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GEWERKSCHAFT/1518: Tarifergebnis für Versicherungsbeschäftigte erzielt (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 30. August 2017

Tarifergebnis für Versicherungsbeschäftigte erzielt


Berlin, 30.08.2017 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Arbeitgeberverband Versicherungen (AGV) haben sich am 30. August 2017 auf ein Tarifergebnis geeinigt. Die vierte Verhandlungsrunde für die rund 170.000 Versicherungsangestellten des Innendienstes fand in München statt.

Danach steigen die Gehälter der Beschäftigten in zwei Stufen ab dem 1. November 2017 um 2,0 Prozent sowie ab dem 1. Dezember 2018 um weitere 1,7 Prozent. Die Vergütungen für Auszubildende wurden überproportional erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrages wurde bis zum 31. August 2019 vereinbart.

ver.di-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführer Christoph Meister wertete das Ergebnis als positiv. "Der Abschluss sichert den Beschäftigten eine Reallohnsteigerung und sorgt dafür, dass die Versicherungsbeschäftigten nicht von anderen Branchen abgekoppelt werden. Das war nach dem vorherigen Angebot der Arbeitgeber nicht zu erwarten." Die Verbesserung des Angebotes und der jetzige Abschluss hätten nur deswegen erzielt werden können, weil tausende Beschäftigte in den vergangenen Wochen und Monaten in drei Wellen ihre Arbeit niedergelegt und sich für ihre Forderungen stark gemacht hätten. Hervorzuheben sind die umfassenden Regelungen zur Transformation der Beschäftigten in eine digitalisierte Arbeitswelt von morgen. Ein umfassender neuer Tarifvertrag zur Qualifizierung sichert für alle Versicherungsbeschäftigten und im besonderen Maß denjenigen, deren Arbeitsplätze perspektivisch aufgrund von Digitalisierung wegzufallen drohen, einen Anspruch auf die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen. Neu vereinbart werden konnte ein Anspruch auf Bildungsteilzeit mit Rückkehrrecht in das Unternehmen zu den bisherigen Bedingungen, Arbeitszeitverkürzung zur Vermeidung von Ent-lassungen und zur Sicherung von Beschäftigung mit einem Teillohnausgleich sowie einen Anspruch auf Umwandlung von Sonderzahlungen in Freizeit bei bestehenden Personalabbauplanungen. In einer umfassenden Verhandlungsverpflichtung sind die Regelungsgegenstände eines neuen Tarifvertrages zum mobilen Arbeiten vereinbart. Zudem werde weiter ausgelotet, inwieweit ein interner Arbeitsmarkt der im Wettbewerb stehenden Unternehmen geschaffen werden kann und wie weitergehende Instrumente zur Beschäftigungssicherung geschaffen werden können.

"Wir sind zufrieden, dass nach langen und intensiven Verhandlungen ein qualitativer Einstieg in die tarifvertragliche Gestaltung gelungen ist, um die Beschäftigten in die digitale Assekuranz mitzunehmen und den beispiellosen Umstrukturierungsprozess sozial zu gestalten. Mit den neuen Tarifregelungen und den ab Januar 2018 fortzuführenden Verhandlungen beginnen wir ein neues Kapitel der zukunftsorientierten Gestaltung unserer Tarifverträge im Versicherungsbereich".

Die ver.di-Tarifkommission stimmte dem Ergebnis zu.

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Quelle:
Presseinformation vom 30.08.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2017

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