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GEWERKSCHAFT/291: Tarifkommission stimmt Mindestlohn für Geld- und Wertdienste zu (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 16. Juli 2010

Tarifkommission stimmt Mindestlohn für Geld- und Wertdienste zu


Berlin, 16.07.2010 - Die Tarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat dem Mindestlohn-Tarifvertrag mit der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienstleister (BDGW) zugestimmt. Damit können die Beschäftigten von Geld- und Werttransporten sowie in der Geldbearbeitung über die gesamte Laufzeit der Tarifvereinbarung je nach Region Lohnsteigerungen von bis zu 30 Prozent erwarten. Der Tarifvertrag tritt zum 1. Juli 2010 in Kraft und ist erstmalig zum 31. Dezember 2013 kündbar. Erfasst sind ungefähr 8.000 Branchenbeschäftigte.

"Mit dieser Tarifvereinbarung werden entscheidende Impulse für eine angemessene Lohnentwicklung in der Branche gesetzt", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn am Freitag. Künftig gelte es vor allem, neben der Tarifpflege die Unterschiede zwischen West und Ost endgültig einzuebnen.

Der Tarifvertrag sieht regional unterschiedliche Mindestentgelte vor. Demnach erhalten ab 1. Januar 2011 Beschäftigte im Geld- und Werttransport in den ostdeutschen Bundesländern 8,20 Euro/Stunde. Der Stundenlohn steigt stufenweise auf 10 Euro ab 1. Januar 2013. In der Geldbearbeitung steigen die Stundenlöhne im Osten von 7,50 Euro ab 1. Januar 2011 stufenweise auf 8,30 Euro ab 2013. In den westdeutschen Bundesländern reicht die Spanne der Mindeststundenlöhne bei Geld- und Werttransporten von 9,70 Euro in Schleswig-Holstein und 13,50 Euro pro Stunde in Nordrhein-Westfalen ab 2011 bis zu 10,50 Euro in Schleswig-Holstein bzw. 14 Euro zwischen Rhein und Ruhr ab 2013. Beschäftigte in der Geldbearbeitung erhalten ab 2011 dort 8 Euro (Schleswig-Holstein) und 10 Euro (Nordrhein-Westfalen). Die Stundenentgelte werden stufenweise auf 9 Euro (Schleswig-Holstein) bzw. 11,50 Euro (Nordrhein-Westfalen) ab 2013 angehoben.

Die Vereinbarung steht noch unter einem Gremienvorbehalt der Arbeitgeberseite.


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Quelle:
Presseinformation vom 16.07.2010
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2010