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BERICHT/304: Olivenzweig - ein Abwasch ... (SB)


Ein Verbot unserer Flaggen und Symbole entzieht sich jeglicher Rechtsstaatlichkeit. Die Argumentation des Bundesinnenministeriums für die Legitimation dieses Verbotes ist nicht nachvollziehbar und unterstreicht erneut die massive Einflussnahme der türkischen Regierung auf die deutsche Innenpolitik. Es ist ein Unding, dass die deutsche Bundesregierung mit dem Verbot und dem damit zusammenhängenden Ausbau der Kriminalisierung kurdischer Institutionen die Politik Erdogans unterstützt und somit in der BRD gleiche Prinzipien übernimmt, wie sie die türkische Regierung gegen KurdInnen und Andersdenkende anwendet.
Aus einer Erklärung des Verbandes der Studierenden aus Kurdistan [1]


Am 26. November 1993 trat das vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther verfügte Vereins- und Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sowie angebliche Tochter- und mögliche Nachfolgeorganisationen in Deutschland in Kraft. Auf dieser Grundlage fanden seither Zehntausende von Strafverfahren statt, wurden Grundrechte der in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden außer Kraft gesetzt, Demonstrationen und Kundgebungen verboten. Einbürgerungen wurden verweigert, der Asylstatus wieder aberkannt und Menschen per Ausweisungsverfügung die Aufenthaltserlaubnis entzogen. Kurdische Einrichtungen und Vereine waren flächendeckend der Überwachung durch Polizei und Geheimdienste ausgesetzt.

Schon seit Ende der 1980er Jahre waren Dutzende kurdischer Aktivisten auch mittels der umstrittenen Paragraphen 129 und 129a Strafgesetzbuch (StGB) als Mitglieder in einer inländischen kriminellen oder terroristischen Vereinigung angeklagt und zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Als die Anklagen mangels Tatbeständen zurückgingen, legte der Bundesgerichtshof 2010 nahe, kurdische Aktivistinnen und Aktivisten auch nach dem im Jahr 2002 eingeführten § 129b als Mitglieder einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu verfolgen. [2]

Im Jahr 2014 schien sich ein Stimmungsumschwung anzubahnen, da verschiedenste Stimmen aus den Medien, der Bundespolitik und deutschen Think-Tanks wie der Stiftung für Wissenschaft und Politik öffentlich die Sinnhaftigkeit des PKK-Verbots anzweifelten. Die politische Atmosphäre um die Jahreswende 2014/2015 war von einer allgemeinen Angst vor dem Islamischen Staat (IS) geprägt, der immer weitere Territorien im Irak und in Syrien unter seine Kontrolle brachte. Zugleich richtete sich der Blick auf den Widerstand der bewaffneten Kräfte der PKK im Norden des Iraks, die sich den Greueltaten des IS gegen die ezidische Bevölkerung in den Weg stellten und mehreren zehntausend Menschen das Leben retteten. Im Norden Syriens spielten angefangen mit dem Widerstand von Kobane die kurdischen YPJ (Frauenverteidigungseinheiten) und YPG (Volksverteidigungseinheiten) dieselbe Rolle im Kampf gegen den IS.

Seitdem jedoch die türkische Regierung die Friedensgespräche mit der PKK im Frühjahr 2015 aufgekündigt und zu einem umfassenden Krieg gegen die kurdische Bevölkerung innerhalb und außerhalb ihrer Staatsgrenzen angesetzt hatte, nahmen auch die Repressionen gegen kurdische Aktivisten in Deutschland deutlich zu. Selbst die zwischenzeitliche diplomatische Krise zwischen Ankara und Berlin änderte nichts an dieser Entwicklung. Das zeitweilige Tauwetter im Umgang mit den Kurdinnen und Kurden in Deutschland blieb ohne praktische Folgen im Sinne einer Lockerung oder gar Aufhebung des Verbots. Ganz im Gegenteil stellen die aktuellen Repressionen gegen die kurdische Bewegung die bisherige Verbotspolitik des deutschen Staates in den Schatten. [3]

