Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 14. August 2014
Reform des gesetzlichen Messwesens steht kurz vor dem Abschluss
Neue Regeln gelten ab 2015 - Unternehmen sollten sich bereits jetzt darauf einstellen
Ab 1. Januar 2015 gilt das neue Mess- und Eichgesetz; die neue Mess- und Eichverordnung soll dann ebenfalls in Kraft treten. Mit diesem Gesamtpaket wird das Mess- und Eichrecht grundlegend modernisiert, das bestehende hohe Schutzniveau des deutschen Messwesens wird beibehalten. Die betroffenen Unternehmen sollten sich aufgrund der erforderlichen Anpassungen bereits frühzeitig auf diese Neuregelungen einstellen.
Die geplanten Neuregelungen beinhalten folgende Eckpunkte:
Von der Neuregelung im gesetzlichen Messwesen profitieren alle: Es bietet ein hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher und schafft ein Qualitätssiegel für Hersteller von Messgeräten.
Der Verordnungsentwurf zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens wird zurzeit bei der Europäischen Kommission notifiziert. Das Notifizierungsverfahren wird am 10. Oktober 2014 abgeschlossen. Danach werden sich das Bundeskabinett und der Bundesrat mit dem Verordnungsentwurf befassen.
Das gesetzliche Messwesen gewährleistet die Messrichtigkeit und Messbeständigkeit von Messungen im geschäftlichen Verkehr, von amtlichen Messungen und von Messungen im öffentlichen Interesse für über 120 Millionen verwendete Messgeräte. Dazu zählen Strom-, Wasser-, Gas- oder Wärmezähler, Waagen, Tankzapfsäulen, Geschwindigkeitsmessgeräte, Strahlendosimeter, Taxameter oder Smart Meter, um nur einige der über 150 verschiedenen Messgerätearten zu nennen, deren Inverkehrbringen und Verwendung vom gesetzlichen Messwesen erfasst werden.
Das neue Mess- und Eichgesetz sowie den Verordnungsentwurf finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 14. August 2014
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. August 2014