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MELDUNG/370: Niedersachsen fordert "Girokonto für jeden" (NDSML)


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung vom 5. Juni 2013

Niedersachsen fordert "Girokonto für jeden"

Verbraucherminister Meyer: Schluss mit der Diskriminierung



HANNOVER. Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger ein Girokonto auf Guthabenbasis bei jedem Geldinstitut eröffnen dürfen. "Wir unterstützen deshalb einen entsprechenden Gesetzesantrag von Nordrhein-Westfalen an diesem Freitag im Bundesrat", sagte Verbraucherschutzminister Christian Meyer. Das Landeskabinett habe einhellig einen solchen Schritt beschlossen. Meyer betonte, ein Girokonto sei Voraussetzung, um überhaupt angemessen am Wirtschafts- und Geschäftsleben teilzunehmen. "Ohne Girokonto läuft nichts", so der Grünen-Politiker. "Zahlungen für Renten, Kinder-, Eltern- und Arbeitslosengeld oder BAföG werden ebenso über das Girokonto abgewickelt wie Rechnungen für Miete, Strom, Wasser, Telefon und TV."

Kaum jemand wisse jedoch, "dass Hunderttausende Menschen von dieser Serviceleistung ausgeschlossen werden", sagte Meyer. Selbst die Bundesregierung gehe in offiziellen Berichten "von fast 600 000 betroffenen Menschen" aus. "Schätzungen der Europäischen Kommission vom Februar 2013 sprechen sogar von bundesweit fast einer Millionen Menschen ohne eigenes Girokonto", sagte Meyer. "Das kann so nicht weitergehen", forderte Niedersachsens Verbraucherschutzminister. Nach Meyers Angaben verpflichtet der nun vorliegende Gesetzentwurf alle Geldinstitute, die Girokonten im Angebot haben, grundsätzlich allen Verbrauchern auf Antrag ein auf Guthabenbasis geführtes Girokonto einzurichten. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Bürgerinnen und Bürger rechtmäßig in der EU aufhalten.

Der Verbraucherschutzminister betonte zudem, es müsse Schluss sein mit der Diskriminierung von Bankkunden durch eine umstrittene Bonitätsbewertung. "Wenn ein solches sogenanntes Scoring-Verfahren die Anschrift eines Betroffenen, dessen Wohnumfeld oder sogar bestimmte Vornamen als Gründe für die Ablehnung von Krediten zugrunde legt, ist das menschenverachtend und gehört abgeschafft", forderte Meyer. Der Minister unterstrich damit den Willen auch seiner Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern, die auf der jüngsten Verbraucherschutzministerkonferenz im hessischen Bad Nauheim gesetzliche Änderungen verlangt hatten.

Die gesetzlichen Anforderungen an Wissenschaftlichkeit und Prognosegenauigkeit von Scoring-Verfahren sind deutlich über das in § 28b Bundesdatenschutzgesetz bislang vorgesehene Maß hinaus zu erhöhen. Um Transparenz und Kontrolle über angewandte Scoring-Verfahren zu verbessern, ist Verbraucherinnen und Verbrauchern darüber Auskunft zu erteilen, weshalb bestimmte Daten für die Berechnung des Score-Wertes herangezogen und wie diese gewichtet worden sind. Meyer: "Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist jetzt in der Pflicht." Ministerin Ilse Aigner müsse "schleunigst dafür sorgen, das Bundesdatenschutzgesetz so zu ändern, damit die gesetzlichen Anforderungen an das Scoring-Verfahren erhöht werden".

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 62 vom 5. Juni 2013
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2013