Mit einem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 2. März 2017 wurden die Sicherheitsbehörden der Länder angewiesen, insbesondere das Zeigen des Bildnisses von Abdullah Öcalan zu unterbinden. In einer beigefügten Liste mit nunmehr insgesamt 33 verbotenen Symbolen waren erstmals auch die syrischen Organisationen YPG/YPJ und PYD gelistet. Seither werden kurdische Versammlungen und politische Aktivitäten eingeschränkt, behindert oder verboten. Nachdem sich die Polizei bei der zentralen Newrozfeier in Frankfurt/Main Ende März noch auf das Dokumentieren angeblicher Straftaten durch das Zeigen Hunderter Öcalan-Fahnen beschränkt hatte, erließ die Versammlungsbehörde bei dem im September in Köln durchgeführten kurdischen Kulturfestival die schikanöse Auflage, weder Essens- noch Getränkestände zuzulassen. Öcalan-Fahnen und ein großes Porträt von ihm auf der Bühne tolerierte die Kölner Polizei. Dies rief wiederum das Bundesinnenministerium mit dem Hinweis auf den Plan, Abbildungen von Öcalan seien in jeder Form untersagt. Bei einer Demonstration für die Freiheit von Abdullah Öcalan am 4. November in Düsseldorf wurde dann die Demonstration aufgrund der Öcalan-Fahnen eingekesselt, Pfefferspray gegen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingesetzt und die Versammlung aufgelöst. Das Verbot von PYD- und YPG-Fahnen gehört mittlerweile zu den Standardauflagen bei kurdischen Demonstrationen und wird rigoros umgesetzt.


Auf den Podium mit Mikrophon - Foto: © 2018 by Schattenblick

Britta Eder
Foto: © 2018 by Schattenblick


Repression gegen die kurdische Bewegung in Deutschland

Am 26. Januar 2018 fand auf Einladung des AStA und des Verbands der Studierenden aus Kurdistan (YXK) an der Universität Hamburg eine Podiumsdiskussion zum Thema "Quo vadis, Türkei?" statt. Dabei berichtete Leyla Imret (Co-Bürgermeisterin der Stadt Cizre im Exil) von den Angriffen auf die kurdische Städte und die aktuelle politische Situation in der Türkei. [4] Mako Qocgiri (Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit Civaka Azad) erläuterte die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei, die kurdische Öffentlichkeitsarbeit und die Bündnispolitik der kurdischen Freiheitsbewegung in Syrien. [5] Cansu Özdemir (Fraktionsvorsitzende der Partei Die Linke in der Hamburger Bürgerschaft) gab Einblick in die Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes und den Einfluß der Türkei in Deutschland. [6] Die Hamburger Anwältin Britta Eder nahm zur Repression gegen Kurdinnen und Kurden in Deutschland Stellung.

Britta Eder ist seit 15 Jahren als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Strafverteidigung, Menschenrechte und Völkerstrafrecht tätig. Sie hat häufig in politischen Strafprozessen Kurdinnen und Kurden wie auch Menschen aus anderen Ländern und viele Deutsche verteidigt. Zudem hat sie Strafanzeige gegen Erdogan und andere türkische Verantwortliche wegen Kriegsverbrechen in den Jahren 2015/2016 erstattet. Auf ihren Reisen in verschiedene Regionen Kurdistans nahm sie die Gelegenheit wahr, die kurdische Bewegung kennenzulernen.


