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REDE/428: Regierungserklärung Merkel - Maßnahmen zum Erhalt der Stabilität der Währungsunion ..., 05.05.10 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
"REGIERUNGonline" - Wissen aus erster Hand

Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu den Maßnahmen zum Erhalt der Stabilität der Währungsunion und zum bevorstehenden Sondergipfel der Euro-Länder am 7. Mai 2010 in Brüssel vor dem Deutschen Bundestag am 5. Mai 2010 in Berlin:


Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine Damen und Herren!

Die Bundesregierung hat am Montag vor dem Hintergrund der durch Griechenland ausgelösten Krise ein Gesetz zur Stabilisierung der Währungsunion in Europa beschlossen. Die Grundlage für dieses Gesetz ist eine Ultima Ratio, also eine Notsituation. Die Notsituation besteht darin, dass Griechenland faktisch keinen Zugang zu den Finanzmärkten mehr hat. Daraus wären Auswirkungen auf die Stabilität des Euro insgesamt entstanden. Das Vorliegen dieser Notsituation wurde durch die Europäische Zentralbank, die Europäische Kommission und den Internationalen Währungsfonds festgestellt. Dieser Notsituation soll mit einem Programm von IWF, EU-Kommission und EZB begegnet werden.

Das Programm hat eine Laufzeit von drei Jahren, wie alle Programme des Internationalen Währungsfonds. Es hat einen Umfang von insgesamt 110 Milliarden Euro. Der Internationale Währungsfonds wird davon 30 Milliarden Euro übernehmen. Die Euro-Zone übernimmt 80 Milliarden Euro; der deutsche Anteil daran beträgt 28 Prozent, das bedeutet rund 22,4 Milliarden Euro in drei Jahren. Davon werden im ersten Jahr 8,4 Milliarden Euro anfallen, in den Jahren 2011 und 2012 zusammen insgesamt 14 Milliarden Euro. Das Programm ist so gestaltet, dass Kredite gegeben werden. In Deutschland geschieht das durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Für diese Kredite bürgt der Bund und damit in letzter Konsequenz der Steuerzahler, also wir alle.

Das sind die nackten Zahlen, Daten, Fakten des Ihnen heute in erster Lesung vorliegenden Gesetzentwurfes. Diese nackten Zahlen, Daten, Fakten vermögen nicht einmal im Ansatz deutlich zu machen, wozu wir heute hier zusammengekommen sind. Wir sind heute hier zusammengekommen, weil wir in erster Lesung über ein Gesetz entscheiden müssen, das eine enorme Tragweite hat. Es ist - das kann nicht klar genug formuliert werden - von enormer Tragweite für Deutschland und für Europa.

Die Überschrift dessen, was wir beraten - "Maßnahmen zum Erhalt der Stabilität der Währungsunion" -, bringt diese Tragweite unzureichend zum Ausdruck. Worum es tatsächlich geht, wenn wir in diesem Hause über Maßnahmen zum Erhalt der Stabilität der Währungsunion beraten, müssen wir unmissverständlich beim Namen nennen: Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Zukunft Europas und damit um die Zukunft Deutschlands in Europa.

Das erlegt uns allen, die wir im Deutschen Bundestag unser Volk vertreten, sei es in der Regierung, sei es in der Opposition, eine außerordentlich große Verantwortung auf. Selten gibt es solche Situationen.

Selten gibt es Situationen, in denen,

erstens, ohne historisches Vorbild,

zweitens, mit unmittelbarer Wirkung für den Augenblick und,

drittens, mit weitreichender Wirkung für die Zukunft unseres Landes und Europas entschieden werden muss.

Heute ist ein solcher Tag. Niemand kann uns, den gewählten Vertreterinnen und Vertretern unseres Volkes, diese Verantwortung abnehmen.

Noch klarer wird die uns auferlegte Verantwortung, wenn wir uns vor Augen führen: Europa schaut heute auf Deutschland. Ohne uns, gegen uns kann und wird es keine Entscheidung geben. Ohne uns, gegen uns kann und wird es keine Entscheidung geben, die ökonomisch tragfähig ist und den rechtlichen Anforderungen sowohl mit Blick auf europäisches Recht als auch mit Blick auf nationales Recht in vollem Umfang Genüge tut. In einem Wort: Mit uns, mit Deutschland, kann und wird es eine Entscheidung geben, die der politisch-historischen Dimension der Situation insgesamt Rechnung trägt. Ich bin fest überzeugt, dass Deutschland dieser Verantwortung gerecht wird.

