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ENERGIE/2106: EEG-Umlage bleibt stabil (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 15. Oktober 2015

EEG-Umlage bleibt stabil


Am 15. Oktober 2015 haben die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage ab dem 1. Januar 2016 bekanntgegeben: Sie beträgt 6,35 Cent/kWh und steigt damit leicht um 0,18 Cent/kWh gegenüber dem Vorjahr.

Für die Beschaffung des konventionellen und erneuerbaren Stroms ist die Summe aus Börsenstrompreis und EEG-Umlage relevant. Diese Summe erreichte 2013 mit 10,55 Cent/kWh seinen Höchststand. 2014 und 2015 ist sie zwei Jahre in Folge gesunken und wird voraussichtlich auch 2016 weiter sinken. [1]

Hierzu erklärt der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Ein Blick auf die vergangenen Jahre zeigt, dass es uns gelungen ist, die EEG-Umlage zu stabilisieren und den durchschnittlichen Haushaltsstrompreis sogar leicht zu senken. Die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren nun abermals von der EEG-Reform des letzten Jahres. Stromverbraucher sollten regelmäßig Angebote vergleichen und ggf. ihren Stromvertrag oder -lieferanten wechseln."

Die Stabilisierung der EEG-Umlage ist ein Erfolg der EEG-Novelle 2014. Zwischen 2012 und 2014 stieg die EEG-Umlage von 3,59 Cent/kWh auf 6,24 Cent/kWh noch deutlich an. Im Vergleich dazu ist der Zeitraum seit 2014 von einer Stabilisierung geprägt. Die Kostendynamik der vergangenen Jahre konnte durchbrochen werden.

Das EEG 2014 gibt verbindliche Ausbaukorridore vor, konzentriert den weiteren Zubau auf die kostengünstigen Technologien Wind an Land sowie Photovoltaik, schafft Überförderungen ab und begrenzt den Zubau der vergleichsweise teuren Biomasse. Im Vergleich zum EEG von 2012 geht auch von der Neugestaltung der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen ein dämpfender Effekt auf die EEG-Umlage aus: Die privilegierte Strommenge ist laut den Gutachtern der Übertragungsnetzbetreiber rückläufig (-5 %) und die begünstigten Unternehmen zahlen mehr EEG-Umlage.

Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen die EEG-Umlage spätestens am 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr. Zu diesem Zweck erstellen sie unter Einbeziehung etablierter Forschungsinstitutionen eine Prognose zu ihren erwarteten Ausgaben - insbesondere Vergütungen und Marktprämien für die Anlagenbetriebe - und Einnahmen - insbesondere aus der Vermarktung des EEG-Stroms - sowie zur Höhe des umlagerelevanten Letztverbrauchs.

Bei der Festlegung der EEG-Umlage berücksichtigen die Übertragungsnetzbetreiber den Stand des EEG-Kontos zum 30. September sowie eine sogenannte Liquiditätsreserve. Die Liquiditätsreserve federt Abweichungen zwischen den Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber und deren tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ab.

Weitergehende Informationen zur aktuellen Energiepolitik finden Sie im alle zwei Wochen erscheinenden Newsletter "Energiewende direkt".

[1] 2013: 10,55 Cent/kWh; 2014: 10,46 Cent/kWh; 2015: 9,96 Cent/kWh, 2016 voraussichtlich ca. 9,77 Cent/kWh.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 15. Oktober 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Oktober 2015

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