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KIND/152: Gesetzentwurf Kinder-Ehen - Neuregelung muss sich am Kindeswohl orientieren (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 5. April 2017

Gesetzentwurf Kinder-Ehen

Neuregelung muss sich am Kindeswohl orientieren


Berlin, 05. April 2017. Durch den heute im Kabinett beratenen Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen" sollen Minderjährigen-Ehen in Deutschland abgeschafft werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, Ehen von 16 bis 18jährigen grundsätzlich aufzuheben.

"Bei aller berechtigten Sorge um das Wohl der betroffenen Mädchen und auch Jungen sprechen wir uns dafür aus, die aktuell gültige Regelung zur Ehemündigkeit, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert ist, beizubehalten", betont Caritas-Präsident Peter Neher. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben der Deutsche Caritasverband und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) deutlich gemacht, dass auch bei der Überprüfung der Ehen von Minderjährigen stets der Vorrang für das Kindeswohl gelten muss. Dies könne aber nur über eine Einzelfallprüfung sichergestellt werden und nicht über eine allgemeine Nichtigkeitsregel.

"Eheschließungen mit einem minderjährigen Ehepartner können im Ausland vielfältige Ursachen haben. Ein Grund ist beispielsweise Krieg im Herkunftsland, so dass die Ehe verbunden ist mit der Hoffnung auf Schutz und materieller Versorgung der Frauen. Dies erfordert eine differenzierte Herangehensweise", macht SkF Bundesvorsitzende Anke Klaus deutlich. So würde eine pauschale Nichtigkeitserklärung dieser Ehen für viele Betroffene einen Verlust an Sicherheit bedeuten und zu sozialer Ausgrenzung der Frauen und gemeinsamer Kinder führen.

Daher sei es wichtig, jeden Einzelfall von einem Familiengericht unter Beachtung der verfassungsrechtlich garantierten Grundsätze der Selbstbestimmung und der UN-Kinderrechts-konvention prüfen zu lassen. "Das Kindeswohl muss stets im Mittelpunkt stehen. Dies sehen wir im vorliegenden Gesetzentwurf nicht gegeben", so Klaus und Neher.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. April 2017
Deutscher Caritasverband e.V.
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Redaktion:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. April 2017

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