Gestatten Sie mir heute, einen Satz zu wiederholen, den ich in meiner Regierungserklärung am 25. März dieses Jahres, also in meiner Regierungserklärung vor dem letzten EU-Rat der Staats- und Regierungschefs, gesagt habe:

"Ein guter Europäer ist nicht unbedingt der, der schnell hilft. Ein guter Europäer ist der, der die europäischen Verträge und das jeweilige nationale Recht achtet und so hilft, dass die Stabilität der Eurozone keinen Schaden nimmt."

Warnungen, Skepsis und Zweifel, ob es richtig war, Griechenland den Zugang zur Euro Zone zu gewähren, hat es im Jahr der Entscheidung, also im Jahr 2000, zuhauf gegeben. Es wurde auf die schlechte Wettbewerbsfähigkeit Griechenlands hingewiesen, auf eine Überforderung des Landes insgesamt, unter dem Dach der einheitlichen Währung die notwendigen Anpassungen zu vollziehen. Dennoch muss im Jahr 2000 bereits frühzeitig eine vor allem politische Vorentscheidung zugunsten des Beitritts Griechenlands zur Euro Zone gefallen sein.

Damit kein Missverständnis entsteht: Ich erwähne dies nicht, um in irgendeiner Form in eine Diskussion über Schuldzuweisungen und Verantwortung einzutreten. Ich erwähne dies nicht, um in eine Diskussion einzutreten, die sich hinsichtlich der damaligen Entscheidung etwa an die Adresse der damaligen rot-grünen Regierung richten könnte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich führe eine solche Diskussion nicht, weil sie erstens rückwärts gewandt wäre.

Zweitens wäre sie völlig unergiebig; denn sie würde uns in keiner Weise von den Fakten befreien, mit denen die heutige Regierung und die heutigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages umzugehen haben.

Ich erwähne diese Warnungen, diese Skepsis und die Zweifel aus einem anderen Grund. Ich erwähne sie, weil das hilft, dass wir uns über den Ernst der Lage keinerlei Illusionen mehr machen, dass wir uns dem Ernst der Lage stellen. Dies kann in einem Satz zusammengefasst werden: Europa steht am Scheideweg.

Mit Europa stehen alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die 16 Mitgliedstaaten der Euro-Gruppe am Scheideweg. Europa muss entscheiden, ob es den Weg der Vergangenheit fortsetzen will. Dieser Weg bestand zu oft darin, dass Probleme selten direkt beim Namen genannt wurden, dass sie in der Folge nicht konsequent genug angegangen wurden, dass zu oft gehofft wurde, es werde sich schon alles regeln und irgendwie gut gehen. Gut gemeint war nicht immer gut gemacht.

Europa muss sich entscheiden, ob es diesen Weg fortsetzen will, dazu noch unter den Bedingungen der Globalisierung des 21. Jahrhunderts, oder ob es erkennt, dass auch für die Union der 27 Mitgliedstaaten ein Zeitpunkt gekommen ist, an dem sie ihre Kräfte vielleicht überschätzen könnte, an dem sie von ihrer Substanz und über ihre Verhältnisse lebt, an dem sie von Fehlentscheidungen der Vergangenheit eingeholt wird, die sich nicht mehr verdecken lassen, sondern im Gegenteil nur noch behoben werden können durch ein konsequentes Aufdecken, durch eine schonungslose Analyse der Lage und eine daraus folgende Therapie. Ich bin der Überzeugung: Dieser Zeitpunkt ist spätestens jetzt gekommen.

Die Bundesregierung hat sich deshalb für den zweiten Weg entschieden. Sie hat sich für den zweiten Weg entschlossen, weil sie überzeugt ist: Ein guter Europäer ist nicht unbedingt der, der schnell hilft und damit vielleicht nur den Anschein erweckt, als ob er das Problem lösen würde. Ein guter Europäer ist vielmehr der, der die europäischen Verträge und das jeweilige nationale Recht achtet und so dazu beiträgt, dass die Stabilität der Euro-Zone und der ganzen Europäischen Union keinen Schaden nimmt.

