Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → SOZIALES


ORGANISATION/349: Rechtsvereinfachung im SGB II nicht zu Lasten der ALG II-Bezieher (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 3. Februar 2016

Nachbesserungsbedarf Rechtsvereinfachung SGB II

Keine Entbürokratisierung auf Kosten der Leistungsempfänger


Berlin, 03.02.2016. "Die geplante Entbürokratisierung darf nicht zu Lasten der Leistungsempfänger gehen", fordert der Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes Georg Cremer anlässlich der heutigen Beratung der Rechtsvereinfachung im SGB II im Kabinett. Ziel des Gesetzes ist es, das SGB II bürgerfreundlicher zu machen, unnötige Bürokratie zu vermeiden und die staatlichen Ressourcen nachhaltiger einzusetzen. Dazu sieht es zahlreiche Änderungen bei den Leistungen, aber auch im Verwaltungsverfahren vor.

Allerdings gehen einige Änderungen sehr zu Lasten der ALG II-Bezieher. So komme es immer wieder vor, dass das Bundessozialgericht die Verwaltungspraxis der Jobcenter für rechtswidrig erklärt. "Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Leistungsempfänger in diesen Fällen dann keine Nachzahlungen mehr bekommen. Das ist unfair", kritisiert Cremer. Nach wie vor gebe es Probleme bei der Bestimmung eines angemessenen Bedarfs für Heizung. Dieses Problem werde dadurch nicht gelöst, dass Kommunen jetzt eine pauschale Obergrenze für Miete und Heizkosten einführen können.

Zu begrüßen sei hingegen die Regelung im Gesetzentwurf, dass geringe Zinseinkünfte, auch wenn sie jährlich ausgezahlt werden, das Arbeitslosengeld II nicht mindern. Auch die Tatsache, dass Leistungsempfänger künftig ihre Leistungen nur noch einmal im Jahr beantragen müssen, entlastet die Betroffenen. Positiv ist, dass Jugendliche mit hohem Förderbedarf durch eine neue Maßnahme im SGB II zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen und intensivere berufsorientierte Förderung erhalten sollen.

Einige wichtigen Punkte wurden bei diesem Gesetzgebungsverfahren bisher nicht angegangen. "Weiterhin führen rechtliche Vorgaben dazu, dass viele Langzeitarbeitslose in praxisfernen Parallelwelten gefördert werden statt in Beschäftigungen, die für den realen Arbeitsmarkt qualifizieren können. Dringend ist auch die Entschärfung des Sanktionsrechts für Jugendliche. So können beispielsweise nach wie vor Sanktionen bei den Kosten der Unterkunft zum Wohnungsverlust führen", kritisiert Cremer. Bei diesen Punkten besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 3. Februar 2016
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
Haus der Deutschen Caritas
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
Telefon: 030/284447-42, Telefax: 030/284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang