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AUSSENHANDEL/1483: Keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Russland (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 25. April 2014

Keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Russland



Aufgrund der aktuellen politischen Lage werden derzeit grundsätzlich keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Russland erteilt. Darauf wies das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in seiner Antwort auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten der Grünen im Bundestag hin. Zum 31. März 2014 haben sich demnach keine Anträge für die Ausfuhr von Kriegswaffen nach Russland im Genehmigungsverfahren nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz befunden.

Auch in dem angefragten Zeitraum von 2005 bis 2013 wurden nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums keine Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz zur Ausfuhr von aus Deutschland stammenden Kriegswaffen nach Russland erteilt. Die Bundesregierung habe zudem eine Prüfung eingeleitet, wie mit bereits erteilten Exportgenehmigungen umgegangen werden kann. In kritischen Fällen wirke die Bundesregierung darauf hin, dass es nicht zu einer Ausfuhr der betroffenen Güter kommt.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 25. April 2014
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2014