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AFRIKA/012: Flüchtlingskrise am Horn von Afrika - Internationale Gemeinschaft muss handeln! (ai)


Amnesty International - 8. August 2011

Flüchtlingskrise am Horn von Afrika: Internationale Gemeinschaft muss handeln!


8. August 2011 - Von der Hungersnot am Horn von Afrika sind 12,4 Mio. Menschen in Dschibuti, Äthiopien, Kenia und Somalia betroffen. In Somalia ist die Arbeit humanitärer Hilfsorganisationen durch anhaltende Kämpfe, die prekäre Sicherheitslage und Entführungen, Tötungen und Drohungen gegen Mitarbeiter besonders schwierig. Bewaffnete islamistische Gruppen verwehren Hilfsorganisationen ungehinderten Zugang zu den auf Unterstützung angewiesenen Menschen.

In Somalia selbst gibt es rund 1,5 Mio. Binnenflüchtlinge. Ihre Situation ist weitaus schwieriger als die von Binnenflüchtlingen in anderen afrikanischen Ländern, weil Hiflsorganisationen aufgrund der schlechten Sicherheitslage nur eingeschränkten Zugang zu den Flüchtlingen haben.


Flüchtlingssituation dramatisch verschärft

800.000 Somalier sind in den vergangenen 20 Jahren in die angrenzenden Länder geflüchtet. In den letzten Wochen waren es mehr als jemals zuvor. In Äthiopien ist das Flüchtlingslager Dollo Ado, welches nahe an der Grenze zu Somalia liegt, bereits völlig überfüllt. Die Hauptlast der Flüchtlingsströme hat jedoch Kenia zu tragen. In den Flüchtlingslagern in Dadaab leben rund 400.000 Menschen und es werden täglich mehr. Allein seit Beginn des Jahres sind rund 116.000 somalische Flüchtlinge in Kenia eingetroffen, davon über 60.000 in Dadaab.


Engpässe in der Versorgung

Dadaab, Anfang der 1990er Jahre erbaut, besteht aus den drei einzelnen Lagern Ifo, Dagahaley und Hagadera und ist ausgelegt für die Aufnahme von rund 90.000 Flüchtlingen. Seit Bestehen der Lager wurde diese Zahl stets überschritten.

Täglich kommen rund 1.500 neue Flüchtlinge in Dadaab an. Die ohnehin schon angespannte Situation in den Flüchtlingslagern durch die fortwährende Überfüllung wird dadurch verschärft. Die Flüchtlinge leiden unter Engpässen in der medizinischen Versorgung, bei der Nahrungsmittelausgabe und den sanitären Einrichtungen. Für die Bewältigung der aktuellen Krise hat der UNHCR über 100 Millionen Euro veranschlagt, wovon bislang nur rund 45 Millionen zugesagt wurden, d.h., es fehlen noch weitere 55 Millionen Euro.


Staatszerfall und Bürgerkrieg

Somalia ist ein Land ohne funktionierende Regierung, eine Nation ohne Staat. Somalia ist nach dem Sturz des Diktators Siad Barre im Jahr 1991 zerfallen, seitdem tobt ein blutiger Kampf um die Wiedererrichtung des Staates und seine Kontrolle. Somalias Gesellschaft ist stark fragmentiert, das Land zerfiel in Clan-Parzellen. Warlords und ihre Milizen trugen zur endgültigen Zerschlagung des Staatsapparates bei. Seit 2004 gibt es eine in Kenia gebildete Übergangsregierung (Transitional Federal Government, TFG). Die TFG ist schwach und zerstritten.

Mächtige Warlords vom Clan der Hawiye, die die Hauptstadt Mogadischu in ihrer Hand hatten, gingen in offenen Widerstand, bis sie im Juni 2006 von Milizen der Union der Islamischen Gerichte (UIC) vertrieben wurden. Im Dezember 2006 stürzte die TFG mit militärischer Unterstützung des Nachbarlandes Äthiopien die UIC, die in weiten Teilen Somalias die Macht übernommen hatte.

Mehrere bewaffnete Gruppen, darunter die aus der UIC hervorgegangene Al-Shabab-Miliz schlossen sich daraufhin im Kampf gegen die TFG und die äthiopische Armee zusammen. 2007 beschloss der Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union die Entsendung von Truppen für die African Union Mission in Somalia (AMISOM), deren Aufgabe der Schutz der Übergangsregierung und ihrer Institutionen ist. Die Entsendung von AMISOM war durch die Resolution 1725 des UN-Sicherheitsrats im Dezember 2006 autorisiert worden.

