Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) - 02.12.2016
Rund 26.000 Betriebe nutzen On-Site-Werkverträge
Rund 26.000 Betriebe nutzten im vierten Quartal 2015 On-Site-Werkverträge, also Werkverträge zwischen Betrieben, bei denen die Arbeiten auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers ausgeführt werden. Sie betrafen etwa 212.000 Beschäftigte, die im Rahmen dieser On-Site-Werkverträge auf dem Betriebsgelände der Auftraggeber tätig waren. Das zeigen Daten der IAB-Stellenerhebung, einer repräsentativen Befragung von 12.900 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Bei On-Site-Werkverträgen unterliegen die dabei eingesetzten Beschäftigten
nicht dem Weisungsrecht des Auftraggebers, sondern des
Werkvertragsbetriebes, was einen wesentlichen Unterschied zur Zeitarbeit
darstellt. On-Site-Werkverträge sind in allen Wirtschaftsbereichen zu
finden, wobei es die meisten dieser Verträge im Bereich
Ernährung/Textil/Bekleidung/Möbel gibt, gefolgt vom Baugewerbe und dem
Bereich Information und Kommunikation. Großbetriebe greifen häufiger auf
sie zurück als kleine und mittlere Betriebe.
Zu den wichtigsten Motiven für die Nutzung von On-Site-Werkverträgen gehört laut einer ergänzenden qualitativen Befragung von 30 Betrieben, dass die betreffenden Arbeiten nicht oder nicht mehr zum Kerngeschäft gehören und dass dafür kein eigenes Personal gebunden werden soll. Häufig wird auch der Mangel an qualifiziertem Personal genannt. Zudem stellen Einsparungen in der Personalverwaltung sowie eine Steigerung der betriebsinternen Flexibilität bei der Auftragserfüllung wichtige Motive dar.
Die im Rahmen von On-Site-Werkverträgen ausgeführten Arbeiten sind breit gefächert. Sie reichen von einfachen Arbeiten wie Reinigung und Grünanlagenpflege bis hin zu hochqualifizierten Tätigkeiten wie spezialisierten Bau- und Montagetätigkeiten oder Projektentwicklung.
Die meisten der 30 befragten Betriebe gaben an, dass sich die Tätigkeiten zwischen Stammbelegschaft und Werkvertrags-Arbeitnehmern unterscheiden. Das ist besonders dann der Fall, wenn Kosteneinsparungen als ein Motiv der Nutzung von On-Site-Werkverträgen genannt wurden. Die gleichen Tätigkeiten werden dagegen eher verrichtet, wenn die Nutzung den Betrieben zufolge durch eine Steigerung der Flexibilität motiviert war, zum Beispiel bei kurzfristigen Auftragsspitzen.
Weitere Informationen unter:
http://doku.iab.de/kurzber/2016/kb2616.pdf
Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution851
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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB),
Wolfgang Braun, 02.12.2016
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2016
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