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GEWERKSCHAFT/236: Reform des Mutterschutzgesetzes - Arbeitsplätze schwangerengerecht gestalten (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 5. April 2016

Reform des Mutterschutzgesetzes: Arbeitsplätze schwangerengerecht gestalten


Berlin, 05.04.2016 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den Plan von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, das Mutterschutzgesetz neu zu fassen, hält aber Ergänzungen und Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzesentwurf für unbedingt erforderlich. Erfreulich sei, dass sich die Regierung dieses für viele Frauen wichtigen Themas annehme und eine Überarbeitung noch in der laufenden Legislaturperiode anstrebe. "Um die selbstgesteckten Ziele zu erreichen, ist es erforderlich, den Gesetzentwurf in einigen Punkten zu präzisieren und zu erweitern", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Eva Welskop-Deffaa am Dienstag anlässlich einer Anhörung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Aus Sicht von ver.di muss eine Novelle des Mutterschutzes an der Intention der letzten großen Reform von 1968 anknüpfen. Entscheidend sei, dass Mutterschutz und allgemeiner Arbeitsschutz wieder eng miteinander verzahnt würden. "Es geht darum, das Recht der Frauen zu stärken, ihre Erwerbstätigkeit während Schwangerschaft und Stillzeit ohne Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und der ihres Kindes ausüben zu können. Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, so umfassend wie möglich die Voraussetzungen für eine gefahrlose Weiterbeschäftigung der Schwangeren zu schaffen", so Welskop-Deffaa. Im neuen Mutterschutzgesetz müsse - wie in der alten Mutterschutzverordnung, die in das Gesetz integriert werden solle - ausdrücklich klargestellt werden, dass mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilungen die Pflichten nach dem Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz ergänzen, nicht ersetzen. Unterweisungs- und Informationspflichten über potentielle Gefährdungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, damit sich eine Frau nicht unwissend zu Beginn einer Schwangerschaft unbekannten Risiken aussetzt. Personal- und Betriebsrat müssen über die Ergebnisse mutterschutzrechtlicher Gefährdungsbeurteilungen unverzüglich unterrichtet werden.

"Um eine schwangerengerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes kontrollieren zu können, braucht es genügend Personal in den zuständigen Aufsichtsbehörden ebenso wie verlässliche Informations- und Kooperationspflichten der Arbeitgeber", betonte Welskop-Deffaa. Für die Schwangeren seien darüber hinaus ein starker Kündigungsschutz und gut geregelte Rückkehrrechte unabdingbar. Mit Sorge betrachtet ver.di die dramatische Zunahme befristeter Beschäftigungsverhältnisse junger Frauen und die damit verbundene Erschwernis eines wirksamen Mutterschutzes. Ein besonderer Bedarf für verbesserte Regelungen ergibt sich für ver.di auch durch die digitalisierungsbedingten Veränderungen der Arbeitswirklichkeit: Die Zahl der solo-selbstständigen Frauen nehme weiter zu, ihnen dürfe der Schutz des Mutterschutzrechts nicht vorenthalten werden: "Ziel der Novelle muss es sein, für alle erwerbstätigen schwangeren und stillenden Frauen, unabhängig von der Berufsgruppe, ein einheitliches Gesundheits- und Arbeitsschutzniveau sicherzustellen", sagte Welskop-Deffaa.

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Quelle:
Presseinformation vom 05.04.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2016

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