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ARBEIT/2055: Rösler - Deutschland durch Blaue Karte deutlich attraktiver (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 27. April 2012

Rösler: Deutschland wird durch Blaue Karte deutlich attraktiver im Wettbewerb um die besten Köpfe



Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Umsetzung der EU-Hochqualifizierten-Richtlinie beschlossen. Mit der so genannten "Blauen Karte [1] " wird ein neuer, unbürokratischer Zugang für Akademiker und vergleichbar Qualifizierte aus Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt geschaffen. Die Karte können Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten erhalten, wenn sie einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland vorlegen und mehr als 44.800 Euro pro Jahr Gehalt verdienen. In Berufen, in denen bereits jetzt Fachkräftemangel [2] herrscht, wie zum Beispiel bei Ärzten und Ingenieuren, beträgt die Gehaltsschwelle knapp 35.000 Euro. Bei entsprechenden Deutsch-Kenntnissen erhalten Inhaber der Blauen Karte bereits nach 21 Monaten eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis in Deutschland.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Das neue Gesetz ist ein wichtiger Baustein der Strategie der Bundesregierung, den Fachkräftebedarf für die Zukunft [3] zu sichern. Es macht den Weg frei für den Einstieg in ein kriterienbasiertes, am Fachkräftebedarf des deutschen Arbeitsmarktes ausgerichtetes Zuwanderungsrecht. Wir legen damit den Grundstein dafür, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe künftig deutlich besser aufgestellt ist. Mit dem neuen Zuwanderungsrecht schaffen wir ein attraktives Angebot für ausländische Fachkräfte [4] , in Deutschland zu arbeiten. Damit sichern wir auch Arbeitsplätze in Deutschland. Die gesetzlichen Grundlagen für eine verstärkte qualifizierte Zuwanderung sind nunmehr deutlich verbessert. Jetzt geht es darum, durch ein engagiertes Zusammenwirken von Politik, Wirtschaft und allen gesellschaftlichen Kräften in Deutschland eine echte Willkommenskultur für ausländische Fachkräfte zu etablieren."

Das Gesetz erleichtert zudem die Beschäftigung ausländischer Studenten und ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen. Die Suchphase, in der sie sich um eine adäquate Beschäftigung in Deutschland bemühen können, wird auf 18 Monate erweitert. Das neu geschaffene sechsmonatige Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche bietet gut ausgebildeten Akademikern aus dem Ausland einen stärkeren Anreiz, Karrierechancen in Deutschland zu suchen.

[1]‍ ‍http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/ausbildung-und-beruf,did=460686.html
[2]‍ ‍http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Ausbildung-und-Beruf/sicherung-des-fachkraeftebedarfs.html
[3]‍ ‍http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/konjunktur,did=363656.html
[4]‍ ‍http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Ausbildung-und-Beruf/beruecksichtigung-auslaendischer-berufsqualifikationen,did=363454.html

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 27. April 2012
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2012