Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → WIRTSCHAFT


ARBEIT/2488: Wer bekommt Weihnachtsgeld - was sehen die Tarifverträge vor? (idw)


Hans-Böckler-Stiftung - 04.11.2015

Service des WSI-Tarifarchivs: Wer bekommt Weihnachtsgeld - was sehen die Tarifverträge vor?


Rund 54 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird und an der sich rund 8.800 Beschäftigte beteiligt haben. Die Analyse der Befragungsdaten, die im Zeitraum von Juli 2014 bis September 2015 erhoben wurden, zeigt, dass die Chancen ein Weihnachtsgeld zu erhalten, ungleich verteilt sind. Den größten Unterschied macht es dabei, ob nach Tarifvertrag bezahlt wird oder nicht: Unter den Beschäftigten, in deren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, erhalten 72 Prozent ein Weihnachtsgeld. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, können sich nur 42 Prozent über die Sonderzahlung freuen.

- West/Ost: Nach wie vor gibt es Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 56 Prozent, in Ostdeutschland 40 Prozent der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld.

- Männer/Frauen: Frauen erhalten seltener Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 50 Prozent, bei den Männern dagegen 56 Prozent.

- (Un)Befristet Beschäftigte: Beschäftigte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen zu 55 Prozent ein Weihnachtsgeld, befristet Beschäftigte nur zu 45 Prozent.

- Leiharbeit: Beschäftigte in Leiharbeit erhalten zu 49 Prozent ein Weihnachtsgeld.

- Gewerkschaftsmitglieder: Mitglieder einer Gewerkschaft sind im Vorteil: 66 Prozent von ihnen erhalten Weihnachtsgeld, Nichtmitglieder dagegen nur zu 51 Prozent (siehe auch die Grafik in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Grundsätzlich sehen in den meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Dies zeigt die Auswertung des WSI-Tarifarchivs. Es wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet (siehe die ausführliche Tabelle in der pdf-Version dieser Pressemitteilung; Link unten). Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Dort, wo die Tarifabschlüsse dieses Jahr höher ausgefallen sind, steigen auch die tariflichen Weihnachtsgelder stärker. Die Spanne reicht von plus 1,0 Prozent in der Druckindustrie, 2,1 Prozent im Bankgewerbe, 2,4 Prozent im Versicherungsgewerbe, 2,8 Prozent in der chemischen Industrie West, über 3,4 Prozent in der Metallindustrie und 3,6 Prozent bei der Deutschen Bahn AG bis zu 5,1 Prozent in der Papier verarbeitenden Industrie.

Ein im Vergleich hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der Chemieindustrie, in der Druckindustrie sowie in der Textilindustrie (Westfalen) - 95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens. Es folgen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West: vorwiegend 62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (überwiegend 55 Prozent). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 Prozent.

In vielen Tarifbereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen. Weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten z. B. in der Textilindustrie (60 Prozent) oder im öffentlichen Dienst (Gemeinden: 45 - 67,5 Prozent). Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Ost und im Gebäudereinigerhandwerk.

Für Beamtinnen und Beamte bestehen für die Sonderzahlung im Rahmen der Besoldung jeweils gesonderte gesetzliche Regelungen für den Bund und die einzelnen Bundesländer.

Weitere Informationen unter:
http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2015_11_04.pdf
- Die PM mit Tabellenanhang (pdf)

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution621

*

Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hans-Böckler-Stiftung, Rainer Jung, 04.11.2015
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang