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GEWERKSCHAFT/1456: Infrastrukturgesellschaft Autobahnen - Beschäftigte umfassend tariflich absichern (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 15. Februar 2017

Infrastrukturgesellschaft Autobahnen: Beschäftigte umfassend tariflich absichern - Bundestag berät am Donnerstag


Berlin, 15.02.2017 - Vor Beginn der Beratungen des Deutschen Bundestages zur Zukunft der Bund-Länder-Finanzbeziehungen am Donnerstag (16. Februar 2017) bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung nach einer umfassenden Absicherung der Beschäftigten hinsichtlich Arbeitsplatz und -ort sowie Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen durch tarifvertragliche Regelungen. "Der Übergang der Bundesfernstraßenverwaltung von den Ländern auf die Infrastrukturgesellschaft darf nicht zulasten der Beschäftigten gehen", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper am Mittwoch.

Die Beschäftigten dürften keinesfalls schlechter gestellt werden als bisher. "Eine umfassende Absicherung ist nur durch einen Überleitungstarifvertrag möglich. Zwischen Bund, Ländern und Kommunen bestehen erhebliche Unterschiede in den tariflichen Arbeitszeiten sowie bei Weihnachtsgeld, Eingruppierungen und Zulagen. Die geplante Infrastrukturgesellschaft muss verpflichtet werden, sowohl einen solchen Überleitungstarifvertrag als auch einen Tarifvertrag, der für die neue Gesellschaft Geltung hat, abzuschließen", betonte Pieper. Die Bundesregierung plane dagegen eine gesetzliche Überleitung, die das Tarifrecht ausheble und die Interesen der Beschäftigten nicht berücksichtige.

Pieper begrüßte, dass der Bundesrat auf seiner Sitzung am vergangenen Freitag bereits einen Teil der Kritik von ver.di am Gesetzespaket aufgegriffen habe. "Der Bundesrat hat die ver.di-Forderungen nach einer tarifvertraglichen Überleitung übernommen. Bundesregierung und Bundestag sind dringend aufgefordert, dem zu folgen" erklärte Pieper.

Die Beschäftigten seien bereit, wenn nötig für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze und ihre Absicherung zu kämpfen, sagte Pieper. In den vergangenen Wochen hatten sich mehrere tausend Beschäftigte aus den Straßenbauverwaltungen der Länder an Warnstreiks und Aktionen im Rahmen der Ländertarifrunde beteiligt und dabei zugleich ihren Protest gegen die Pläne des Bundes und der Länder deutlich gemacht. Vom Umbau der Fernstraßenverwaltung sind bis zu 18.000 Beschäftigte betroffen.

Die Infrastrukturgesellschaft soll nach dem bisherigen Gesetzentwurf grundgesetzlich geschützt komplett im Besitz des Bundes bleiben. Allerdings erstrecke sich diese Regelung nicht auf mögliche regionale Tochtergesellschaften, die nur durch ein einfaches Gesetz gebunden seien. "Der Schutz muss auf diese Gesellschaften ausgeweitet werden, um eine Privatisierung durch die Hintertür zu verhindern", betonte Pieper und warnte vor riskanten Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPPs), die der Politik die Steuerungsfähigkeit nehmen und die Steuerzahler teuer zu stehen kommen könnten.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, alle Bundesautobahnen in eine Infrastrukturgesellschaft zu überführen. Damit wird den Ländern die seit Bestehen der Bundesrepublik im Grundgesetz festgelegte Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen entzogen. In einem Eilverfahren sollen das Grundgesetz geändert und weitere Gesetze zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr auf den Weg gebracht werden. Dafür benötigt die Bundesregierung die Zustimmung der Länder im Bundesrat.

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Quelle:
Presseinformation vom 15.02.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2017

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