Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → SOZIALES


LEISTUNGEN/581: Kinderwunschbehandlung für Unverheiratete (BMFSFJ)


Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Pressemitteilung vom 1. Juli 2016

Kinderwunschbehandlung für Unverheiratete

Bei ungewollter Kinderlosigkeit unterstützt nun auch Sachsen unverheiratete Paare


Ab dem 1. Juli 2016 unterstützt der Freistaat Sachsen in Zusammenarbeit mit dem Bund unverheiratete Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen.

Die Bundesförderrichtlinie zur "Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" wurde bereits im Januar 2016 auf unverheiratete Paare erweitert. Voraussetzung für die ergänzende finanzielle Hilfe ist die Kofinanzierung durch das Bundesland, in dem die Paare leben.

"Ich freue mich, dass Sachsen als sechstes Bundesland nun auch unverheiratete Paare bei der Kinderwunschbehandlung unterstützt. Ein unerfüllter Kinderwunsch ist eine große Belastung für Paare - medizinische Unterstützung darf da nicht vom Trauschein abhängen. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen. Unverheiratete Paare, die sich Kinder wünschen zu benachteiligen, ist nicht zeitgemäß", erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Seit 2012 regelt die "Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" die finanzielle Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen. Seit Januar 2016 wurde die Bundesförderung erweitert, so dass nun auch unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch eine ergänzende finanzielle Unterstützung durch das Bundesfamilienministerium erhalten können, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in einem Bundesland haben, das sich finanziell mit einem entsprechenden Landesförderprogramm beteiligt. Der Freistaat Sachsen förderte bereits seit 2009 mit einer eigenen Richtlinie "Maßnahmen der künstlichen Befruchtung" für ungewollt kinderlose Ehepaare. Nun profitieren auch unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch von der geänderten Regelung.

Bisher bestehen Bund-Länder-Kooperationen mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin. Weitere Länder wollen die Öffnung ihrer Landesprogramme zugunsten unverheirateter Paare auch noch in diesem Jahr umsetzen.

Die Bundförderrichtlinie gewährt grundsätzlich ergänzende finanzielle Unterstützung beim ersten bis vierten Behandlungszyklus nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Konkret tragen der Bund und die beteiligten Länder bei Kinderwunschpaaren gemeinsam bis zu 50 Prozent der Selbstkosten, die ihnen nach Abrechnung mit ihrer Krankenkasse verbleiben. Dies stellt eine erhebliche finanzielle Hilfe dar, da die Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Regelfall hohe Kosten verursachen.

Mehr Informationen im Internet unter:
https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Juli 2016
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Telefon: 03018/ 555 - 0, Telefax: 03018/ 555 - 1145
E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund
Internet: http://www.bmfsfj.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang