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LEISTUNGEN/569: Rechtsvereinfachung im SGB II nicht auf Kosten der Familien (AWO)


AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. - Pressemitteilung vom 27. Mai 2016

AWO fordert - Rechtsvereinfachung im SGB II nicht auf Kosten der Familien


Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt zu der am Montag im Bundestag stattfindenden Anhörung zur Rechtsvereinfachung im SGB II die Position der AWO:

"Möchten getrennt lebende Eltern ihr Umgangsrecht mit ihrem Kind wahrnehmen, resultieren daraus zusätzliche Kosten. Dies sind beispielsweise die Kosten für die Besuchsfahrten des Kindes zum umgangsberechtigten Elternteil oder für Kleidung, Lebensmittel oder andere Dinge des täglichen Lebens, die in beiden Haushalten vorhanden sein müssen. Der nun vorgelegte Regelungsvorschlag der Bundesregierung, die Leistungen des Kindes entsprechend der jeweiligen Aufenthaltstage unter den Eltern aufzuteilen, ist bereits gängige Praxis der Jobcenter. Der Lebenswirklichkeit der Familien jedoch wird diese Praxis in keinster Weise gerecht. Benötigt wird aber eine sachgerechte Lösung.

Die AWO fordert die Bundesregierung auf, ihre Vorschläge zur Neuregelung der so genannten temporären Bedarfsgemeinschaften zu überdenken und eine Lösung zu erarbeiten, die der besonderen Situation insbesondere von Kindern in Trennungsfamilien gerecht wird. Erstens dürfen weder die Leistungen des Kindes, die es bei dem alleinerziehenden Elternteil erhält, noch die Leistungen des alleinerziehenden Elternteils gekürzt werden. Zweitens müssen alle im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Umgangsrechts entstehenden Bedarfe in vollem Umfang gedeckt werden und zwar sowohl die zusätzlichen Bedarfe des Kindes als auch die der Eltern. Drittens fordert die AWO, den Flickenteppich, den es bei den familienpolitischen Leistungen gibt zu beseitigen. Hierzu bedarf es eines stimmigen Gesamtkonzepts.

Der Vorschlag der Bundesregierung geht schon heute an der Lebenswirklichkeit der Familien vorbei. Die Aufteilung der Leistungen schürt Konflikte in dem vielfach ohnehin belasteten Verhältnis zwischen den getrennten Eltern, worunter wiederum die Kinder leiden müssen, und lässt viele der zusätzlichen Bedarfe im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Umgangsrechts ungedeckt.

Auch ein weiteres Thema der Rechtsvereinfachung im SGB II, die so genannte Zwangsverrentung, sieht die AWO kritisch. Die Bundesregierung verhält sich widersprüchlich, wenn sie auf der einen Seite verspricht, die Zwangsverrentung von älteren Hartz IV-Beziehenden im Fall von Altersarmut einzuschränken, und auf der anderen Seite mit dem Rechtsvereinfachungsgesetz jetzt Verschärfungen zur Zwangsverrentung vorschlägt. Frührenten sind freiwillige Angebote der Rentenversicherung, die sich die Betroffenen durch hohe Abschläge erkaufen müssen. Es ist nicht akzeptabel, wenn diese freiwilligen Leistungsangebote in ihr Gegenteil verkehrt werden und Betroffenen gezwungen werden, durch Beiträge erworbene Rentenleistungen vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Die gesetzliche Rentenversicherung darf nicht als Ausfallbürge von Hartz IV missbraucht werden. Die AWO fordert deshalb, das Instrument der Zwangsverrentung aus dem Gesetz zu streichen."

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Quelle:
AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
Heinrich-Albertz-Haus
Blücherstr. 62/63, 10961 Berlin
Telefon: 030 / 26309-0
E-Mail: info(at)awo.or
Internet: https://www.awo.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2016

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