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WOHNEN/133: Grundgesetzänderung rückwärts für mehr neue Wohnungen (PRO ASYL)


Pro Asyl - Presseerklärung vom 17. August 2016

Grundgesetzänderung rückwärts für mehr neue Wohnungen: PRO ASYL begrüßt den Vorschlag der Bundesbauministerin


Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat eine Grundgesetzänderung gefordert, mit der sich der Bund wieder stärker im sozialen Wohnungsbau engagieren könnte. PRO ASYL begrüßt dieses Vorhaben. Es geht um bezahlbare Wohnungen für alle, die die explodierenden Mieten in den Ballungsgebieten nicht zahlen können. Flüchtlinge wären eine der Gruppen, die von einem Wiederaufleben des sozialen Wohnungsbaus etwas hätten, aber keineswegs die einzige. PRO ASYL lehnt reine Sonderbauprogramme für Flüchtlinge ab.

Dass mit der Föderalismusreform die Zuständigkeit des Bundes 2019 ausläuft, hat sich als kontraproduktiv erwiesen. Die Rückkehr zum alten Zustand, verbunden mit der Absichtserklärung des Bundes, finanzielle und bauliche Anstrengungen zur Schaffung Hunderttausender neuer Wohnungen zu unternehmen, wäre ein wichtiges Signal. Voraussetzung dafür wäre jedoch eine klare Zweckbindung der Fördermittel.

Das Problem, dass Sozialwohnungen in den Ballungsgebieten kaum noch zur Verfügung stehen, hat mit den in jüngster Zeit gestiegenen Flüchtlingszahlen nur wenig zu tun. Vielmehr hat es sich seit fast zwei Jahrzehnten kontinuierlich verschärft, nachdem im Sinne einer neoliberalen Ausverkaufspolitik Wohnungsbestände im sozialen Segment zunehmend auf den Markt geworfen wurden. Die Kommunen haben sich vielerorts jeder Möglichkeit beraubt, auch nur dämpfend auf die aufgrund von Knappheit steigenden Mieten einzuwirken.

Jetzt bekämen sie in Zeiten niedriger Zinsen eine neue Chance, Kapazitäten aufzubauen - wenn sie denn die Sache selbst in die Hand nähmen. PRO ASYL warnt vor der Gefahr, Bundesmittel per Steuervergünstigungen mit der Gießkanne zu verteilen und eine Szene von Projektentwicklern und Investoren zu bedienen, die mit sozialem Wohnungsbau nur dann zu tun haben wollen, wenn ihre Renditeerwartungen erfüllt werden. Eckpunkte eines Bund-Länder-Wohnungsbau-Kooperationsprogrammes müssen deshalb so gestrickt sein, dass kommunale Wohnungsunternehmen eine reale Chance haben. Es geht um nicht weniger als um die Rückgewinnung von Handlungsmöglichkeiten im Bereich des Sozialen sowie um die Verwirklichung eines Zusammenlebens in nicht nur nach ökonomischen Kriterien segmentierten Städten. Wenn es dazu des Anstoßes durch die "Flüchtlingsfrage" bedurfte, dann ist das eben so.

Zu wünschen wäre allerdings, Frau Hendricks, die sich aus guten Gründen für den Zubau in Ballungsgebieten einsetzt, würde sich auch gegen die unsägliche "Wohnsitznahmeverpflichtung" selbst für anerkannte Flüchtlinge aussprechen, die damit in vielen Fällen aufs flache Land verbannt sind, wo die praktische Integration insbesondere in den Arbeitsmarkt oft schwierig ist.

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Quelle:
Pro Asyl - Presseerklärung vom 17. August 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2016

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