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FRAUEN/399: Marokko - Aminas Selbstmord rüttelt Gesellschaft auf, Kampagne gegen Zwangsehen (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 7. Mai 2012

Marokko: Aminas Selbstmord hat die Gesellschaft aufgerüttelt - Kampagne gegen Zwangsehen

von Abderrahim El Ouali



Casablanca, 7. Mai (IPS) - Amina Filali aus der marokkanischen Kleinstadt Larache war 16 Jahre alt, als sie sich das Leben nahm. Nachdem sie von einem 26-Jährigen verschleppt und geschändet worden war, zwang sie der Vater auf Betreiben eines Staatsanwalts zur Heirat mit ihrem Peiniger, der dadurch nach Paragraph 475 des marokkanischen Strafgesetzes straflos blieb. Acht Monate später wählte der Teenager den Freitod, um dem Ehe-Arrangement zur Rettung der Familienehre zu entkommen.

Aminas Selbstmord im März 2012 hat die in dem nordwestafrikanischen Land und seinen 32 Millionen Einwohnern ohnehin kontrovers geführte Debatte über Kinder- und Zwangsehen sowie den als Freibrief für Vergewaltiger geltenden Strafgesetzparagraphen 475 erneut angeheizt. Mit einer bis zu einer Million Unterschriften umfassenden Petition wollen Aktivistengruppen gemeinsam mit Mitgliedern der politischen Opposition die Regierung unter Druck setzen und eine Abschaffung des berüchtigten Paragraphen erreichen sowie eine Änderung des Familienrechts, das die Verheiratung minderjähriger Mädchen zulässt.

Die Regierungsallianz in Rabat ist in ihrer Haltung zu den umstrittenen Gesetzen ebenso gespalten wie die marokkanische Bevölkerung. Kommunikationsminister Mustapha el-Khalfi ist bereit, sich auf eine Reformdebatte einzulassen. Anders Familienministerin Bassima Hakkaoui. Ein Vergewaltiger gehöre zwar ins Gefängnis, doch an die von den Aktivisten verlangten Änderungen sei vorerst nicht zu denken, betonte die einzige Frau im marokkanischen Kabinett vor dem Parlament.

Auch Justizminister Mustapha Erramid sieht keinen Bedarf, geltende Gesetze zu ändern. "Minderjährige Mädchen zu verheiraten, ist gesetzlich nicht verboten", erklärte er im Staatsfernsehen. Allenfalls Paragraph 475 des Strafgesetzes könne geändert werden, nicht aber die Paragraphen 20 und 21 des Familienrechts, fügte der studierte Jurist hinzu. Warnend ließ er durchblicken, die Kampagne der Rechtsaktivisten könne ähnlich massive Proteste konservativer Islamisten heraufbeschwören, die 1999 gegen den nationalen Integrationsplan für Frauen mobil gemacht hatten.


Unterschriftenkampagne

Einer der Organisatoren der Unterschriftenkampagne, Jamal Rhmani, berichtete, bislang hätten mehr als 780.000 Menschen die Petition unterzeichnet. Der frühere Arbeitsminister ist Mitglied der oppositionellen 'Union Socialiste des Forces Populaires' (USFP). Gegenüber IPS betonte er: "Ich stehe hier vor allem als Vater einer 14-jährigen Tochter und dann erst als Politiker. Wir dürfen doch nicht so tun, als gehe uns das, was um uns herum geschieht, nichts an." Nach Angaben des Justizministeriums sind bei rund zehn Prozent der in Marokko geschlossenen Ehen die Bräute minderjährig.

Das Problem lässt sich nach Ansicht von Analysten nicht durch ein paar Gesetzesänderungen in den Griff bekommen. "Schuld daran ist die von Ignoranten durchgesetzte archaische Rechtsprechung", kritisierte Chabik Khettou aus Casablanca gegenüber IPS. Er verwies auf das traditionelle muslimische Gesetz, das die Verheiratung von über neunjährigen Mädchen erlaubt.

Er erinnerte an die von dem angesehenen marokkanischen Islamgelehrten Sheik Mohamed El Maghrawi 2008 ausgesprochene Fatwa (islamischer Rechtsspruch), wonach Familien ein Recht haben, ihre Töchter zu verheiraten, sobald sie neun Jahre alt sind. "Dahinter stehen der Koran und die Worte des Propheten", bekräftigte der El Maghrawi im April seine Haltung. Dazu meinte Ahmed Faridi, ein in der Scharia, dem islamischen Recht, ausgebildeter Lehrer: "Es gibt keine Stelle im Koran, die es erlaubt, ein neunjähriges Mädchen zu verheiraten."


Schutzgesetz in Arbeit

"Was wir jetzt brauchen ist eine landesweite Debatte über Ergänzungen des Straf- und des Familienrechtes", betonte der Aktivist Rhamni. Die sozialistische Fraktion im Parlament arbeite bereits an einer Gesetzesvorlage, die minderjährigen Mädchen zu mehr Schutz verhelfen soll.

In einer Sitzung des Senats Anfang Mai erklärte Senatspräsident Mohamed Cheikh Biadilah, man müsse die geforderten gesetzlichen Änderungsvorschläge unter dem Aspekt der im vergangenen Jahr durchgeführten Verfassungsreform betrachten. Sie verpflichte den Staat, die sozialen und wirtschaftlichen Rechte der Familie zu garantieren, Minderjährige zu schützen und keine geschlechtsspezifische Diskriminierung zuzulassen.

"Die Legislative muss immer dann intervenieren, wenn sie feststellt, dass ein Gesetz nicht der gesellschaftlichen Entwicklung entspricht", betonte der hochrangige Politiker. "Alle Gesetze, die die Würde der Frauen verletzen, müssen geändert oder aufgehoben werden." (Ende/IPS/mp/2012)


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Quelle:
IPS-Tagesdienst vom 7. Mai 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2012