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GEWERKSCHAFT/1558: Air Berlin-Transfergesellschaft - ver.di begrüßt "Berliner Lösung" (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 26. Oktober 2017

Air Berlin-Transfergesellschaft: ver.di begrüßt "Berliner Lösung"


Berlin, 26.10.2017 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die "Berliner Lösung" für eine Transfergesellschaft bei Air Berlin. Diese kam nicht zuletzt durch das starke Engagement des Berliner Senats zustande. Auch ver.di hatte bereits vor Wochen die Einrichtung einer Transfergesellschaft gefordert und dafür in der Politik und bei Erwerbern geworben. Nachdem die Gespräche zwischen Berlin, Bayern, NRW und dem Bund zu einer großen Auffanggesellschaft am gestrigen Mittwoch, dem 25. Oktober 2017, gescheitert waren, hatte die Gewerkschaft mit Enttäuschung und Unverständnis reagiert. Umso erfreulicher sei jetzt die "Berliner Lösung", von der nicht nur die Beschäftigten, sondern auch das Land Berlin profitieren könnten. Das Land sucht dringend geeignete Fachkräfte und es sei nach Einschätzung von ver.di sehr gut möglich, dass dieses Personal auch über die Transfergesellschaft gewonnen werden könne.

Durch diese Gesellschaft, die durch einen Kooperationsvertrag am 1. November 2017 ihre Tätigkeit aufnehmen wird, werden den Boden-Beschäftigten der Air Berlin verbesserte Vermittlungschancen geboten. Vor allem gewinnen die rund 1.400 Boden-Beschäftigten Zeit, um nach geeigneten Job-Angeboten suchen zu können. Sie werden dabei professionell beraten und geschult.

Da die Air Berlin abgewickelt werden muss und dazu noch Personal benötigt wird, können zunächst nicht alle Beschäftigten in die Transfergesellschaft wechseln. Gestartet wird mit zunächst vermutlich rund 400 Beschäftigten. Die anderen haben dann die Möglichkeit, sukzessive in die Transfergesellschaft zu wechseln. Dieser Wechsel geschieht nicht automatisch, sondern muss auf freiwilliger Grundlage von den Betroffenen erklärt werden.

Grundlage für die Transfergesellschaft ist eine Gesamtbetriebsvereinbarung, die am gestrigen Mittwochabend zwischen der Air Berlin bzw. dem Generalbevollmächtigten Kebekus und den Betriebsräten unterzeichnet worden ist. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Boden-Beschäftigten der Air Berlin. Das Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft ist auf sechs Monate befristet. Garantiert ist eine Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes auf 75 Prozent des Nettoeinkommens.

ver.di hat heute in einer internen Mitteilung die Beschäftigten aufgefordert, ihre individuelle Lösung genau zu überdenken und kurzfristig den Eintritt in die Transfergesellschaft zu prüfen. Der Übertritt in die Transfergesellschaft ist nur dann möglich, wenn ein Profiling durchlaufen wurde und die betroffenen Beschäftigten noch kein Arbeitslosengeld beantragt haben.

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Quelle:
Presseinformation vom 26.10.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Oktober 2017

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