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ENERGIE/1576: Impulsstudie zu rechtlichen und ökonomischen Fragen der Netzneutralität veröffentlicht (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 3. Mai 2012

Impulsstudie zu rechtlichen und ökonomischen Fragen der Netzneutralität veröffentlicht



Unter dem Stichwort "Netzneutralität" wird in Öffentlichkeit und Politik derzeit intensiv diskutiert, welchen Anforderungen die Datenübertragung über Telekommunikationsnetze künftig genügen muss, insbesondere ob, und falls ja in welchem Umfang, zwischen Daten differenziert werden darf. Die Netzneutralitätsdebatte betrifft verschiedene - allerdings eng miteinander zusammenhängende - Aspekte: Aus technischer Sicht steht die Frage im Raum, welche Formen des Datenverkehrsmanagements möglich und erforderlich sind, um den allgemein erwarteten Anstieg des Datenvolumens in Telekommunikationsnetzen insbesondere in möglichen Kapazitätsengpasssituationen bewältigen zu können. Aufgrund der in den letzten Jahrzehnten sprunghaft gestiegenen Bedeutung der Telekommunikation und insbesondere des Internets für Wirtschaft, Gesellschaft und Staat stehen jedoch auch und gerade die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen solcher Maßnahmen auf die bestehenden Markt- und Nutzungsstrukturen sowie Freiheitsrechte im Fokus der öffentlichen Diskussion.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat daher den Fachdialog Netzneutralität ins Leben gerufen, der durch wissenschaftliche Studien begleitet wird. Sie bilden die Grundlage für den Fachdialog, in dem die jeweiligen Brennpunktthemen in Workshops diskutiert und Handlungsempfehlungen für die Arbeit der Bundesregierung erarbeitet werden sollen.

Die erste Impulsstudie [1], die den Auftakt der Studienreihe darstellt, adressiert den rechtlichen und ökonomischen Rahmen, innerhalb dessen die politische Abwägungsentscheidung zur Netzneutralität zu treffen ist. Hierzu erfolgt nicht nur eine begriffliche Einordnung der Netzneutralitätsdebatte aus ökonomischer und juristischer Sicht, sondern es wurde auch untersucht, ob das Recht einen staatlichen Handlungsbedarf begründet, ob es also einen Handlungsauftrag zur rechtlichen Sicherstellung einer neutralen Datenübertragung im Internet oder jedenfalls zum Schutz vor sachlich ungerechtfertigter Diskriminierung enthält. Ebenso wird erörtert, ob sich aus dem Unions- und Verfassungsrecht Schranken für die Zulässigkeit der Einführung rechtlicher Neutralitätsregelungen und damit für die staatlichen Handlungsoptionen ergeben. Schließlich beschäftigt sich die Studie mit den ökonomischen Implikationen unterschiedlicher Netzneutralitätsregelungen und der Frage, ob sie einen staatlichen Handlungsbedarf hervorrufen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird am 9. Mai 2012‍ ‍einen weiteren Workshop veranstalten. Der "2. Fachdialog Netzneutralität [2] "soll den Blick auf wettbewerbs- und medienrechtliche Fragestellungen des Themas richten. Ausgehend von den Wechselwirkungen medialer Inhalte einerseits und Transport (-Netzen) andererseits sollen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der jeweiligen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet und nach möglichem Anpassungsbedarf untersucht werden.

Die Einladung zur Fachdiskussion richtet sich in erster Linie an Experten, insbesondere aus Unternehmen der IKT-und der Medienbranche sowie aus Verwaltung und Politik.

[1]‍ ‍http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=487184.html
[2]‍ ‍http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/veranstaltungen,did=486954.html

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 3. Mai 2012
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2012