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RENTE/579: Rentenversicherungspflicht für gewerbliche Minijobs gefordert (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 28. November 2011

Caritas zu Änderungen bei Minijobs

Rentenversicherungspflicht für gewerbliche Minijobs gefordert


Berlin, 28. November 2011. Die Koalition hat am Freitag Neuregelungen bei den gewerblichen Minijobs beschlossen. Diese betreffen auch die Absicherung von Minijobbern in der Rentenversicherung. Zukünftig sollen Arbeitgeber regelmäßig 19,6 Prozent pauschal an die Rentenversicherung abführen. Bisher entrichtete der Arbeitgeber 15 Prozent und der Arbeitnehmer konnte die Beiträge freiwillig um 4,6-Prozentpunkte aufstocken. Dies wurde nur selten gemacht. Dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis wird nun umgekehrt. Der Arbeitnehmer muss ausdrücklich die Abführung seiner Rentenversicherungsbeiträge ablehnen.

"Wir brauchen die volle Rentenversicherungspflicht für die gewerblichen Minijobs. Alles andere ist halbherzig", kritisiert Caritaspräsident Peter Neher den Vorschlag. "Wenn die Regierung einen Beitrag zur Reduzierung von Altersarmut leisten will, dürfen für Minijobs bei der Rentenversicherungspflicht keine Ausnahmen gelten." Neher äußert die Befürchtung, dass selbst mit der geplanten Änderung auch weiterhin viele Personen, die geringfügig beschäftigt sind, die Chance nicht nutzen werden, weitere Rentenpunkte zu sammeln. Gerade viele Personen im SGB II-Bezug würden nebenbei geringfügig arbeiten.

Seit Januar 2011 werden die Zeiten des ALG-II-Bezugs nur noch als Anrechnungszeiten und nicht mehr als Pflichtbeitragszeiten gewertet. Die durchgängige Zahlung von Rentenbeiträgen für geringfügige Beschäftigung während Zeiten der Arbeitslosigkeit leiste einen wichtigen Beitrag, im Alter weniger auf Grundsicherungsleistungen angewiesen zu sein, so Neher. Auch die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplante Zuschussrente von 850 Euro können Minijobber nur bekommen, wenn sie ihren Anteil an die Rentenversicherung zahlen. Für Langzeitarbeitslose sind Minijobs oft der einzige Weg zur Zuschussrente.


Kontakt:
Dr. Birgit Fix
Referentin für Arbeitsmarkt- und Armutsfragen
E-Mail: birgit.fix@caritas.de


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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. November 2011
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
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Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
Telefon: 030/284447-42, Telefax: 030/284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2011