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INNEN/1692: Bundesregierung schafft wichtige Voraussetzung für die Wahl des Bundespräsidenten (BMI)


Internetredaktion des Bundesministeriums des Innern - 24.02.2012

Bundesregierung schafft wichtige Voraussetzung für die Wahl des Bundespräsidenten


Am 18. März 2012 wird die 15. Bundesversammlung einen neuen Bundespräsidenten wählen. Sie besteht gemäß Artikel 54 Absatz 3 des Grundgesetzes aus den derzeit 620 Abgeordneten des 17. Deutschen Bundestages und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden, somit aus insgesamt 1240 Wahlfrauen und Wahlmännern. Die Bundesregierung hat nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren auf Vorschlag von Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich festgestellt, wie viele Mitglieder die einzelnen Landtage zur Bundesversammlung zu wählen haben.

Die von Länderseite zu wählenden Mitglieder der Bundesversammlung verteilen sich auf die einzelnen Länder entsprechend deren Anteil an der deutschen Bevölkerung. Die Bundesregierung legt ihrem Beschluss jeweils die aktuellsten Zahlen der amtlichen Bevölkerungsstatistik zugrunde. Sie hat danach folgende Verteilung der auf die Länder entfallenden Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt:

Baden-Würtemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen(1)
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen(1)
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
79
95
25
20
5
13
45
13
61
133
31
8
33
19
22
18
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder

Die Landtage wählen die auf das jeweilige Land entfallenden Mitglieder der Bundesversammlung nach dem Verhältniswahlrecht. Aufgrund der Zusammensetzung des Deutschen Bundestages sowie der Landesparlamente nach dem derzeitigen Stand ergibt sich voraussichtlich folgende Zusammensetzung der 15. Bundesversammlung nach Parteien:

CDU und CSU(1)
SPD(1)
FDP
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
DIE LINKE(1)
Sonstige
Summe
487 - 490
328 - 329
136
146 - 147
124 - 125
14
1240
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder

(1) In drei Landtagen sind nach § 4 Abs. 3 BPWahlG Losentscheide erforderlich.

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/02/bundesversammlung.html


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 24. Februar 2012
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D, D-11014 Berlin
Telefon: 030 / 18681 - 0, Telefax: 030 / 18681 - 2926
E-Mail: poststelle@bmi.bund.de
Internet: http://www.bmi.bund.de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2012