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WISSENSCHAFT/1190: "Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" überarbeitet (idw)


Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - 04.07.2013

DFG legt überarbeitete "Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" vor

Aktualisierungen und Ergänzungen zu Nachwuchsbetreuung, Whistleblower, Ombudswesen und Untersuchungsverfahren



Zur noch besseren Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ihre gleichnamigen Empfehlungen in einzelnen Punkten überarbeitet und aktualisiert. Diese wurden am Donnerstag, dem 4. Juli 2013, in Berlin auf der Jahrespressekonferenz der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung der Wissenschaft in Deutschland vorgestellt.

"Mit ihren Empfehlungen von 1998 hat die DFG im wahrsten Sinne des Wortes Maßstäbe gesetzt und eine Selbstkontrolle initiiert, die einen allgemeinen Konsens gefunden hat. Aufgrund dieser Empfehlungen wurde ein flächendeckendes System der Selbstkontrolle in allen verfassten Institutionen der Wissenschaft eingerichtet", hob DFG-Generalsekretärin Dorothee Dzwonnek bei der Vorstellung der überarbeiteten Empfehlungen hervor. "Aber auch ein solch hoher Status quo bedarf der Weiterentwicklung und der Anpassung an aktuelle Debatten und Entwicklungen. Wir sind daher mit der Überarbeitung sowohl der Diskussion in der Wissenschaft und in den Wissenschaftsorganisationen als auch einer Bitte von Bund und Ländern nachgekommen."

Die Empfehlungen wurden von der DFG in enger Zusammenarbeit mit dem Ombudsman für die Wissenschaft überarbeitet und in ihrer neuen Fassung zunächst vom Senat der DFG und nun auf der Mitgliederversammlung der DFG in Berlin am 3. Juli verabschiedet.

Die überarbeiteten Punkte betreffen im Wesentlichen vier Themenfelder:

Besondere Aufmerksamkeit legt die DFG zunächst auf die Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses. "Nachwuchsbetreuung ist eine Leitungsaufgabe und muss in der gesamten Wissenschaft als solche aufgefasst und umgesetzt werden", betonte hierzu die DFG-Generalsekretärin. Konkret wird dazu nun empfohlen, für Doktorandinnen und Doktoranden Betreuungskonzepte zu erstellen, die für Betreuer wie Betreute gleichermaßen gelten sollen (Empfehlung Nr. 4). "Eine solche Fürsorge durch Verbindlichkeit und Übernahme von Verantwortung ist vor allem im Hinblick auf die Prävention von wissenschaftlichem Fehlverhalten bedeutsam", so Dzwonnek.

Zweitens wurde die Denkschrift um eine Empfehlung für Whistleblower ergänzt, die Hinweise auf Verdachtsfälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten geben (Empfehlung Nr. 17). Whistleblower spielen aus Sicht der DFG eine wichtige Rolle bei der wissenschaftlichen Selbstkontrolle und verdienen daher besonderen Schutz. Zugleich wird ein verbindlicherer Rahmen benötigt, in dem sie ihre Hinweise geben können. "Ein Hinweis muss immer in gutem Glauben erfolgen. Ein leichtfertiger Umgang mit einem Hinweis kann bereits selbst eine Form von wissenschaftlichem Fehlverhalten sein", erläuterte Dzwonnek. Die DFG mahnt hier auch die Vertraulichkeit von Hinweisen und weiteren Verfahrensschritten an; diese ist nicht mehr gegeben, wenn sich Whistleblower zuerst an die Öffentlichkeit und erst danach an die betroffene Einrichtung wenden. Die übrigen Formen der wissenschaftlichen Qualitätskontrolle und Urteilsbildung bleiben hiervon indes unberührt.

Drittens will die DFG das Ombudswesen weiter stärken. Über neue DFG-eigene Weiterbildungsangebote für Ombudspersonen hinaus sollen sich die Hochschulen ihrer Ombudsgremien noch stärker annehmen und sie noch besser als Anlaufstelle sichtbar machen (Empfehlung Nr. 5). In diesem Kontext werden auch Streitfragen zu Autorschaften, mit denen sich Ombudsgremien besonders häufig befassen müssen, klar definiert. So wird aufgezeigt, wer Autor ist beziehungsweise welcher Beitrag für eine Autorschaft noch nicht ausreicht. "Zudem wird noch einmal und in aller Klarheit betont, dass Ehrenautorschaften nicht zu akzeptieren sind", unterstrich Dzwonnek.

In einem vierten Themenkomplex zur Stärkung universitärer und außeruniversitärer Untersuchungsverfahren wird allen Hochschulen und Forschungseinrichtungen empfohlen, eine Höchstdauer für ihre Untersuchungen anzustreben (Empfehlung Nr. 8). Auch komplexe Verfahren sollten im Interesse aller Beteiligten in einem absehbaren Zeitraum zum Abschluss gebracht werden. Alle Regelungen und Verfahren sollten auf eine tragfähige Rechtsgrundlage gestellt werden. Schließlich soll an allen Hochschulen das Verhältnis von Untersuchungskommissionen und Promotionskommissionen bei Fragen der Aberkennung von akademischen Titeln geklärt werden.

"Mit diesen Überarbeitungen hat sich die DFG einmal mehr als Sachwalterin für wissenschaftliche Redlichkeit erwiesen, mit ihnen kommen wir einer standardisierten Qualitätssicherung erheblich näher. Entscheidend ist nun die weitere rasche und uneingeschränkte Umsetzung in der Wissenschaft", so Dzwonnek zusammenfassend. Die DFG-Generalsekretärin begrüßte in diesem Zusammenhang, dass das Thema "Qualitätssicherung in der Wissenschaft" inzwischen auch in der Politik intensiv diskutiert wird, was zum Beispiel auf Landesebene zu ersten Eckpunktepapieren geführt hat. "Für die Wissenschaft aber ist klar, dass sie in jedem Fall auch weiter selbst das Heft in der Hand halten und mit ihrer Selbstkontrolle das entscheidende Korrektiv bilden muss."

Die überarbeiteten Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis werden umgehend in gedruckter und digitaler Form veröffentlicht und allgemein zugänglich gemacht.

Alle Informationen und Materialien zum Thema unter:

www.dfg.de/gwp

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution306

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Marco Finetti, 04.07.2013
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2013