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RENTE/497: Renten steigen um 2,41 bzw. 3,38 Prozent (BMAS)



Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 16. März 2009

Renten steigen um 2,41 bzw. 3,38 Prozent -
Gerechte Teilhabe am hart erarbeiteten Wohlstand

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht nach der Rentenformel die Rentenanpassung 2009 fest. Dazu erklärt Olaf Scholz, Bundesminister für Arbeit und Soziales:

"Die Renten steigen zum 1. Juli diesen Jahres kräftig an: in Westdeutschland um 2,41 Prozent und im Osten - aufgrund der für die Rentenanpassung relevanten Lohnentwicklung - sogar um 3,38 Prozent. Das ist eine gute Nachricht für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland und ein schöner Beweis für die Kraft des Sozialen in unserer Marktwirtschaft.

So stark sind die Renten im Westen seit 1994 und im Osten seit 1997 nicht mehr gestiegen. Die Erhöhung gibt einen Schub für die Binnennachfrage. Nimmt man die Entlastung von 0,6 Prozentpunkten bei den Krankenkassenbeiträgen dazu, haben Rentnerinnen und Rentner 2,7 bzw. 3,7 Prozent und damit insgesamt 5,6 Mrd. Euro mehr zur Verfügung. Nach 0,54 Prozent in 2007 und 1,1 Prozent in 2008 ist es gut, dass es diese kräftige Erhöhung gibt. Die Rentnerinnen und Rentner haben sie sich redlich verdient. Denn die Rente ist keine Sozialleistung, sondern der Lohn für harte Arbeit.

Von der Erhöhung profitieren auch die rund 7,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die Arbeitslosengeld II und Grundsicherung im Alter bzw. Sozialhilfe erhalten: Der Eckregelsatz steigt von 351 Euro monatlich auf 359 Euro.

Die Rentenerhöhung mitten in der Krise zeigt, dass auf unseren Sozialstaat Verlass ist. Aus den USA erreichen uns Nachrichten, dass Milliarden aus den Pensionsfonds verloren gegangen sind. Viele müssen dort nun länger arbeiten oder erhebliche Abstriche bei ihrem Lebensstandard machen. Wir hingegen können den Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland heute sagen: Sie nehmen an der Entwicklung des Wohlstandes teil.

Die deutliche Anpassung wird auch deshalb möglich, weil wir die Rentenversicherung zukunftsfest gemacht haben. Weder dürfen die, die über ihre Beiträge die Renten direkt bezahlen, überfordert werden. Noch dürfen die Rentnerinnen und Rentner die Folgen des demographischen Wandels alleine tragen oder vom Aufschwung abgekoppelt werden. Die Reformen des letzten Jahrzehnts dienen der Generationengerechtigkeit. Sie waren und sind Voraussetzung für das gedeihliche Miteinander und ein gutes Auskommen von Jung und Alt gleichermaßen."

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums www.bmas.de.



Einzelheiten und Hintergrund:

Die zur Berechnung der Rentenanpassung erforderlichen Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund liegen nun vollständig vor. Nach den Rentenanpassungen von 0,54 Prozent im Jahr 2007 und von 1,1 Prozent im Jahr 2008 werden die Renten in den alten Bundesländern zum 1. Juli 2009 um 2,41 Prozent steigen. In den neuen Bundesländern ergibt sich eine deutlich stärkere Rentenanpassung von 3,38 Prozent.

Eine Rentenerhöhung von mehr als zwei Prozent hat es in den alten Bundesländern nach 1994 nur einmal im Jahr 2002 gegeben. Damals waren es rund 2,2 Prozent. Erstmals nach sechs Jahren kommt es wieder zu einer höheren Rentenanpassung in den neuen Bundesländern. Es handelt sich um die stärkste Anpassung seit 1997. Damals lag die Rentenanpassung bei 5,5 Prozent in den neuen Ländern.

Die Rentenanpassung 2009 ergibt sich daraus, dass die anpassungsrelevanten Löhne im letzten Jahr im Westen um rund 2,1 Prozent und im Osten um rund 3,1 Prozent gestiegen sind. Berücksichtigt werden die Pro-Kopf-Bruttolöhne - ohne die so genannten Zusatzjobs von Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende und korrigiert um die Entwicklung der beitragspflichtigen Löhne. Der höhere Wert im Osten ist darauf zurückzuführen, dass das Statistische Bundesamt für die letzten Jahre in den neuen Bundesländern nun ein höheres Lohnniveau ausweist als im vergangenen Jahr.

Neben der Lohnentwicklung hat über den Nachhaltigkeitsfaktor auch die Entwicklung des Verhältnisses von Leistungsbeziehern zu versicherungspflichtig Beschäftigten Einfluss auf die Rentenanpassung. Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt in diesem Jahr mit rund plus 0,3 Prozentpunkte anpassungssteigernd. Weitere Faktoren wirken in diesem Jahr nicht: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung ist konstant geblieben und aufgrund des Gesetzes zur Rentenanpassung 2008 wirkt der Riester-Faktor in diesem Jahr nicht anpassungsdämpfend.

Ohne die Aussetzung des Riester-Faktors für das letzte und für dieses Jahr, den der Bundestag im letzten Jahr beschlossen hat, wäre die Rentenerhöhung mit rund 1,8 bzw. 2,7 Prozent deutlich geringer ausgefallen.

Die Rentenerhöhung trägt deutlich zur Steigerung der Binnennachfrage bei. Nimmt man noch die Entlastung von 0,6 Prozentpunkten bei den Krankenkassenbeiträgen dazu, steigt das verfügbare Einkommen der Rentnerinnen und Rentner um insgesamt 5,6 Mrd. Euro.

Die sogenannte Standardrente, die auf der Basis von 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsentgelt berechnet ist, erhöht sich zum 1. Juli 2009 um 28,80 Euro auf 1.224 Euro. Durch die Absenkung des paritätisch finanzierten Beitragssatzes zur Krankenversicherung von 14,6 Prozent auf 14,0 Prozent, die ebenfalls zum 1. Juli 2009 erfolgt, steigen die Nettorenten stärker als die Bruttorenten. Unter Berücksichtigung dieses Effekts beträgt die Erhöhung der verfügbaren Standardrente sogar knapp 30 Euro (genau 29,55 Euro) im Monat.

Die Rentenerhöhung gilt nicht nur für die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch für die Altersicherung der Landwirte und in der Unfallversicherung. Sie ist auch für die Regelleistungen im Arbeitslosengeld II und für die Regelsätze in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung relevant. Der Eckregelsatz steigt zum 1. Juli 2009 entsprechend von 351 Euro monatlich auf 359 Euro.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 16 vom 16. März 2009
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2009