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ENERGIE/1966: Bundesnetzagentur verhängt Zwangsgeld gegen Care Energy (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 22. Dezember 2014

Bundesnetzagentur verhängt Zwangsgeld gegen Care Energy
Homann: "Care Energy ist nach unserer Auffassung ein gewöhnlicher Stromlieferant."



Die Bundesnetzagentur hat heute gegen die Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG ein Zwangsgeld in Höhe von 400.000 Euro wegen Nichtvorlage der Anzeige der Energiebelieferung verhängt.


"Care Energy ist in unseren Augen ein gewöhnlicher Stromlieferant. Es liegt im Interesse der Verbraucher, dass das Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften eines Stromlieferanten beachtet. Dazu gehört die Anzeige der Energiebelieferung bei der Bundesnetzagentur", erläutert Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur.

"Wir verhängen heute ein Zwangsgeld gegen Care Energy, weil das Unternehmen unserer Aufforderung, die Haushaltskundenbelieferung anzuzeigen, nicht ausreichend nachgekommen ist", führt Homann weiter aus und ergänzt: "Wenn das Unternehmen unserer erneuten Aufforderung nicht nachkommt, werden wir ein weiteres, deutlich höheres Zwangsgeld verhängen."

Die Bundesnetzagentur hat Care Energy mit Beschluss vom 12. November 2014 dazu verpflichtet, die Tätigkeit der Belieferung von Haushaltskunden anzuzeigen. Care Energy hat daraufhin am 3. Dezember 2014 die Belieferung angezeigt. Diese Anzeige genügte nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Am selben Tag hat sich das Unternehmen mit der Begründung abgemeldet, dass keine Energielieferung durchgeführt würde. Umstände, die eine Änderung der geschäftlichen Tätigkeit ergeben hätten, wurden weder vorgetragen noch sind solche in sonstiger Weise ersichtlich. Insoweit besteht nach der Beendigungsanzeige von Care Energy derselbe rechtswidrige Zustand, wie er vor Abgabe der Belieferungsanzeige vorlag.

Gegen das Unternehmen wird ein Zwangsgeld in Höhe von 400.000 EUR festgesetzt. Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur ein Zwangsgeld in Höhe von 800.000 EUR für den Fall angedroht, dass das Unternehmen den Verpflichtungen nicht bis spätestens 23. Januar 2015 nachkommt.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22.12.2014
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Dezember 2014


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