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ARBEIT/375: Europäische Betriebsräte-Richtlinie tritt in Kraft (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 5. Juni 2009

Zum heutigen Inkrafttreten der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:


Mit der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie (EBR-Richtlinie) werden die Rechte der Europäischen Betriebsräte gestärkt. Es ist gelungen, die Anliegen und Ansätze der Sozialpartner, der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments miteinander zu verbinden.

Ein Kernpunkt der EBR-Richtlinie ist, dass Europäische Betriebsräte in Zukunft frühzeitig an geplanten Entscheidungen der Unternehmensleitung beteiligt werden und ihnen rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss. Abläufe, wie sie sich zum Beispiel im Zusammenhang mit den Unternehmen "Nokia" und "Airbus" dargestellt haben, sind damit so nicht mehr möglich. Damit die Betriebsräte ihre Aufgaben und Rechte vollauf wahrnehmen können, haben sie künftig einen Anspruch auf die dazu erforderlichen Mittel einschließlich Schulungen. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass Gewerkschaften die Verhandlungen zur Gründung eines Europäischen Betriebsrats unterstützen können.

Die fortentwickelte und neugefasste Richtlinie bringt die für die Arbeit der Europäischen Betriebsräte unerlässliche Rechtssicherheit und lässt den Sozialpartnern zugleich den nötigen Freiraum, um Vereinbarungen abschließen zu können, die den besonderen Erfordernissen der jeweiligen Unternehmen oder Unternehmensgruppen gerecht werden.

Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 49 vom 5. Juni 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2009