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GEWERKSCHAFT/1472: Berufskraftfahrer - ver.di begrüßt Gesetz zu Ruhezeiten (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 31. März 2017

Berufskraftfahrer: ver.di begrüßt Gesetz zu Ruhezeiten


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesrates zu den Ruhezeiten für Berufskraftfahrer. "Nun ist klargestellt, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in der Fahrerkabine oder neben dem Fahrzeug verbracht werden darf. Diese Regelung muss jetzt strikt kontrolliert und im Zweifel auch sanktioniert werden, damit das unwürdige Campieren auf den Rastplätzen für die LKW-Fahrer endlich ein Ende hat", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Nach dem Beschluss des Bundesrats von Freitagnachmittag zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes ist es künftig verboten, dass Berufskraftfahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden in der Fahrerkabine verbringen. Zuvor hatte bereits der Bundestag die Änderung beschlossen. ver.di fordert bereits seit längerem eine Klarstellung der entsprechenden EU-Regelung. Frankreich und Belgien haben die EU-Vorgaben schon längst umgesetzt.

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Quelle:
Presseinformation vom 31.03.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2017

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