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LEISTUNGEN/584: Kindergeld auch nach dem Schulabschluss? (BA)


Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 30. August 2016

Kindergeld auch nach dem Schulabschluss? Jetzt die vorhandenen Nachweise einreichen!


In den nächsten Wochen beginnen viele Jugendliche ihre Ausbildung, ihr Studium oder besuchen eine weiterführende Schule. Schon jetzt besteht die Möglichkeit die Kindergeldzahlung durch das Einreichen von Nachweisen ohne Unterbrechung weiterlaufen zu lassen. Wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulausbildung beginnt, reicht die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort.

Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse Direktion, erklärt: "Das frühzeitige Einsenden der Nachweise hilft allen Beteiligten, um Zahlungslücken weitestgehend zu vermeiden".

Falls die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, können diese auch nachgereicht werden. Die entsprechenden Formulare, zum Beispiel die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz stehen im Online-Formulardienst unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können unter der kostenfreien Servicenummer Tel: 0800 4 5555 30 angefordert werden.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter:
www.ba-audio.de

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Quelle:
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit Nr. 36 vom 30.08.2016
Bundesagentur für Arbeit, Presseteam
Regensburger Strasse 104, 90478 Nürnberg
Telefon: 0911/179-2218, Fax: 0911/179-1487
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. August 2016

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