Im Dezember 2008 wurde ein ehemaliger Anführer der UIC, Sheikh Sharif Sheikh Ahmed, zum Präsidenten der Übergangsregierung gewählt. Im Januar 2009 zogen sich die äthiopischen Streitkräfte aus Somalia zurück. Seit dem Rückzug Äthiopiens kontrolliert Al-Shabab große Teile Süd- und Zentralsomalias.


Herrschaft der Gewalt

In den vergangenen Jahren verschlechterte sich die Menschenrechtssituation weiter. Sowohl die TFG als auch bewaffnete Gruppen und AMISOM sind für willkürliche Tötungen von Zivilisten verantwortlich. In den von Al-Shabab kontrollierten Gebieten werden Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Entwicklungshelfer gezielt getötet. Personen, die der Spionage verdächtigt werden oder sich nicht an die von Al-Shabab vorgegebenen Regeln halten, werden ausgepeitscht. Es kommt auch zu Amputationen von Gliedmaßen und öffentlichen Steinigungen. Das Bildungssystem ist komplett zusammengebrochen, es existieren nur noch einige Koranschulen.

Seit vergangenem Jahr wurde die Arbeit der Hilfsorganisationen extrem eingeschränkt, obwohl rund 30% der Somalier auf humanitäre Hilfe angewiesen sind. So wurde u.a. das World Food Programme Anfang 2010 des Landes verwiesen und mehrere somalische Hilfsorganisationen mussten schließen. Die anhaltende Dürre verschlechtert die Situation der somalischen Bevölkerung weiter und zwingt noch mehr Menschen zur Flucht in die Nachbarländer und nach Somaliland, einer Region im Norden Somalias, die sich 1991 für unabhängig erklärt hat.


Ignoranz der Krise

Trotz der anhaltenden Krise hat die kenianische Regierung im Jahr 2007 die 682 km lange Grenze zu Somalia und das an der Grenze liegende Transitcenter in Liboi geschlossen. In dem Transitcenter wurden bis dahin alle Flüchtlinge registriert, medizinisch untersucht und geimpft, um Seuchen in den Flüchtlingslagern von Dadaab vorzubeugen. Mangelnde Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft mag ein Grund dafür gewesen sein, dass die Grenze und das Transitcenter in Liboi geschlossen wurden.

Zudem wurden im vergangenen Jahr trotz des anhaltenden Bürgerkrieges mehrfach somalische Asylbewerber nach Somalia abgeschoben. Allein am 01. und 02. November 2010 wurden 8.000 Somalier in ihr Herkunftsland abgeschoben. Doch Kenia ist nicht das einzige Land, das diese Asylpraxis anwendet. Auch Schweden, Großbritannien, Niederlande und Kanada haben Versuche unternommen, Menschen nach Somalia abzuschieben. Erst kürzlich urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegen Großbritannien, dass Asylsuchende nicht nach Süd- und Zentralsomalia abgeschoben werden dürfen, da davon auszugehen sei, dass sie dort willkürlicher Gewalt ausgesetzt sind.


Die internationale Gemeinschaft muss handeln!

Amnesty International fordert die internationale Gemeinschaft, insbesondere die Staaten der Europäischen Union, auf, Verantwortung zu übernehmen und den UNHCR sowie die kenianische Regierung bei der Versorgung der Flüchtlinge zu unterstützen. Der UNHCR muss mit allen Mitteln ausgestattet werden, die es ihm ermöglichen, die Flüchtlinge adäquat zu versorgen.

Zudem fordert Amnesty die Staaten dazu auf, sich an dem Resettlement-Programm des UNHCR zu beteiligen und somalische Flüchtlinge aufzunehmen. Hierbei vermittelt der UNHCR besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in sichere Staaten, wo sie dauerhaft Aufnahme finden. Somalische Flüchtlinge dürfen von keinem Staat nach Süd- und Zentralsomalia abgeschoben werden.


Lesen Sie den vollständigen, englischsprachigen Bericht:
"From life without peace to peace without life"
https://www.amnesty.de/files/AI_Somali_Refugees_in_Kenya_November_2010.pdf


URL der Meldung:
http://www.amnesty.de/2011/8/8/fluechtlingskrise-am-horn-von-afrika-internationale-gemeinschaft-muss-handeln?destination=startseite


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Quelle:
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. August 2011