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MILITÄR/839: "Euro Hawk" - Bundeswehr erhält Aufklärungsdrohne (SB)


Erstes unbemanntes Spionageflugzeug im deutschen Luftraum


Für die Bundeswehr bricht eine neue Ära der Luftaufklärung an. Wie das Verteidigungsministerium in Berlin angekündigt hat, werde die Luftwaffe im Frühjahr 2012 mit dem "Euro Hawk" das erste unbemannte Aufklärungsflugzeug im deutschen Luftraum bekommen. Langfristig plant die Bundeswehr den Kauf von fünf unbemannten Flugzeugen zur weiträumigen signalerfassenden Luftaufklärung. Sie sollen im Aufklärungsgeschwader 51 "Immelmann" in Jagel (Schleswig-Holstein) stationiert werden. [1]

Mitte vergangener Woche war ein Prototyp des "Euro Hawk" von der amerikanischen Edwards Air Force Base in Kalifornien gestartet und nach einem fast 10.000 Kilometer langen Flug knapp 24 Stunden später auf dem Luftwaffenstützpunkt in Manching (Oberbayern) gelandet. Der Flug verlief den Angaben zufolge schnell und ohne Probleme, wofür mehrere Piloten in Deutschland und den USA im Einsatz waren, die die Drohne vom Boden aus überwachten. [2]

Die unbemannte Aufklärungsdrohne hat eine Spannweite von 40 Metern, womit sie hinsichtlich ihrer Flügel mit einer Boeing 737 vergleichbar ist, und eine Reichweite von fast 23.000 Kilometern. Sie kann oberhalb des zivilen Luftverkehrs fliegen und mehr als 30 Stunden in der Luft bleiben. Bei dem nach Deutschland überführten Unmanned Aircraft System (UAS) handelt es sich um einen sogenannten Erprobungsträger, der nun von der europäischen Rüstungsfirma Cassidian mit selbstentwickelten Sensoren für die elektronische Signalaufklärung bestückt und in Manching getestet wird. Diese Technik könne dann Radarstrahlungen genauso erfassen wie Telefongespräche, Radio- oder Fernsehsendungen, heißt es seitens der Wehrtechnischen Dienststelle für Luftfahrzeuge in Manching. Sollten die Tests wie erhofft positiv verlaufen, will die Bundeswehr weitere vier Drohnen dieses Typs anschaffen.

Wenngleich zunächst nur beschränkte Angaben über die technischen Parameter des "Global Hawk" gemacht wurden und von möglichen Einsatzgebieten natürlich noch keine Rede war, lassen die genannten Leistungsmerkmale doch Rückschlüsse auf verschiedene Verwendungszwecke zu. Zweifellos handelt es sich um ein hochwertiges Spionagefluggerät, das sowohl in Konfliktregionen und Kriegsgebieten im Ausland als auch zur Überwachung im Inland eingesetzt werden kann. Reichweite, maximale Flugdauer und Radarerfassung weisen die Drohne als militärische Option zur Aufklärung an fernen Schauplätzen aus. Andererseits deuten die erwähnte Flughöhe oberhalb des zivilen Luftverkehrs wie auch die Erfassung von Telefongesprächen, Radio- oder Fernsehsendungen auf eine beabsichtigte innereuropäische und innerdeutsche Überwachung hin.

Der Einsatz bewaffneter Drohnen im afghanischen und insbesondere pakistanischen Kriegsgebiet ist auf der Ebene des Völkerrechts heftig umstritten, handelt es sich doch im Falle Pakistans um einen nichterklärten Angriffskrieg wie auch um extralegale gezielte Tötungen, denen mehrheitlich unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fallen. Mögliche Überwachungsflüge der Bundeswehr im deutschen Luftraum werfen ebenfalls gravierende Rechtsfragen, wenngleich anderer Art auf. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten die Siegermächte auf eine klare Trennung militärischer und polizeilicher Aufgaben und Strukturen wie etwa den Ausschluß von Militäreinsätzen im Inland gedrängt. Verfassung und Befindlichkeit bremsen seither in Deutschland vorerst eine Überschneidung, wie sie in manchen anderen europäischen Ländern gängige und kaum in Frage gestellte Praxis ist.

