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ANTI-SCHLACHTHOF-WIETZE-AKTION/019: Fronten und Ereignisse - repressiv, antidemokratisch sanktioniert (Kampagne)


Kampagne gegen die Mega-Schlachtfabriken in Wietze und Wietzen
Pressemitteilung vom 3. September 2013

Aktivist_innen erhalten halbjähriges Aufenthaltsverbot für Wietze

Versammlungsrecht und Bewegungsfreiheit werden eingeschränkt, Teilnahme an Großdemonstration verwehrt



Am 24. August, eine Woche vor der Großdemonstration gegen die Mega-Schlachtfabrik in Wietze an der sich ca. 7.000 Menschen beteiligten, wurde an mindestens vier Aktivist_innen ein halbjähriges Aufenthaltsverbot für ein großflächiges Gebiet rund um die Schlachtfabrik verschickt. Das Verbot wurde von der Gemeinde Wietze verhängt und betrifft Aktivist_innen aus der Tierbefreiungsbewegung, die sich in der Vergangenheit an öffentlichen Aktionen gegen die Schlachtfabrik beteiligten. Bis Februar 2014 dürfen sie nun das Gebiet nicht mehr betreten. Wenn sie sich nicht daran halten müssen sie eine Geldbuße von 400? zahlen. Rechtsanwältin Britta Eder beantragte die Aufhebung des Verbots für die Großdemonstration am Samstag, der Antrag wurde von der Gemeinde abgelehnt. "Die Begründung dieser Ablehnung lässt befürchten, dass das eigentliche Ziel der Aufenthaltsverbote das Verbot der Teilnahme an Versammlungen durch die Betroffenen ist. Derartige Eingriffe in die Versammlungsfreiheit auf Grundlage des allgemeinen Polizeirechts sind jedoch unzulässig." kommentiert Rechtsanwältin Britta Eder.

Die Gemeinde begründet ihr Vorgehen u.a. mit der Behauptung, von den betroffenen Personen würden erhebliche Gefahren ausgehen. Diese - so dem Beschluss zu entnehmen - hätten in der Vergangenheit gezeigt, dass sie Straftaten in dem Themenbereich begehen würden. Es sei davon auszugehen, dass sie sobald sie in der Nähe einer solchen Anlage gelangen, weitere begehen würden. "Das Interessante dabei ist, dass keine dieser Personen jemals wegen einer angeblichen Straftat in dem Zusammenhang verurteilt wurde. Es gab zwar Verfahren, weil sie sich angeblich bei Blockaden und Störungen von Genehmigungsverfahren beteiligt hätten. Verurteilt wurde da aber niemand" erklärt einer der Betroffenen.

Als Begründung dafür, warum eine Klage gegen das Verbot keine aufschiebende Wirkung haben soll, benennt die Gemeinde Wietze, dass das Interesse der Bewohner_innen von Wietze dem Interesse der Aktivist_innen auf Versammlungs- und Bewegungsfreiheit überwiege.

Die Aktivist_innen kündigen an, gegen die Repression offensiv anzugehen. Sie werden eine Klage einreichen und das Vorgehen der Gemeinde Wietze veröffentlichen.


Mehr Informationen zu der Kampagne für die Schließung der Schlachtfabriken in Wietze und Wietzen unter:
antiindustryfarm.blogsport.de

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Quelle:
Kampagne gegen die Mega-Schlachtfabriken in Wietze und Wietzen
Pressemitteilung vom 3. September 2013
E-Mail: aif@riseup.net
Internet: http://antiindustryfarm.blogsport.de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2013