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ORGANISATION/487: Kinderrechte müssen für alle Kinder gelten (UNICEF)


UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen - und Deutsches Kinderhilfswerk
Köln, Berlin, den 05.03.2010

UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk:

Kinderrechte müssen für alle Kinder gelten
Bundesrat muss den Weg frei machen für die volle Geltung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland


Anlässlich der heutigen Sitzung des Bundesrats fordern UNICEF Deutschland und Deutsches Kinderhilfswerk die Ministerpräsidenten zu einer klaren Entscheidung für die volle Geltung der internationalen Kinderrechte in Deutschland auf. Dem Bundesrat liegt ein Antrag von vier Bundesländern vor, die seit 18 Jahren geltende deutsche Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention endlich zurückzunehmen. "Es ist überfällig, dass die internationalen Kinderrechte in Deutschland endlich ohne Vorbehalt verbindlich für alle Kinder gelten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland zu verbessern. Heute werden 16-Jährige im Asylverfahren oft wie Erwachsene behandelt - das ist ein klarer Verstoß gegen internationales Recht", sagte Anne Lütkes, Vorstandsmitglied von UNICEF Deutschland. Auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist die Rücknahme der deutschen Vorbehalte gegen die internationalen Kinderrechte vorgesehen. "Dabei reicht die Rücknahme der Vorbehaltserklärung allein nicht aus, sondern es muss auch zu einer entsprechenden Anpassung einer Reihe von Gesetzen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht kommen. Alles andere wäre Makulatur und trägt nicht dazu bei, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte für alle Kinder in Deutschland zu verwirklichen", unterstreicht Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In Deutschland leben mehrere tausend unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die auf ihre Entscheidung im Asylverfahren warten oder deren Aufenthalt lediglich geduldet wird. Nach der UN-Kinderrechtskonvention, die am 5. April 1992 in Deutschland in Kraft trat, gelten alle Rechte des Kindes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Trotzdem wird im deutschen Asyl- und Ausländerrecht bislang nicht gewährleistet, dass 16- und 17-Jährige wie Kinder und nicht wie Erwachsene behandelt werden.

Grund dafür ist die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention, die die deutsche Bundesregierung am 6. März 1992 gegenüber den Vereinten Nationen abgab. Darin behält sich die Bundesrepublik Deutschland trotz der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention unter anderem ausdrücklich vor, Inländer und Ausländer rechtlich anders zu behandeln. Daher haben minderjährige Ausländer nicht die gleichen Rechte wie deutsche Jugendliche und werden oft schlechter behandelt - zum Beispiel hinsichtlich der Schulpflicht oder bei Sozialleistungen.

Gemeinsam mit vielen Partnern treten Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989 dafür ein, diese ohne Vorbehalte anzuerkennen und umzusetzen.


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Quelle:
UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
Pressemitteilung vom 5. März 2010
Herausgeber: Deutsches Komitee für UNICEF, Pressestelle
Höninger Weg 104, 50969 Köln
Telefon: 0221/936 50-0, Fax: 0221/93 65 02 79
E-Mail: mail@unicef.de
Internet: www.unicef.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2010