Die Aufweichung dieser Trennung militärischer und polizeilicher Aufgaben schreitet jedoch seit etlichen Jahren schubweise auch hierzulande voran. Nach geltender Rechtslage dürfen Bundesländer die Bundespolizei um Unterstützung bitten, doch darf diese nicht eigenständig tätig werden. Der Prozeß hin zu einer eigenständigen Bundespolizei mit eigenständigen Befugnissen in allen Bundesländern ist jedoch längst im Gange. Da die Bundespolizei eine deutlich militärischere Ausbildung als die Landespolizei hat, muß man diese Tendenz als Militarisierung der Innenpolitik bewerten. [3]

Auf Polizeiebene wird seit längerem der Einsatz kleiner Drohnen diskutiert, deren geringe Größe und Unauffälligkeit sich der Wertschätzung erfreut. Dem stehen jedoch bislang relativ hohe Kosten und begrenzte Flugzeiten als Nachteile gegenüber. Der Landtag in Sachsen diskutierte 2007 den Einsatz von Drohnen zur Überwachung gewaltbereiter Fußballfans, was Erwägungen hinsichtlich weiterer Verwendungszwecke wie etwa bei Entführungen oder Geiselnahmen auslöste. Da ein zuverlässiger Einsatz jedoch vorerst nicht möglich zu sein scheint, verhinderten technische Hürden die Umsetzung. Modellversuche laufen in verschiedenen europäischen Ländern: In Amsterdam hat die Stadtverwaltung Drohnen bei der Räumung von Häusern einsetzt. In Frankreich werden leistungsfähigere Modelle mit längerer Flugzeit und größerer Maximalhöhe verwendet. In England setzt man unbemannte Fluggeräte unter Anwendung des Social Behaviour Act gegen sogenanntes antisoziales Verhalten im öffentlichen Raum ein.

Wirft man einen Blick nach Los Angeles, wird unmittelbar deutlich, wohin diese Entwicklung führt. Dort wird die kostspielige und auffällige Praxis, die Metropole insbesondere nachts mit Hubschraubern zu überwachen, zunehmend durch Drohnen von beträchtlicher Reichweite ersetzt, mit deren Hilfe die Überwachung weitgehend unbemerkt erfolgt. Die EU finanziert eine Reihe von Forschungsprojekten, die Drohnen auf ihre Einsatzmöglichkeiten für verschiedene zivile Zwecke testen. Daß es sich bei mehrheitsfähigen Ansätzen etwa im Katastrophenfall um Türöffner für restriktive Überwachungszwecke handelt, liegt auf der Hand. Zeichnet sich auch vorerst noch eine wildwüchsige Entwicklung ab, zumal die relativ junge Technologie fehlerbehaftet ist, so ziehen die rasanten Fortschritte auf technischem Gebiet absehbar die Verrechtlichung erweiterter Einsatzgebiete nach sich.

Die Überwachung mit Drohnen macht es möglich, Informationen in Echtzeit zu erlangen, ohne daß die Objekte der Beobachtung dies realisieren und Gegenmaßnahmen ergreifen können. Dieser Vorteil ist in sogenannten asymmetrischen Konflikten ebenso relevant wie für die Kontrolle urbaner Zentren, so daß auch hinsichtlich des Einsatzes unbemannter Fluggeräte eine Militarisierung der Polizei wie umgekehrt eine Verpolizeilichung des Militärs zu beobachten ist. Man bedient sich nicht nur in zunehmendem Maße derselben technischen Mittel, sondern arbeitet unter dem Dach eines erweiterten Sicherheitsbegriffs, der Armut, Krankheit, Demographie, Fundamentalismus und manches mehr als Sicherheitsproblem definiert, vielfach in gemeinsamen Kommandozentralen zusammen und operiert unter einheitlicher Führung.

Mit der Aufklärungsdrohne "Euro Hawk" schafft die Bundeswehr das gewaltig dimensionierte Pendant für den Einsatz im oberen Luftraum an, der gleichermaßen unbemerkt vonstatten geht und insbesondere der Überwachung elektronischer Signale dienen soll. So hoch am Himmel, daß ihn das bloße Auge nicht erkennt, und zugleich so nah, als lausche sein Ohr an der Tür, ist der Riesenvogel Durchgangsstation für all das, was in den Zentralen des Überwachungsregimes für zugriffswertig erachtet wird.

Fußnoten:

[1] http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/bundeswehr-luftwaffe-bekommt-ersten-euro-hawk_aid_648388.html

[2] http://www.welt.de/politik/deutschland/article13500697/Unbemanntes-Spionageflugzeug-besteht-Atlantik-Test.html

[3] https://www.schattenblick.de/infopool/politik/report/prbe0059.html

25. Juli 2011