Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → SOZIALES

REDE/060: Ursula von der Leyen - Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt, 25.05.11 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
"REGIERUNGonline" - Wissen aus erster Hand

Rede der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vor dem Deutschen Bundestag am 25. Mai 2011 in Berlin:


Herr Präsident!
Meine Damen und Herren!

Wir haben heute, wie eben erwähnt, den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt eingebracht, in einer Arbeitsmarktsituation, die zurzeit sehr solide ist. Der Arbeitsmarkt ist enorm aufnahmefähig: Wir haben im Augenblick über 40 Millionen Erwerbstätige am Arbeitsmarkt. Wir haben knapp drei Millionen Arbeitslose, eine Million offene Stellen. Insofern haben wir im Augenblick eine Situation, die für Arbeitslose im Vergleich zu früheren Zeiten sehr günstig ist, um die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt tatsächlich zu schaffen. Wir sehen das auch daran, dass die Sockelarbeitslosigkeit zum ersten Mal seit 25 Jahren sinkt; sie sinkt langsamer als die kurzfristige Arbeitslosigkeit, aber sie sinkt. Das heißt, hier ist Bewegung drin.

Angesichts dessen ist es das Ziel der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, diese wirksamer und wirtschaftlicher zu gestalten, das heißt, Mitnahmeeffekte auszuschließen und insbesondere genauer hinzuschauen, ob sich das eine oder andere arbeitsmarktpolitische Instrument in den letzten Jahren bewährt hat: Ist es zeitgemäß und angesichts der Veränderungen am Arbeitsmarkt noch angemessen? Oder hat sich gezeigt, dass seine Wirkung gering ist, dass es in Zeiten der Massenarbeitslosigkeit eingesetzt werden konnte, aber jetzt, in Zeiten der Integration in den ersten Arbeitsmarkt bei einer hohen Nachfrage, nicht mehr die entsprechende Wirksamkeit hat?

Das Ganze wurde im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluation der arbeitsmarktpolitischen Instrumente über die letzten Jahre hinweg überprüft. Manche Instrumente haben sich bewährt. Manche Instrumente waren sehr detailverliebt und spezifisch ausgestaltet. Das hatte zur Folge, dass wir eine relativ zersplitterte Landschaft der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vorgefunden haben. Andere Instrumente haben schlicht und einfach eine geringe Wirksamkeit gezeigt. Wirkungslosigkeit liegt vor, wenn die Menschen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auch ohne diese Maßnahme in den ersten Arbeitsmarkt integriert worden wären.

Unter dem Strich führen die vorgeschlagenen Reformen dazu, dass wir die Zahl der arbeitsmarktpolitischen Instrumente um etwa ein Viertel reduzieren, das heißt, sie aber nicht einfach zu streichen, sondern sie zum Teil zu bündeln, also vier, fünf oder sechs verschiedene Instrumente in einer Vorschrift zusammenzufassen. Das Ziel ist nämlich, dass in den Agenturen und Jobcentern und die Fallmanager vor Ort die Entscheidung, welches Instrument für welche Lebenslage eines Arbeitslosen oder einer Arbeitslosen das richtige ist und angewendet werden kann, dezentraler und flexibler fällen können.

Ich möchte vorweg sagen, dass bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten für Menschen mit Behinderung keine Veränderungen vorgenommen worden sind; dies sage ich explizit vor der Klammer. Die Zahl der Menschen mit Behinderung wächst aus gewissen Gründen, etwa aufgrund einer demografischen Komponente. Hier sind keine Veränderungen vorgenommen worden.

Der Schwerpunkt der Reformen liegt beim Thema "Übergang von der Schule beziehungsweise Ausbildung in den Beruf" und beim Thema "Weiterbildung", aber auch darauf, dass Mitnahme- und Substitutionseffekte reduziert werden und ein Trittbrettfahren ausgeschlossen wird, damit das Geld für arbeitsmarktpolitische Instrumente - die Milliarden, die eingesetzt werden - zielgerichteter verwendet wird.

Letzter Punkt. Ein Teil der Reform betrifft den sogenannten öffentlich geförderten Beschäftigungssektor. Das Ziel im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor ist, Menschen, die sehr weit vom ersten Arbeitsmarkt entfernt sind, die Chance zu geben, wieder an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt zu werden. Es besteht immer das Risiko, dass Menschen durch die öffentlich geförderte Beschäftigung dauerhaft im zweiten Arbeitsmarkt bleiben und geringere Chancen haben, in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Deshalb sind die bisherigen Instrumente detailliert evaluiert worden. Wir haben Veränderungen herbeigeführt, die sicherstellen, dass konkreter hingeschaut wird, ob jemand, der vor zwei, drei Jahren während der Massenarbeitslosigkeit vielleicht noch keine Chance hatte, jetzt in den ersten Arbeitsmarkt eintreten kann. Das ist wichtig, damit die Menschen im zweiten Arbeitsmarkt nicht bloß verwaltet werden, sondern tatsächlich im ersten Arbeitsmarkt auf eigenen Füßen stehen können. Dies ist eine Veränderung, die meines Erachtens der verbesserten Arbeitsmarktlage angemessen ist.


*


Quelle:
Bulletin Nr. 52-1 vom 25.05.2011
Rede der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen,
zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
vor dem Deutschen Bundestag am 25. Mai 2011 in Berlin
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-0
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2011