Innenpolitischer Verfolgungsdruck gegen linke Opposition

Nachdem in den vorangegangenen Beiträgen bereits die ökonomischen und geostrategischen Interessen der Bundesrepublik und das daraus resultierende Verhältnis zur Türkei thematisiert worden waren, ging es im vierten und letzten Abschnitt der Podiumsdiskussion um die zunehmende Repression in Deutschland. In ihrem Vortrag nahm Britta Eder eine Einschätzung vor, wie diese verschärfte Repression einzuordnen ist und welche Ziele der deutsche Staat damit verfolgt. Zum einen sei auch unabhängig von den Entwicklungen im Mittleren Osten und in der Türkei der innenpolitische Verfolgungsdruck auf jegliche politische Opposition gewachsen, die deutsche Gesellschaft bewege sich nach rechts, wie sich am Ausgang der Wahlen, am Vorgehen beim G20-Gipfel in Hamburg oder in anderen Fällen, in denen es eine wahrnehmbare Opposition auf der Straße gab, ablesen lasse. Zum anderen richte sich die Repression gegen die kurdische Bewegung, die nicht nur für die Türkei von Relevanz sei, sondern für den gesamten Mittleren Osten. Nach den Worten der Referentin geht es nicht um einen kurdischen Staat, sondern um eine Perspektive für ein friedliches Zusammenleben der verschiedenen Völker. Abdullah Öcalan habe einen weitreichenden theoretischen Entwurf mit der Praxis im Mittleren Osten verbunden. Dies sei keine gesellschaftliche Perspektive, die eins zu eins auf eine individualisierte, durchkapitalisierte Gesellschaft, wie wir sie in Deutschland haben, zu übertragen ist. Dennoch beinhalte sie eine Inspiration auch für Menschen, die in Europa oder anderen Weltregionen leben und sich Gedanken darüber machen, wie man dem System etwas entgegensetzen kann.

Die Referentin erinnerte an die Konferenz über die Demokratische Moderne und die Kapitalistische Moderne an der Hamburger Universität. Vor diesem Hintergrund liege nahe, warum die Bundesrepublik auch unabhängig von außenpolitischen Beweggründen ein enormes innenpolitisches Interesse daran hat, die kurdische Bewegung zu verfolgen und dafür zu sorgen, daß ihr Einfluß möglichst gering bleibt. Diese Bewegung sei in den letzten 40 Jahren nicht kleiner geworden, sondern im Gegenteil gewachsen. Sie habe es in Rojava geschafft, die neuen Ideen in einem Gebiet umzusetzen, in dem sie über eine gewisse Autonomie verfügt. Solche Projekte seien für die kapitalistischen Mächte seit jeher ein rotes Tuch. Da wir uns in Deutschland in eine autoritärere Richtung bewegen, prüfe der Apparat zweifellos, wer eine potentielle Gefahr darstellen könnte, wenn sich die Verhältnisse auch hier gravierend verschlechtern. Das schließe auch die zahlenmäßig starke kurdische Bewegung ein, die seit dem Kampf um Kobane hierzulande wieder stärkeres Interesse hervorrufe als in der Vergangenheit.


Strategischer Angriff von langer Hand geplant

Wie die Referentin hervorhob, sei die Entscheidung, weitere Fahnen und Symbole der kurdischen Bewegung zu verbieten, sicher nicht spontan gefällt, sondern lange vorbereitet worden. Die deutsche Politik zeichne sich durch strategisches Denken in längeren Zeiträumen und eine gründliche Vorbereitung aus. Die Umsetzung erfolge, wenn dies aus bestimmten Gründen notwendig oder effektiv erscheint, sei es, um Erdogan ein Geschenk zu machen, sei es, um ein innenpolitisches Zeichen zu setzen. Ihr sei aufgrund ihrer anwaltlichen Tätigkeit bekannt, daß die YXK von der Bundesanwaltschaft schon sehr lange als Teil der PKK und damit als terroristische Vereinigung eingestuft wird. Die Ermächtigung zur Strafverfolgung sei offenbar schon vor geraumer Zeit erteilt worden. Trotzdem gibt es derzeit noch keine Anklage mit dem Vorwurf, Mitglied der YXK zu sein. Wie sich in den PKK-Verfahren zeige, sind Telefonnummern und Codenamen kurdischer Freundinnen und Freunde registriert, deren Telefonate auch abgehört werden. Trotzdem erteile der Vorsitzende des Staatsschutzsenates eben jenen Personen, die abgehört werden, eine Besuchserlaubnis bei in diesem Verfahren Angeklagten. Es gebe ein Ermittlungsverfahren der Generalbundesanwaltschaft, aber es finde keine Verhaftung statt. Das liegt nicht an fehlendem Wissen über die betreffende Person, sondern an dem Interesse zu sammeln, bis man dieses Material aus politischen Erwägungen zum Einsatz bringt, so die Referentin. Beim Angriff auf Kobane gab es nach ihren Erfahrungen in den deutschen Sicherheitsbehörden und im Außenministerium nirgendwo ernsthafte Sympathien für die YPG/YPJ. Die dort tätigen Personen könnten menschlich gesehen durchaus Sympathien für den Kampf der kurdischen Bewegung haben, aber als Beamte funktionierten sie im Sinne der Staatsräson.

Diese nüchterne Einschätzung soll natürlich nicht dazu führen, daß wir alle den Mut verlieren, sondern Motivation sein zu kämpfen, so Britta Eder. Die Existenz eines anderen Gesellschaftsentwurfs und der Versuch, ihn umzusetzen, seien für die herrschenden Kräfte offenbar eine derart große Gefahr, daß sie äußerst repressiv dagegen vorgehen. Es gelte in Deutschland wieder zu lernen, daß staatliche Repression nicht mit einer Niederlage gleichzusetzen sei, sondern zugleich auf die Bedeutsamkeit und Stärke der Bewegung verweise.


Vorwurfslage in den politischen Prozessen

Auf Wunsch aus dem Plenum ging Britta Eder auch auf den aktuellen Stand der Strafanzeige gegen Erdogan und andere türkische Verantwortliche wegen Kriegsverbrechen in den Jahren 2015/2016 ein. Sie ist demnach bei der Generalbundesanwaltschaft erstattet worden, die dafür gemäß dem Völkerstrafgesetzbuch in Deutschland zuständig ist. Dort liegt die Strafanzeige, Akteneinsicht wird den Klagestellern nicht gewährt, weil die Prüfung noch nicht abgeschlossen sei. Offenbar gibt es bei der Generalbundesanwaltschaft unterschiedliche Meinungen, wie diese Klage gehandhabt werden soll. Die einen seien dafür, aktiv im Sinne von Ermittlungen damit umzugehen, doch scheint sich diese Auffassung nicht durchgesetzt zu haben. Die anderen favorisieren augenscheinlich, die Sache liegenzulassen. Im Gegensatz zu einer Strafanzeige im Jahr 2010, die sofort eingestellt wurde, ist das Thema inzwischen von einem gewissen nationalen Belang nicht nur in Deutschland, sondern auch bei der UNO. Zudem halten sich die Entscheidungsträger gern alle Türen offen. Deswegen liegt die Strafanzeige weiter bei der Bundesanwaltschaft.

Zudem führte die Anwältin näher aus, was den Angeklagten in den Verfahren nach § 129 b vorgeworfen wird: In der Regel nichts Konkretes, und schon gar nichts, was man als normaler Mensch als eine Straftat auffassen würde. Ihnen wird demnach beispielsweise vorgeworfen, daß sie auf eine Demonstration gegangen sind und Leuten die Hand gedrückt haben, die wichtig erscheinen oder der PKK zugerechnet werden. Oder sie haben Veranstaltungen oder Demonstrationen organisiert, an irgendwelchen Treffen teilgenommen. Im wesentlichen geht es darum, wo sich ihr Handy aufhält, wobei ganz normale Telefongespräche überwacht werden. Hält sich das Handy regelmäßig in Darmstadt auf, dann ist die Person Gebietsverantwortlicher für Darmstadt. Gibt es dann noch ein Behördenzeugnis des Verfassungsschutzes, in dem der Satz steht, es lägen Erkenntnisse vor, daß die Person der neue zuständige PKK-Kader für Darmstadt sei, erschöpft sich darin für die Behörden die Beweisaufnahme in solchen Verfahren, so Eder.

