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INNEN/1702: Rechtsextremismus-Datei - Wichtiger Schritt im Kampf gegen den Rechtsextremismus (BMI)


Internetredaktion des Bundesministeriums des Innern - 6. Juli 2012

Wichtiger Schritt im Kampf gegen den Rechtsextremismus

Jetzt hat auch der Bundesrat das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus beschlossen.



Nach 2. und 3. Lesung im Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus am 6. Juli 2012 auch den Bundesrat passiert. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf wird die Rechtsgrundlage für eine von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten gemeinsam geführte Rechtsextremismus-Datei (RED) schaffen. Angesichts der Bedrohung durch den gewaltbezogenen Rechtsextremismus wird die RED als zweite zentrale Säule den Informationsaustausch zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten weiter verbessern. Bereits am 16. Dezember 2011 wurde das Gemeinsame Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus (GAR) in Köln und Meckenheim als erste Säule gegründet. Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich sagte hierzu: "Ich bin sehr froh, dass der Bundestag mit großer Mehrheit und der Bundesrat am heutigen Tag dieser Datei zugestimmt hat. Die Verbunddatei ist ein wichtiges Instrument, um die Abwehrkräfte des Staates zu stärken."

Das RED-Gesetz lehnt sich weitgehend an das Gesetz zur Schaffung der bereits seit 2007 erfolgreich betriebenen Antiterrordatei zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus an. Es sieht vor, dass die zentrale Datei von Bundeskriminalamt und der Bundespolizei, den Landeskriminalämtern, den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und dem Militärischen Abschirmdienst gemeinsam genutzt wird. Durch die gemeinsame Verpflichtung, in der Datei alle relevanten Daten zu gewaltbezogenen Rechtsextremisten zu speichern, wird jeder teilnehmenden Behörde der sofortige Zugriff auf Angaben zu bestimmten Personen und Objekten ermöglicht. Dieses Abrufverfahren führt dazu, dass einzelne Erkenntnisse einer Behörde einer anderen leichter zugänglich gemacht werden und somit der Informationsaustausch erheblich verbessert wird.

Eine neue Funktion im Vergleich zur Antiterrordatei wird darin bestehen, die Daten der RED im Rahmen von Projekten weitergehend nutzbar zu machen. Denn zwischen Personen, Gruppierungen und Objekten können direkt in der RED Zusammenhänge als Grundlage für Recherchen und Analysen für die weitere Ermittlungsarbeit hergestellt werden. Die notwendigen Vorarbeiten zur Einrichtung der Datei beim BKA und den teilnehmenden Behörden bei Bund und Ländern wurden bereits in Angriff genommen. Eine Betriebsaufnahme in einer ersten Stufe ist nach heutigem Stand - vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes - zum 1. September 2012 vorgesehen. Die Datei soll, wie bereits die Anti-Terror-Datei, beim BKA geführt werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. Juli 2012
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D, D-11014 Berlin
Telefon: 030 / 18681 - 0, Telefax: 030 / 18681 - 2926
E-Mail: poststelle@bmi.bund.de
Internet: http://www.bmi.bund.de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2012