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GEWERKSCHAFT/715: Gewerkschaften begrüßen Entscheidung zur Tarifunfähigkeit der "ALEB" (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 31. Oktober 2012

Gewerkschaften begrüßen Entscheidung zur Tarifunfähigkeit der "ALEB"



Berlin, 31.10.2012 - Das Arbeitsgericht Bonn hat mit Beschluss vom heutigen Mittwoch unter anderem auf Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) festgestellt, dass der "Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftlicher Berufe (ALEB)" seit dem 1. Januar 2010 keine tariffähige Gewerkschaft ist (Az.: 4 BV 90/12).

ver.di werde es weiterhin nicht dulden, wenn durch solche Organisationen die Belegschaften gespalten und geschwächt werden. "Es ist richtig, dass diese Vereinigungen als Phantomgewerkschaften entlarvt werden. Sie schaden der wirksamen Interessenvertretung der Beschäftigten durch Missbrauch der Tarifautonomie", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. ALEB, so Claus-Harald Güster, stellv. Vorsitzender der Gewerkschaft NGG, habe sich unter anderem durch Dumping-Tarifverträge hervorgetan, die selbst vom Christlichen Gewerkschaftsbund CGB wegen ihres geringen Entgeltniveaus kritisiert worden seien. ALEB ist eine Phantomgewerkschaft: Es gibt keine öffentlich zugänglichen Geschäftsberichte, keine Mitgliederzahlen, die Finanzierung ist unklar.

Das Verfahren steht im Zusammenhang mit der im Dezember 2010 ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Tarifunfähigkeit der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)". Die seit Beginn ihrer Entstehung tarifunfähige CGZP hatte während ihres laufenden Verfahrens unter anderem mit ALEB sowie dem "Beschäftigten Verband Industrie Gewerbe Dienstleistung" e.V. (BIGD) im März 2010 so genannte mehrgliedrige Tarifverträge abgeschlossen, um weiterhin als 'Tarifvertragspartner' in der Leiharbeit agieren zu können und ihre eigenen unwirksamen Tarifverträge zu retten. ver.di bemängelt insbesondere, dass durch diese Praxis die Ansprüche der Leiharbeitsbeschäftigten auf Equal Pay weiter torpediert würden. "Den Betroffenen werden Zusatzvereinbarungen vorgelegt, mit denen dann auf diese 'Tarifverträge' verwiesen wird - damit wird Equal Pay preisgegeben", kritisierte Kocsis.

Um diesen Trick auszuhebeln, hatten ver.di und NGG sowie die Bundesländer Berlin und Nordrhein-Westfalen Ende Februar 2012 gemeinsam ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren auf Feststellung der Tarifunfähigkeit der ALEB eingeleitet. In einem weiteren Verfahren von ver.di, der IG Metall, Berlin und Nordrhein-Westfalen hatte das Arbeitsgericht Duisburg (4 BV 29/12) im August 2012 zudem festgestellt, dass die BIGD tarifunfähig ist. Und schließlich stellte das LAG Hamburg bereits in zweiter Instanz die Tarifunfähigkeit der ebenfalls diese Tarifverträge mit unterzeichnenden medsonet fest (3 TaBV 7/11). "Es zeigt sich, dass diese Umgehungsstrategie der Scheingewerkschaften keinen Erfolg hat", betonte Kocsis.

Mit den Entscheidungen ist diesen Phantomgewerkschaften mangels sozialer Mächtigkeit der Status als Gewerkschaft im Rechtssinne abgesprochen worden. Zugleich können mit diesen Organisationen auch keine rechtswirksamen Tarifverträge abgeschlossen werden. Die genannten Verfahren sind allerdings noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. ver.di und NGG fordern die Arbeitgeber dennoch auf, den Betroffenen endlich Equal Pay zu zahlen und die Leiharbeitsbeschäftigten nicht mehr auf die angebliche Wirksamkeit der mit der CGZP und den weiteren so genannten christlichen Gewerkschaften abgeschlossenen mehrgliedrigen Tarifverträge in der Leiharbeit zu verweisen.

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Quelle:
Presseinformation vom 31.10.2012
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. November 2012