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GEWERKSCHAFT/1473: Private Entsorger haben Branchenmindestlohn in der Abfallwirtschaft auf dem Gewissen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 31. März 2017

Private Entsorger haben Branchenmindestlohn in der Abfallwirtschaft auf dem Gewissen


Berlin, 31.03.2017 - Anlässlich des Auslaufens des Branchenmindestlohns für die Entsorgungswirtschaft am Freitag, 31. März 2017, bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung nach einem Mindestlohntarifvertrag. Dies sei ein wichtiges Element in der Tariflandschaft der Entsorgungsbranche. ver.di sei für Verhandlungen bereit. "Der Branchenmindestlohn wird aber nicht exklusiv mit dem BDE verhandelt", stellte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt am Freitag klar. Er trat damit Äußerungen des Arbeitgeberverbands BDE entgegen, der behauptet hatte, ver.di sei nicht zu Gesprächen über eine Verlängerung des Mindestlohns bereit gewesen.

ver.di hatte bereits im November 2016 den BDE und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zu Tarifverhandlungen über den Branchenmindestlohn aufgefordert. Gleichzeitig wurde der davon völlig unabhängige Entgelttarifvertrag der privaten Entsorgung fristgemäß gekündigt.

Nunmehr versuche der BDE, die Verhandlungen zum Entgelt der privaten Entsorgung und die Verhandlungen zum Branchenmindestlohn miteinander zu verknüpfen, um ver.di am Verhandlungstisch zu halten. Es werde deutlich, dass der Arbeitgeberverband auf diese Weise versuche, einen strukturell veralteten Tarifvertrag, wie es der Entgelttarifvertrag für die private Entsorgung sei, am Leben zu erhalten, kritisierte Scheidt. Die Konsequenz dieser BDE-Verhandlungstaktik sei letztlich das Auslaufen des Branchenmindestlohns.

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Quelle:
Presseinformation vom 31.03.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2017

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