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MELDUNG/029: 2019 weltweit 27 bewaffnete Konflikte - Afrika am stärksten betroffen (Universität Hamburg)


Pressedienst der Universität Hamburg - 16. Dezember 2019

2019 weltweit 27 bewaffnete Konflikte - Afrika am stärksten betroffen

Hamburger Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung zieht Bilanz für 2019


Die Zahl der kriegerischen Auseinandersetzungen ist 2019 weltweit leicht zurückgegangen. Das geht aus Untersuchungen der Hamburger Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF) hervor. Demnach wurden 2019 insgesamt 27 Kriege und bewaffnete Konflikte geführt. Gegenüber dem Vorjahr war das ein kriegerischer Konflikt weniger.

Insgesamt registrierte die AKUF im Jahr 2019 das Ende von zwei bewaffneten Konflikten. Im Sudan gingen die Kämpfe in den Regionen Südkordofan und Blauer Nil zu Ende; auch die israelisch-palästinensischen Auseinandersetzungen, die sich 2018 kurzzeitig zum bewaffneten Konflikt zuspitzten, wurden 2019 nicht mehr in dieser Intensität fortgeführt. Demgegenüber begann ein bewaffneter Konflikt im Jahr 2019 neu: In Mosambik eskalierten die Auseinandersetzungen mit einer islamistischen Gruppierung.

Die von Kämpfen zahlenmäßig am stärksten betroffene Weltregion war 2019 Afrika mit zehn Kriegen und bewaffneten Konflikten. Es folgten der Vordere und Mittlere Orient sowie Asien mit acht bzw. sieben kriegerischen Konflikten. In Lateinamerika und in Europa war jeweils ein Krieg zu verzeichnen.

Die größte weltweite mediale und politische Aufmerksamkeit erhielt 2019 erneut Syrien. Bei dem Konflikt standen nicht nur die noch andauernden Kämpfe zwischen der Regierung und Rebellen in der Region Idlib im Fokus, sondern auch die Ausweitung des türkisch-kurdischen Konflikts auf syrisches Territorium.

Eine geografische Ausweitung erfuhr der Krieg in Mali, da das Nachbarland Burkina Faso mittlerweile genauso von Angriffen der aus Mali stammenden islamistischen Rebellen betroffen ist.

Die AKUF führt die jährliche Erhebung seit 1986 durch. Krieg definiert die AKUF als einen gewaltsamen Massenkonflikt, der alle folgenden Merkmale aufweist:

An den Kämpfen müssen zwei oder mehr bewaffnete Streitkräfte beteiligt sein. Dabei muss es sich bei einer Seite um reguläre Streitkräfte der Regierung handeln (Militär, paramilitärische Verbände, Polizeieinheiten). Zudem muss auf beiden Seiten ein Mindestmaß an zentralgelenkter Organisation der Kriegführenden und des Kampfes gegeben sein. Dazu zählen auch bewaffnete Verteidigung oder planmäßige Überfälle (Guerillaoperationen, Partisanenkrieg usw.). Zuletzt muss auch das Merkmal einer gewissen Kontinuität erfüllt sein. Das heißt, beide Seiten operieren nach einer planmäßigen Strategie, gleichgültig ob die Kämpfe auf dem Gebiet einer oder mehrerer Gesellschaften stattfinden und wie lange sie dauern. Gelegentliche oder spontane Zusammenstöße werden damit für die Definition eines Krieges explizit nicht mit einbezogen.

Bewaffnete Konflikte sind gewaltsame Auseinandersetzungen, bei denen die Kriterien der Kriegsdefinition nicht in vollem Umfang erfüllt sind. In der Regel handelt es sich dabei um Fälle, in denen eine hinreichende Kontinuität der Kampfhandlungen nicht gegeben ist.


Weitere Informationen auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung:
www.akuf.de

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Quelle:
Universität Hamburg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2019

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