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KIND/151: Jedes Kind soll wissen, wohin es sich wenden kann, um seine Rechte einzufordern (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 4. April 2017

25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention im Deutschland (5. April)

Jedes Kind soll wissen, wohin es sich wenden kann, um seine Rechte einzufordern


Berlin. Anlässlich des 25. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland am 5. April 1992 fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte, bundesweit lokale Anlaufstellen für Kinderrechte zu stärken und - wo nicht vorhanden - einzurichten.

"Jedes Kind in Deutschland soll eine Anlaufstelle für Kinderrechte in seinem unmittelbaren Lebensumfeld haben, die sich gemeinsam mit ihm für seine Interessen stark macht", erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention. "Kinderrechte sind Menschenrechte. Aber anders als Erwachsene können Kinder aufgrund ihres Kindseins ihre Rechte nur eingeschränkt wahrnehmen und einfordern", so Kittel weiter. Deshalb brauche es Stellen, die Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, von ihren Rechten tatsächlichen Gebrauch zu machen. Augenblicklich gebe es in Deutschland in nur rund 100 Kommunen Kinderbeauftragte oder Kinderbüros, die Aufgaben einer Anlaufstelle für Kinderrechte übernehmen. Angesichts von rund 11.000 Kommunen in Deutschland sei das eine bedrückend geringe Zahl.

Aufgabe dieser Anlaufstellen für Kinderrechte müsse es sein, sich beispielsweise in der lokalen Städteplanung parteiisch für Kinder und Jugendliche einzusetzen und ihre Beteiligung vor Ort zu fördern. Außerdem sollten sie Kindern und Jugendlichen sowie deren Sorgeberechtigten einen Weg durch das vorhandene Angebot an Unterstützungsleistungen oder zu einem Gericht weisen. Häufig wüssten Kinder, Jugendliche und auch ihre Sorgeberechtigten nicht, an wen sie sich eigentlich wenden können.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist 1989 mit dem Ziel verabschiedet worden, Kinder vor Verletzungen ihrer Rechte besonders zu schützen, sie in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen bei der Einforderung ihrer Rechte mehr Gehör zu verschaffen. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert die Vertragsstaaten dazu auf, Institutionen zu schaffen, die Kinder und Jugendliche bei der Vertretung ihrer Interessen unterstützen.

Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, die in der Konvention verbrieften Rechte von Kindern und Jugendlichen zu verwirklichen. Diese Staatenverpflichtung ist für alle föderalen Ebenen bindend.

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention eingerichtet. Die Monitoring-Stelle berät die Politik in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Justiz, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft bei der Auslegung und kindgerechten Umsetzung der UN-Konvention. Die Monitoring-Stelle arbeitet eng mit der Zivilgesellschaft, mit staatlichen Stellen, Forschungsinstituten und Kindern und Jugendlichen zusammen.


Weitere Informationen:

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-krk/

Lokale Anlaufstellen für Kinderrechte sind Thema der Fachveranstaltung "Wir machen uns stark für Kinderrechte", die am 4.4. in Berlin stattfindet.
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=a518d173656b5c990d95

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. April 2017
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2017

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