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FRAUEN/663: Brasilien - Abgeordnetenhaus will Entkriminalisierung der Abtreibung rückgängig machen (poonal)


poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen

Brasilien

Abgeordnetenhaus will Entkriminalisierung der Abtreibung rückgängig machen


(Montevideo, 1. Dezember 2016, la diaria) - Gerade einmal sechs Stunden waren vergangen, seit der Oberste Gerichtshof entschieden hat, dass Abtreibung bis zum dritten Schwangerschaftsmonat straffrei sein soll - da hat das von konservativen Parteien dominierte Abgeordnetenhaus Brasiliens bereits seine Absicht angekündigt, die Auswirkungen des Urteils rückgängig machen zu wollen. Gedrängt von der evangelikalen Fraktion, informierte der Präsident der Abgeordnetenkammer und Mitglied der Regierungspartei, Rodrigo Maja, am frühen Morgen des 30. Novembers 2016 darüber, dass eine Sonderkommission gebildet werden würde, um die Gerichtsentscheidung zu analysieren und um diese dann "zu bestätigen oder zu berichtigen".

Das brasilianische Strafgesetzbuch sieht nur zwei Fälle vor, in denen eine Abtreibung bis zum dritten Schwangerschaftsmonat straffrei durchgeführt werden kann: Wenn die Mutter vergewaltigt wurde oder sich ihr Leben in Gefahr befindet. Im Jahr 2012 wurde ein dritter Fall aufgenommen - ebenfalls auf Ersuchen des Obersten Gerichtshofes STF (Supremo Tribunal Federal): Wenn das Gehirn des Fötus sich nicht ausbildet. Diese Krankheit ist als Anenzephalie bekannt, die schwerste Fehlbildungsform des Neuralrohrs.


Zika-Virus brachte Thema erneut auf die Tagesordnung

Das Thema Abtreibung wird in Brasilien seit einem Jahr wieder diskutiert. Grund dafür sind die aufgetretenen Zika-Fälle bei Schwangeren und die Möglichkeit, dass ihre Kinder mit Mikrozephalie - mit einer geistigen Behinderung - zur Welt kommen. Auch aus diesem Grund wurde der Oberste Gerichtshof angerufen, der am 30. November 2016 entscheiden sollte, ob die mit dem Zika-Virus infizierten Frauen ihre Schwangerschaft freiwillig zu jedem Zeitpunkt unterbrechen können.

Am 29. November 2016 beschäftigte sich der Oberste Gerichtshof jedoch mit einem vorangegangenen Fall. Fünf Ärzt*innen und Bedienstete einer Klinik, in der illegale Abtreibungen vorgenommen wurden, forderten, nicht in Untersuchungshaft zu müssen, während gegen sie ermittelt werde. Bezüglich der Untersuchungshaft sprach sich das Gericht dafür aus, dass die Angeklagten in Freiheit auf das Urteil warten könnten. Was die grundsätzliche Sache der Abtreibung anging, entschieden sie für die Freiheit der Frauen, ihre Schwangerschaft beenden zu können, wenn sie dies wünschten. "Wenn Angelegenheiten moralisch umstritten sind, dann ist die angemessene Rolle des Staates die, nicht Partei zu ergreifen oder eine bestimmte Sichtweise durchzusetzen, sondern den Frauen zu erlauben, ihre Wahl zu treffen", begründete Richter Luis Roberto Barroso seine Entscheidung.


Urteil für die Entscheidungsfreiheit der Frau

In dem abschließenden Urteil gestattet der Oberste Gerichtshof eine Abtreibung bis zum dritten Schwangerschaftsmonat. Es fällt aber nicht in seine Befugnisse zu regeln, wie diese Entscheidung umgesetzt werden muss: Zum Beispiel, ob lediglich der Wille der Frau genügt oder wie die Gesundheitsdienste diese Entscheidung umsetzen müssen. Das Urteil beschränkt sich nur auf den Einzelfall der fünf Angestellten im Gesundheitswesen, es wird aber als Präzendenzfall angesehen: Jede Frau, die eine Abtreibung vornehmen lassen möchte und der dieser Schritt verwehrt wird, kann die Justiz anrufen, und die Gerichte werden entsprechend der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes urteilen müssen.

