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GEWERKSCHAFT/156: Mindestlohn auch für Langzeitarbeitslose (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 11. April 2014

Mindestlohn auch für Langzeitarbeitslose - ver.di und Diakonie erwarten Nachbesserungen im Gesetzentwurf



Berlin, 11.04.2014 - Die Diakonie Deutschland und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßen die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns. Damit werde dem Lohndumping endlich ein Ende gesetzt. "Warum Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten allerdings vom Mindestlohn ausgeschlossen werden sollen, ist nicht nachvollziehbar und nicht vertretbar", kritisierten Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, und ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Freitag in Berlin anlässlich ihrer gemeinsamen Tagung "Rückkehr des Sozialen in die Politik?". Diakonie und ver.di halten die geplante Regelung im Gesetzentwurf der Bundesregierung für den falschen Ansatz.

"Es besteht die große Gefahr, dass Langzeitarbeitslose für sechs Monate zu Hungerlöhnen beschäftigt werden, um sie anschließend wieder nach Hause zu schicken. Dieser Drehtüreffekt ist programmiert. Das Selbstwertgefühl vieler langzeitarbeitsloser Menschen leidet ohnehin - was sie gar nicht brauchen, sind weitere Stigmatisierung und Diskriminierung. Diese hochproblematische Regelung wäre einmalig in Europa", betonte Sylvia Bühler.

Die richtige Strategie zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit liege in der Förderung, Unterstützung und Qualifizierung von Arbeitslosen durch ausreichende und gute Angebote der aktiven Arbeitsmarktpolitik, nicht durch einen Ausschluss vom Mindestlohn, bekräftigte Maria Loheide.

ver.di und Diakonie erwarten, dass die Ausnahme vom Mindestlohn zulasten der Langzeitarbeitslosen zurückgenommen wird und warnen eindringlich davor, im anstehenden parlamentarischen Verfahren weitere Ausnahmeregelungen zu schaffen. Beide betonten zudem, dass ein flächendeckender Mindestlohn kein Instrument für die Lösung sozialer Probleme sei, ebenso wenig für die Bekämpfung von Armut. Der Mindestlohn ersetze nicht die erforderliche Stärkung der sozialen Sicherungssysteme.

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Quelle:
Presseinformation vom 11.04.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2014