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GEWERKSCHAFT/1185: Tarifkonflikt Deutsche Post AG - Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 19. Mai 2015

Tarifkonflikt Deutsche Post AG: ver.di reicht Antrag auf einstweilige Verfügung gegen unzulässigen Beamteneinsatz ein


Berlin, 19.05.2015 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat heute (19. Mai 2015) vor dem Arbeitsgericht Bonn einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den von der Deutschen Post AG im aktuellen Tarifkonflikt praktizierten Einsatz von Beamten als Streikbrecher eingereicht. Konkret handelt es sich um einen Antrag auf Unterlassung, der im Falle der Zuwiderhandlung für jeden Einzelfall ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro vorsieht. "Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1993 geurteilt, dass der Einsatz von Beamten auf Arbeitsplätzen streikender Arbeitnehmer rechtswidrig ist. Der Vorstand der Deutschen Post AG ist aufgefordert, zu einem verfassungskonformen Verhalten zurückzukehren", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Seit Beginn der streitigen Auseinandersetzung am 1. April habe die Deutsche Post AG nach Kenntnis der Gewerkschaft in zahlreichen Betriebsstätten Beamte auf bestreikten Arbeitsplätzen eingesetzt.

Unterdessen hat ver.di heute die Streikmaßnahmen fortgesetzt. Erneut wurden bundesweit rund 5.000 Beschäftigte in Brief- und Paketzustellung, der stationären Bearbeitung, des Fahrdienstes und des Kundentelefons in den zeitlich befristeten Ausstand gerufen. ver.di fordert für die rund 140.000 Tarifkräfte des Unternehmens eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 auf 36 Stunden bei vollem Lohnausgleich, um den von der Deutschen Post AG durch den Aufbau von 49 Regionalgesellschaften gebrochenen Vertrag zum Schutz vor Fremdvergabe zu kompensieren. In die seit Mitte März laufenden Verhandlungen hat die Gewerkschaft inzwischen auch die Forderung nach einer Entgelterhöhung von 5,5 Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten eingebracht. Die entsprechenden Regelungen aus dem Entgelttarifvertrag sind zum 31. Mai gekündigt. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 20./21. Mai in Königswinter bei Bonn statt.

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Quelle:
Presseinformation vom 19.05.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2015

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