 1.000 Glücklichen pro Monat, deren Familien die Einreise gestattet wird, wird von Zufall und Willkür geprägt sein. Die undankbare und rechtsstaatlich nicht lösbare Aufgabe, die 1.000 unter derzeit ca. 60.000 Anspruchsberechtigten auszuwählen, wird auf eine zusätzliche Behörde, das Bundesverwaltungsamt abgewälzt. So wird auch noch das Verfahren selbst so kompliziert ausgestaltet, dass am Ende gar nicht klar ist, wie, wo oder wann entschieden wird.

In der Gesetzesbegründung heißt es, man habe Fallgruppen aus »Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit« (Gesetzentwurf, S. 18) beispielhaft genannt. Die Benennung dieser Gruppen führt aber alles andere als zu Rechtssicherheit und -klarheit. Es ist für die Betroffenen überhaupt nicht erkennbar oder absehbar, wann und wie über ihren Antrag auf Familienzusammenführung entschieden wird. Genau das widerspricht aber den europarechtlichen Grundprinzipien, siehe EuGH-Urteil vom 12. April 2018: Danach darf es gerade nicht »völlig unvorhersehbar« sein, ob ein Anspruch besteht oder nicht.

Die jüngsten Presseberichte bestätigen dramatische Entwicklungen in Syrien: Baschar al-Assad plant die de facto-Enteignung von Geflüchteten, die aufgrund ihrer Abwesenheit keine Ansprüche bei einer nun bevorstehenden Enteignung geltend machen können. Dazu taucht eine Geheimdienstliste auf mit 1,5 Millionen Namen, die vom Assad-Regime gesucht werden. Ein baldiger Frieden ist nicht in Sicht - schon gar keiner, der ein Ende der Diktatur von Assad zur Folge hätte, vor der Betroffene gerade geflohen sind. Eine gefahrenlose Rückkehr ist zeitnah nicht möglich und daher auch nicht zu erwarten - weder für GFK-Flüchtlinge, noch für subsidiär Geschützte. Es ist eine Irreführung der Öffentlichkeit, nur von »vorübergehendem« Schutz zu sprechen und ihn dadurch abzuwerten. Weder politisch Verfolgte, die den GFK Schutz erhalten, noch Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Krieg, die subsidiär geschützt werden, können zeitnah zurück.

»Dieses Gesetz atmet den Geist der Abschottung und Abwehr, der nach dem Erstarken der Rechtspopulisten auch die Regierungsparteien ergriffen hat«, so Günter Burkhardt abschließend.


Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf finden Sie unter:
https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/Stellungnahme-Gesetzentwurf-Familiennachzugsneuregelungsgesetz-_-PRO-ASYL.pdf

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 7. Juni 2018
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Telefon: +49 069 - 23 06 88, Fax: +49 069 - 23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2018

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