Die Angeklagten und ihre Verteidigung bringen die Frage ein, ob die PKK eine terroristische Vereinigung im Ausland ist, ob die kurdische Guerilla in den Bergen eine terroristische Vereinigung ist oder nicht. Dazu hat der Bundesgerichtshof entschieden, und das kam auch im letzten Prozeß in Hamburg zum Ausdruck, daß sich die PKK nicht auf das Recht auf Widerstand berufen dürfe, weil sie in ihren Selbstbekennungen immer wieder das Wort "Vergeltung" benutze. Vergeltung könne niemals gerechtfertigt sein. Das verhält sich nach deutscher rechts- und staatstheoretischer Auffassung so, weil man sagt, Vergeltung soll nicht geübt werden, dafür sei die Justiz zuständig. Nun ist jedoch nach Auffassung der Angeklagten und ihrer Verteidigung eine solche Justiz, die für Gerechtigkeit sorgt, in der Türkei nicht vorhanden. Sie hat seit Bestehen der Türkei nicht existiert, da der Völkermord an den Armeniern, das Massaker von Dersim, und vieles mehr nie aufgeklärt worden sei. In Deutschland habe es nach dem Faschismus zumindest den Versuch einer Aufarbeitung gegeben. Zudem sei anzuführen, daß traumatisierte Menschen im Falle nicht existierender Gerechtigkeit zwangsläufig ein Gefühl von Vergeltung hegen. Auch gehe es darum zu verhindern, daß solche Verbrechen in Zukunft wieder geschehen.

An diesem Punkt sei das Gericht in eine moralische Klemme geraten, die im schriftlichen Urteil mit der Erklärung gesprengt wurde, darauf käme es nicht mehr an. Die PKK könne sich nicht auf das Recht auf Widerstand berufen, weil in ihrer Gründungserklärung etwas von separatistischen Machtinteressen stehe. Damit sei man wieder bei diesem einen Satz angelangt, der bis vor kurzem in jedem Artikel einer deutschen Zeitung zu diesem Thema zu lesen stand, so Britta Eder. Das sei der einzige Satz in der Begründung des Urteils, warum der Kampf der PKK nicht gerechtfertigt sein soll. Wo diese Passage in der Gründungserklärung stehen soll, habe das Gericht nicht gesagt. Den Angeklagten werde also nichts vorgeworfen außer der Arbeit für eine Organisation, die in der Türkei terroristisch sein soll.


Internationale Solidarität mit Afrin

Die informative und engagierte Podiumsdiskussion endete mit einer Erklärung des kurdischen Studierendenverbands zu dem Angriff der türkischen Streitkräfte auf den Kanton Afrin im Nordwesten des Nachbarlands Syrien:

Internationale Solidarität ist eine unserer wichtigsten Waffen im Kampf gegen Faschismus, Imperialismus und Gewalt. Beteiligt euch an den Protesten, tragt die Praktiken der Bundesrepublik an die Öffentlichkeit, setzt ein Zeichen für diese Bewegung, die eine feministische, basisdemokratische, ökologische und antikapitalistische Alternative bietet. Der Angriff auf die kurdische Bewegung ist ein Angriff auf uns alle, die wir uns als emanzipatorische Linke verstehen. Bezieht Position, geht auf die Straße, wir wollen uns weiter vernetzen und für die Aufrechterhaltung und Realisierung unserer gemeinsamen Ziele weiterkämpfen und diese weiter ermöglichen. Ein Angriff auf Afrin ist somit auch ein Angriff gegen uns, unsere Genossinnen und unsere Zukunft. Es lebe der Widerstand!


Fußnoten:

[1] http://www.kurdistan-report.de/index.php/archiv/2017/52-kr-190-mai-juni-2018/577-bundesinnenministerium-verbietet-symbole-von-pyd-ypg-und-ypj

[2] http://www.anfdeutsch.com/weltweit/24-jahre-pkk-betaetigungsverbot-in-deutschland-454

[3] http://www.civaka-azad.org/deutschland-und-das-pkk-verbot/

[4] http://www.schattenblick.de/infopool/politik/report/prbe0301.html

[5] http://www.schattenblick.de/infopool/politik/report/prbe0302.html

[6] http://www.schattenblick.de/infopool/politik/report/prbe0303.html


Berichte und Interviews zur Podiumsdiskussion "Quo vadis, Türkei?" im Schattenblick unter:
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5. Februar 2018


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