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ENERGIE/1496: Neue Ausschreibungsbedingungen für die Minutenreserve (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 20. Oktober 2011

Bundesnetzagentur legt neue Ausschreibungsbedingungen für die Minutenreserve fest
Kurth: "Mehr Wettbewerb und sinkende Kosten für die Ausregelung derNetze"


Die Bundesnetzagentur hat jetzt neue Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für die wettbewerbliche Beschaffung von Regelenergie in Form der Minutenreserve festgelegt. Die wesentlichen Elemente der neuen Vorgaben sind die automatisierte Aktivierung von Minutenreserve, die Reduzierung der Mindestangebotsgröße von derzeit 15 MW auf 5 MW, übergangsweise auf 10 MW, und die Möglichkeit der Abgabe sogenannter Blockangebote. Darüber hinaus dürfen Anbieter nun auch ihre Anlagen zur Erbringung von Minutenreserve durch Anlagen Dritter besichern, und es stehen ihnen verbesserte Möglichkeiten zum Pooling ihrer Anlagen zur Verfügung.

"Die neuen Rahmenbedingungen bewirken eine Erleichterung der Angebotsstellung für neue und kleine Anbieter und ermöglichen, bisher nicht für die Ausregelung der Netze genutzte Flexibilitätspotenziale und Technologien wie in der Leistung steuerbare Verbraucher, Stromspeicher sowie Erneuerbare-Energien-Anlagen für den Regelenergiemarkt zu erschließen. Die umfangreichen neuen Vorgaben zur Veröffentlichung marktrelevanter Daten dienen der Erhöhung der Markttransparenz und stärken das Vertrauen in den Regelenergiemarkt. Mehr Wettbewerb auf dem Regelenergiemarkt führt nicht nur zur einer Reduzierung der Kosten für die Ausregelung der Netze und somit der Netzentgelte", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Gerade in der aktuellen Situation der Stilllegung von erheblichen Kernkraftwerkskapazitäten, in der die Netze stärker belastet sind, zeigt sich, dass ein funktionierender Regelenergiemarkt besonders wichtig ist", so Kurth.

Regelenergie wird benötigt, um die permanenten Leistungsschwankungen in den deutschen Stromnetzen kurzfristig auszugleichen. Verantwortlich hierfür sind die vier Übertragungsnetzbetreiber. Diese beschaffen die benötigte Regelenergie in Form von offenen Ausschreibungen. Jeder Marktteilnehmer, dessen Anlagen gewisse technische Mindestanforderungen erfüllen, kann sich an diesen Ausschreibungen beteiligen. Im Markt für Minutenreserve haben sich zwar bereits durch den Marktzutritt zahlreicher Anbieter wettbewerbliche Strukturen mit insgesamt etwa 30 Anbietern entwickelt, diese gilt es jedoch weiter auszubauen.

Die Bundesnetzagentur hatte bereits in den Jahren 2006 und 2007 in einem ersten Schritt die zuvor uneinheitlichen Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten der Übertragungsnetzbetreiber harmonisiert und Vorgaben zur Beschaffung der Regelenergie im Rahmen von Ausschreibungen gemacht, was neuen Anbietern die Teilnahme am Marktgeschehen ermöglichte. Eine weitere Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen wurde durch die Anordnung des Netzregelverbunds im letzten Jahr sowie durch eine im Frühjahr dieses Jahres vorgenommene Optimierung der Ausschreibungsregeln auf den Märkten für Primär- und Sekundärregelenergie erzielt. Die jetzt festgelegten Regelungen zur Beschaffung von Minutenreserve komplettieren den Festlegungskanon zur Regelenergie.

Die neuen Beschaffungsvorgaben zur Primär- und Sekundärregelleistung haben bereits in den wenigen Monaten seit ihrem Inkrafttreten im Juni dieses Jahres dazu geführt, dass viele neue Marktakteure in die Märkte für Primär- und Sekundärregelleistung eingetreten sind bzw. eine Marktteilnahme vorbereiten. Erfreulich ist, dass darunter auch Speicherbetreiber, Anlagenbetreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen und industrielle Verbraucher, u. a. vereinzelt Unternehmen der energieintensiven Industrie, zu finden sind. Die Bundesnetzagentur sieht sich insoweit in ihrem Bestreben um eine Intensivierung des Wettbewerbs auf den Regelenergiemärkten bestätigt und erwartet, dass die jetzt festgelegten Regeln zur Beschaffung von Minutenreserve ebenfalls zu einer Belebung der Anbieter- und Technologievielfalt führen werden. "Ich habe die Hoffnung, dass insbesondere weitere große Stromverbraucher aus Industrie und Gewerbe sich jetzt unter den neuen erleichtern Bedingungen verstärkt am Regelenergiemarkt beteiligen. Da häufig die Belastung durch hohe Strompreise beklagt wird, könnte hier ein wirtschaftlich attraktiver Ausgleich gefunden werden, der gleichzeitig hilft, das Stromnetz zu stabilisieren", so Kurth.


Die neuen Vorgaben zur Ausschreibung von Minutenreserve sind zum 1. Dezember 2011 umzusetzen, die Regelungen zur automatisierten Minutenreserveaktivierung und zu Blockangeboten davon abweichend zum 2. Juli 2012.

Die Entscheidung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Oktober 2011
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2011