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HAUSHALT/369: Bundesfinanzminister Schäuble stellt Haushaltsentwurf 2010 vor (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Newsletter vom 19. Januar 2010

Bundeshaushalt 2010: Meilenstein zur Überwindung der Krise

Bundesfinanzminister Schäuble stellt Haushaltsentwurf 2010 vor


Am 19. Januar 2010 begann der Deutsche Bundestag die erste Lesung des Bundeshaushaltsplans 2010, die bis zum 22. Januar andauern wird. Ein zweiter Regierungsentwurf für den Haushalt 2010 war mit Beginn der Legislaturperiode notwendig geworden.

Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen, wies vor dem Bundestag darauf hin, dass es das Ziel dieses Haushaltsentwurfs sei, die Folgen der Krise weiter abzumildern und den Aufschwung, der noch nicht gefestigt ist, zu stützen.

Der Haushalt 2010 sei deshalb, so Schäuble, ein Abbild der Krise - gleichzeitig aber auch ein weiterer Meilenstein zu ihrer Überwindung. Bitter, aber ökonomisch notwendig sei deswegen die historisch hohe Neuverschuldung des Bundes im Jahr 2010: Sie wird im Haushaltsentwurf mit 85,8 Mrd. Euro veranschlagt.

Impulse in der Krise

Mit dem eingebrachten Haushaltsentwurf tut die Bundesregierung alles, damit Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht und setzt - zum Beispiel mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das in dem vorliegenden Haushaltsentwurf berücksichtigt ist - wichtige Impulse zur Stärkung der noch fragilen konjunkturellen Erholung. Trotz dieser zusätzlichen Ausgaben ist es gelungen, die im ersten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2010 aus dem Sommer 2009 vorgesehene Neuverschuldung von 86,1 Mrd. Euro nicht zu überschreiten.

Krisenbedingte Neuverschuldung 2010

Der Bundesfinanzminister warnte in der Debatte alle, die schon jetzt nicht mehr über das Jahr 2010 und seinen Haushalt, sondern ausschließlich über die Jahre 2011 und folgende diskutieren möchten, nicht den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen: "Die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger - ich übrigens auch - hat noch genügend Probleme sich damit abzufinden, dass wir für das laufende Jahr 2010 eine Rekordneuverschuldung vorschlagen müssen." Erst einmal sei es deshalb prioritär, diese Rekordneuverschuldung mit allem Ernst und aller Eindringlichkeit zu erklären, so Schäuble.


Zu den wesentlichen Erklärungsgrößen für die Rekordneuverschuldung zählen 43,5 Mrd. Euro krisenbedingte Steuermindereinnahmen, mit denen alleine der Bund für 2010 zu rechnen hat. Außerdem muss er 23,3 Mrd. Euro Mehrausgaben für den Arbeitsmarkt einplanen, darunter 16 Mrd. Euro für den zusätzlichen krisenbedingten Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit.

Der Zuschuss soll im Jahr 2010 das nach bisheriger Rechtslage vorgesehene Darlehen an die Bundesagentur ersetzen. Weiterhin sind zusätzliche Zuschüsse an die gesetzliche Krankenversicherung von insgesamt 10,2 Mrd. Euro eingerechnet, darin eingeschlossen der einmalige zusätzliche Zuschuss von 3,9 Mrd. Euro im laufenden Jahr, der mit dem Haushaltsentwurf 2010 auf den Weg gebracht wird.

"Eine Herkulesaufgabe": Abbau der Neuverschuldung ab 2011

Ab dem Jahr 2011, in dem nach allgemeiner nationaler wie internationaler Einschätzung mit einem Ende der Krise zu rechnen ist, gelte es, die Neuverschuldung entsprechend den Regeln der Schuldenbremse des Grundgesetzes zurückzuführen, so der Bundesfinanzminister. Der Minister bezeichnete die neue Schuldenregel des Grundgesetzes als "einen entscheidenden Baustein" für eine wohldosierte "Exit-Strategie" der Bundesregierung zum Auslaufenlassen der staatlichen Konjunkturstützung.

Er betonte in diesem Zusammenhang: "Dies wird übrigens kein abrupter Kurswechsel sein, weil ja die - wie ich finde - klugen Regelungen, die wir im Zuge der Föderalismusreform II in das Grundgesetz eingefügt haben, eine allmähliche Rückführung der zu hohen Neuverschuldung vorsehen". Die Bundesregierung sei entschlossen, so der Minister weiter, die Anforderungen des Grundgesetzes zu erfüllen.

Mit Blick auf die schwerwiegenden Entscheidungen, die von der Bundesregierung für die Jahre ab 2011 zu treffen sind, müsse klar sein, dass diese Konsolidierungsaufgabe nicht alleine mit den herkömmlichen haushalterischen Maßnahmen zu bewältigen sein wird. So werde es im Laufe der Jahre nicht ohne gesetzliche Maßnahmen gehen.

Der Bundesfinanzminister warnte deshalb davor, die mit Blick auf die Haushalte 2011 ff. zu fällenden Entscheidungen bereits jetzt öffentlich zu zerreden; sie müssten verantwortlich und sachgerecht Schritt für Schritt vorbereitet und diskutiert werden, damit sie für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sind.

Krisenbekämpfung in 2010 und Rückkehr zur Konsolidierung ab 2011 sind keine Gegensätze und bedeuten keinen Kurswechsel, sondern sind Ausdruck einer insgesamt auf Nachhaltigkeit und stabile Rahmenbedingungen angelegten Ordnungspolitik.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 19.01.2010
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2010