Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

BANK/504: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Hypothekendarlehen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 26. November 2013

Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht

10. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts:
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Hypothekendarlehen



Berlin (DAV). Unter bestimmten Umständen eröffnet sich für Kreditnehmer die Möglichkeit, ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig aus einem Immobiliendarlehen auszusteigen und zu den aktuell extrem niedrigen Zinsen die Finanzierung weiterzuführen. Dies erläuterte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Hartmut Strube, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), beim 10. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts, der am 14. und 15. November 2013 in Bonn stattfand und von der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV ausgerichtet wird.

Hintergrund ist, dass viele Banken und Sparkassen in ihren Darlehensverträgen die Widerrufsbelehrung fehlerhaft formuliert haben. Daraus kann resultieren, dass der Kreditnehmer den Vertrag noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen kann. In diesem Fall wird das Darlehen vorzeitig gekündigt, ohne dass dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt wird.

Betroffen davon sind viele tausend Darlehensverträge, die im Zeitraum zwischen dem 1. November 2002 und dem 1. April 2008 abgeschlossen worden sind. Relevante Formfehler könnten vorliegen, wenn die Belehrung sich nicht auf den konkreten Vertrag beziehe und "der Vertrag" statt "Ihr Vertrag" genannt werde, so Strube. Auch die Angabe einer falschen oder unvollständigen Adresse für die Einsendung des Widerrufs könne die Belehrung ebenso unwirksam machen wie der Hinweis auf Fußnoten zur Prüfung der Frist.

"Wer ein Darlehen im entsprechenden Zeitraum abgeschlossen hat, das mit einer unklar formulierten Widerrufsbelehrung ausgestattet ist, sollte von einer fachlich qualifizierten Anwaltskanzlei prüfen lassen, ob eine juristische Grundlage für den vorzeitigen Ausstieg vorhanden ist", empfiehlt Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV. Zu beachten ist, dass bei einem erfolgreichen Widerruf der Restsaldo des Darlehens sofort fällig wird und zu zahlen ist.

Die aktuellen Meldungen der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht auf Facebook:
https://de-de.facebook.com/bankundkapitalmarkt

oder auf der kostenlosen App der Arbeitsgemeinschaft:
Android: Download der Android-Version (Die App erfordert Android 2.3.3 oder höher.)
iPhone: Download der iOS-Version (Die App erfordert iOS 5.0 oder höher.)

In der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DAV sind rund 1.100 Anwältinnen und Anwälte zusammengeschlossen, deren Arbeitsschwerpunkt auf diesem Fachgebiet liegt. Auf der Website der Arbeitsgemeinschaft www.bankundkapitalmarkt.de finden Ratsuchende den richtigen Experten in ihrer Nähe.

*

Quelle:
Pressemitteilung BankR 7/13 vom 26. November 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. November 2013