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ASYL/1369: Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Duldungsgesetz, Geordnete-Rückkehr-Gesetz (Pro Asyl)


Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL e.V.
Gemeinsame Presseerklärung - Frankfurt/Main, 9.5.2019

Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Duldungsgesetz, Geordnete-Rückkehr-Gesetz

Flüchtlingsräte der Länder und PRO ASYL warnen vor katastrophalen Wechselwirkungen und fordern Stopp des Hau-ab-Gesetzes.


Die Bundesregierung hat ein weitgehend an wirtschaftlichen Interessen orientiertes Fachkräfteeinwanderungsgesetz und ein weitgehend leerlaufendes Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungsgesetz auf den Weg gebracht. Nur wenige Geduldete werden davon profitieren. Die Blockadehaltung der Union gegenüber diesen Gesetzen wurde durch SPD-MinisterInnen mit der Akzeptanz des drakonischen »Geordnete-Rückkehr-Gesetzes« aufgelöst. Mit diesem Hau-ab-Gesetz werden humanitäre und menschenrechtliche Anliegen preisgegeben. Sozialhilfe wird durch das Gesetz instrumentalisiert, um den Rückkehrdruck in andere EU-Staaten zu erhöhen.

PRO ASYL und die landesweiten Flüchtlingsräte fordern in einem offenen Brief [1] die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion auf, die Gnadenlosigkeit, mit der in der Bundesrepublik mehr und mehr Politik gegen geflüchtete Menschen gemacht wird, zu stoppen und das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« nicht mitzutragen.

»Das ist ein inakzeptabler Kuhhandel der SPD; das Gesetzesvorhaben zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ist eine Luftnummer, die entweder ins Leere laufen oder sogar das Gegenteil bewirken wird«, kritisiert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Die im Gesetzentwurf angesetzte 12-monatige Wartezeit bis zur erstmaligen Erteilung einer solchen Beschäftigungsduldung und eine 6-monatige Wartezeit bei der Ausbildungsduldung können abschiebungswillige Behörden und Ministerien rigoros nutzen, um Menschen abzuschieben bevor die Beschäftigungs- oder Ausbildungsduldung greift. Das Ziel der Rechtssicherheit sowohl für betroffene Personen wie für Arbeitgeber wird so völlig verfehlt, Unsicherheit und Frust zusätzlich geschürt. »Wieso sollte ein Arbeitgeber in Ausbildung, Einarbeitung und Beschäftigung investieren, wenn das Damoklesschwert der Abschiebung weiterhin über den Betroffenen schwebt?« fragt Burkhardt. Neu hinzukommen sollen auch Ausschlussgründe für die Ausbildungsduldung, beispielsweise wenn eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Reiseunfähigkeit »veranlasst« wurde (§ 60b Abs. 2 Nr. 5 a) AufenthG-E) oder ein Dublin-Verfahren nur »eingeleitet« wurde (§ 60b Abs. 2 Nr. 5 e) AufenthG-E).

Die Intention des Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungsgesetzes wird durch das Hau-ab-Gesetz zusätzlich konterkariert. Im »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« wird die »Duldung light« geschaffen, die ein pauschales Arbeitsverbot für die Betroffenen zur Folge hat und so der Weg in ein Bleiberecht systematisch versperren will. Schwerwiegende Bedenken äußert auch das FORUM MENSCHENRECHTE in einer Übersicht [2] zu den negativen Folgen und Wechselwirkungen der aktuellen Gesetzgebungsverfahren.


Anmerkungen:
[1] www.proasyl.de/wp-content/uploads/Offener-Brief_PA-Flüchtlingsräte_Brief-an-SPD_Geordnete-Rückkehr-Gesetz_06.05.2019.pdf
[2] https://www.forum-menschenrechte.de/wirkung-der-aktuellen-gesetzesvorhaben-im-asyl-und-aufenthaltsrecht/

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Quelle:
Pro Asyl - Gemeinsame Presseerklärung vom 9. Mai 2019
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 069 - 23 06 88, Fax: +49 069 - 23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2019

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