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ORGANISATION/334: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - Vorrang für das Kindeswohl (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 15. Juli 2015

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Vorrang für das Kindeswohl


Berlin, 15. Juli 2015. "Die Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ist unumgänglich, weil einige Kommunen und Großstädte durch die große Zahl an ihre Grenzen kommen. Die Verfahren müssen sich dabei am Wohl des Kindes orientieren", sagt Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzentwurfs im Kabinett.

Der vorliegende Gesetzentwurf biete eine gute Grundlage, um den Kindern und Jugendlichen schnellstmöglich die erforderlichen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zukommen zu lassen. Dazu sei es dringend erforderlich, die Entscheidung über den künftigen Lebensort der Kinder und Jugendlichen deutlich zu beschleunigen und die jungen Menschen nicht Monate lang in Ungewissheit leben zu lassen. Die im Entwurf vorgesehene zügige Entscheidung über eine Verteilung und die Begleitung der Kinder und Jugendlichen durch eine pädagogische Fachkraft werde daher von der Caritas begrüßt.

"Minderjährige Flüchtlinge, die alleine und ganz auf sich gestellt nach einer langen und gefährlichen Odyssee nach Deutschland gekommen sind, brauchen Sicherheit und Geborgenheit", macht Neher deutlich. Wenn es Verwandte oder andere nahestehende Personen in Deutschland gebe, müsste dies bei einer Verteilung unbedingt beachtet werden und die jungen Flüchtlinge müssten hier unterkommen können. Auch brauchen die unbegleiteten jungen Menschen eine fachlich geeignete Vertrauensperson, die ihre Interessen unabhängig vertritt.

Die jungen Menschen sollten am Zielort direkt in die zugewiesene Einrichtung der Jugendhilfe gebracht und nicht dem Jugendamt übergeben werden, wie im Entwurf vorgeschlagen. Die für das Kindeswohl und die erfolgreiche Integration erforderlichen Rahmenbedingungen, beispielsweise Sprachförderung von Anfang an und der Zugang zu Trauma-therapeutischen Angeboten sollten als notwendige Qualitätsstandards für die aufnehmenden Einrichtungen gesetzlich festgeschrieben werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Juli 2015
Deutscher Caritasverband e.V.
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Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2015

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