Feministische Gruppen feierten die Entscheidung, ebenso wie einige lokale staatliche Organisationen des Gesundheitswesens, die sich mit den reproduktiven Rechten der Frauen beschäftigen. Es gab jedoch auch sehr kritische Reaktionen von verschiedenen religiösen Vertreter*innen - besonders aus dem evangelikalen Bereich.

Die erste Reaktion seitens der Regierung kam von Flávia Piovesan, die im Ministerium für Menschenrechte von Präsident Michel Temer tätig ist. Sie begrüßte die Entscheidung, gab allerdings zu, dass diese bei einer ihrer Kolleginnen schlecht aufgenommen worden wäre: Bei Fátima Pelaes vom Frauenministerium, die gegen Abtreibungen ist.


Evangelikale Abgeordnete stellen drittgrößte Fraktion

In den letzten Jahren sind verschiedene Aktionen zur Legalisierung von freiwilligen Schwangerschaftsabbrüchen ergriffen worden - durch zivilgesellschftliche Organisationen und linksgerichtete Parteien. Sogar die Arbeiterpartei PT (Partido de los Trabajadores) legte einen Gesetzesentwurf vor. Sämtliche Versuche wurden von der evangelikalen Fraktion gestoppt. Diese Fraktion besteht aus Abgeordneten und Senator*innen verschiedener Parteien, die aber einheitlich im Kongress abstimmen, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die gegen ihre religiösen Überzeugungen verstoßen. Gehörten alle Mitglieder dieser Fraktion einer einheitlichen Partei an, wäre sie von der Größe her die drittgrößte Fraktion - nach der Partei der Demokratischen Bewegung Brasiliens PMDB und der Arbeiterpartei.

Die Unterstützung seitens der Evangelikalen ist wichtig für die Regierung als auch für den Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Maia, der im Februar 2017 eine Wiederwahl anstrebt. Kaum hatte der Oberste Gerichtshof sein Urteil gefällt, befassten die sich gerade in einer Sitzung befindenden Abgeordneten mit dem Thema. "Der Mord wird eingeführt! Diese Entscheidung ist abscheulich!", sagte der Abgeordnete der Partei der brasilianischen Sozialdemokratie PSDB, Luiz Carlos Hauly. Verschiedene evangelikale Abgeordnete forderten von der Abgeordnetenkammer eine Antwort auf das, was sie als "Skandal" des Obersten Gerichtshofes ansahen, den sie außerdem beschuldigen, eine Entscheidung getroffen zu haben, die Sache des Kongresses sei und nicht die der Justiz.

In diesem Sinne äußerte sich Maia kurz nach der Ankündigung. Es werde eine Kommission eingesetzt, die unter anderem zum Ziel habe, die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zu analysieren. "Immer wenn wir den Eindruck haben, dass der Oberste Gerichtshof anstelle des Abgeordnetenhauses oder des Kongresses ein Gesetz erlässt, müssen wir reagieren, indem wir seine Entscheidungen bestätigen oder berichtigen. So wie die von heute", so Maia.

Die Kommission, die noch Anfang Dezember eingesetzt werden sollte, untersucht einen Gesetzesentwurf, der den Mutterschaftsurlaub im Falle von Frühgeburten erweitert. In diesem Rahmen beschäftigt sie sich auch damit, welche Position angesichts des Gerichtsurteils einzunehmen ist. Die Abgeordneten der evangelikalen Fraktion hatten ihre Absicht bereits angekündigt, in besagtem Gesetz solle auch klar werden, dass die Abtreibung in Brasilien zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft eine Straftat sei - mit den Ausnahmen, die in der brasilianischen Gesetzgebung bereits vorgesehen sind.


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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2017

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