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LEISTUNGEN/649: Pflegebedürftigkeit darf kein Armutsrisiko sein (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 8. November 2019

Pflegebedürftigkeit darf kein Armutsrisiko sein

Pflegeversicherung muss weiterentwickelt werden


Berlin - "Viele Menschen fragen sich zu Recht, wie sie sich im Alter Pflege leisten können. Es darf nicht sein, dass Pflegebedürftige aus finanziellen Gründen schlecht versorgt sind und sich die Pflege zum Armutsrisiko entwickelt", mahnt Caritas-Präsident Peter Neher. Die Pflegeversicherung müsse grundsätzlich reformiert und weiterentwickelt werden, um das finanzielle Risiko für die Versicherten auf ein kalkulierbares Maß zu reduzieren, die Pflegenden zu entlasten und das Solidarprinzip im Pflegesystem besser zu verankern.

Das diese Woche verabschiedete 9-Punkte-Programm des Deutschen Caritasverbandes (DCV) zur Pflege sieht vor, dass der Anteil der Pflegekosten, den die Pflegebedürftigen selber tragen, begrenzt wird. In der stationären Pflege soll dieser Eigenanteil nach sechs Monaten auf einen festen monatlichen Betrag gedeckelt werden. In der ambulanten Pflege soll er dadurch begrenzt werden, dass den Pflegebedürftigen eine festgelegte Anzahl von Stunden oder von Leistungen zusteht.

Die Kosten der medizinischen Behandlungspflege, gleich ob ambulant oder stationär, sollen in voller Höhe die Krankenkassen tragen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sollen weiterhin die Pflegebedürftigen selbst übernehmen.

"Nicht nur Kranken- und Pflegeversicherung, auch die Bundesländer sind bei der Finanzierung gefordert. Die meisten Bundesländer haben sich in den letzten Jahren aus der Förderung der Investitionskosten zurückgezogen. Dadurch steigt die Belastung für die Pflegebedürftigen erheblich?, stellt Neher fest. Der Deutsche Caritasverband fordert von den Bundesländern, dass sie Investitionen in die Pflegeinfrastruktur fördern. In allen Ländern werden Kurzzeit- und Tagespflegeplätze dringend benötigt.

Finanziell gestärkt werden soll die Pflegeversicherung durch eine einheitliche Versicherungspflicht für die gesamte Bevölkerung, also sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte. Hierbei soll die Höhe der Prämie unabhängig vom individuellen Risiko bemessen werden.


Positionspapier zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
Die Caritas setzt sich in neun Punkten unter anderem dafür ein, dass die Pflegeversicherung so gestaltet wird, dass der Kostenanteil, den die pflegebedürftigen Menschen selbst tragen, begrenzt wird. Die Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes hat nach intensiven Beratungen das vorliegende Positionspapier verabschiedet und den Vorstand beauftragt, die Anmerkungen aus der Beratung nachträglich einzuarbeiten. Das Papier entspricht diesem Beschluss der Delegiertenversammlung:

https://www.caritas.de/cms/contents/caritas.de/medien/dokumente/stellungnahmen/positionspapier-zur/positionspapier_weiterentwicklung_der_pflegeversicherung.pdf?d=a&f=pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Oktober 2018
Deutscher Caritasverband, Pressestelle
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Telefon: 030 30 284447-42, Telefax: 030 284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2019

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