So, aber auch nur so kann es uns gelingen, den Kreislauf sich immer schneller und immer höher auftürmender Probleme zu durchbrechen. So beenden wir das Leben von der Substanz und über die Verhältnisse. So dienen wir dem Wohl Europas und Deutschlands.

Auf dieser Grundlage hat die Bundesregierung in den Verhandlungen mit Europa auf allen politischen Ebenen von Beginn an wieder und wieder deutlich gemacht, dass wir Hilfen an Griechenland nur in strikter Übereinstimmung mit dem europäischen Recht und dem deutschen Verfassungsrecht, das heißt, nur unter folgenden vier Voraussetzungen leisten werden und leisten können:

Erste Voraussetzung. Der Schlüssel zur Lösung der Krise liegt in Griechenland. Wir haben darauf bestanden, dass Griechenland sich zu einer umfassenden Eigenanstrengung verpflichtet. Eine Konsolidierung ohne maximale Selbsthilfe Griechenlands hätte im Widerspruch zu den bei uns durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die europäischen Verträge abgesicherten Prinzipien der Stabilitätsgemeinschaft gestanden. So etwas war mit mir nicht zu machen. Das hat die Bundesregierung, ganz gleich, wie stark der Druck in Europa und Deutschland auch immer war, von Beginn an strikt abgelehnt.

Seit Sonntag liegen der Bundesregierung die Einzelheiten der geplanten Vereinbarung zwischen dem Internationalen Währungsfonds, den 15 Mitgliedstaaten und Griechenland vor. Aus dieser Vereinbarung wird deutlich: Griechenland verpflichtet sich zu einer umfassenden, zu einer maximalen Eigenanstrengung. Das Land muss alles tun und tut alles, um seine exorbitante Staatsverschuldung abzubauen. Die Vereinbarung sieht einschneidende Maßnahmen vor. Das Programm ist ehrgeizig. Es soll die Wettbewerbsfähigkeit Griechenlands erhöhen, damit das Land seine Verschuldung aus eigener Kraft abbauen kann. Nur so lässt sich das Vertrauen der Kapitalmärkte wiedergewinnen. Dieses Programm erfüllt deshalb unsere erste Voraussetzung.

Ich füge hinzu: Ich traue meinem griechischen Amtskollegen, Ministerpräsidenten Papandreou, zu, dieses Programm, auch wenn es eine wahrhaft gewaltige Aufgabe ist, mit Unterstützung der europäischen Partner und des IWF umzusetzen.

Zweite Voraussetzung. Der Internationale Währungsfonds muss eingebunden werden. Wir haben darauf bestanden, auch wenn wir mit dieser Haltung in der Europäischen Union zu Beginn in der Minderheit waren. Es ist der Internationale Währungsfonds, der mit seinen Erfahrungen einen wertvollen - ich sage: unverzichtbaren - Beitrag zu einer erfolgreichen Umsetzung des griechischen Sanierungsprogramms leistet. Ohne Deutschland wäre es zu einer Einbeziehung des IWF nicht gekommen.

Zur Wahrheit des heutigen Tages gehört ein Weiteres: Auch das Programm Griechenlands mit den notwendigen Eigenanstrengungen hätten wir niemals erreicht, wenn Deutschland zu einem frühen Zeitpunkt, wie von fast allen gefordert, finanziellen Hilfen ohne ausreichende Entscheidungsgrundlage zugestimmt hätte. Vielmehr hätten wir das Gegenteil bewirkt. Eine frühe Hilfe ohne ausreichende Entscheidungsgrundlage hätte nur die Erwartungen gesteigert, dass hochverschuldete Mitglieder der Euro-Zone ohne eigene Konsolidierungsanstrengungen schnell mit großzügigen Hilfen rechnen könnten. Das hätte zu ähnlichen Destabilisierungen geführt wie eine grundsätzliche Verweigerung der Hilfen an Griechenland. Dem hat die Einbindung des IWF mit seiner langjährigen Erfahrung bei der Sanierung von hochverschuldeten Staaten, bei der Erarbeitung eines Sanierungsprogramms und bei der konsequenten Überwachung der Umsetzung des Programms entgegengewirkt.

So, aber auch nur so schaffen wir es, in Europa zu den gewohnten Pfaden zu kommen und nicht so schnell zu glauben, ein Problem sei bereits gelöst, wenn es schnell gelöst wird, obwohl es in Wahrheit immer größer wird und nachfolgende Generationen, wie heute uns, eines Tages einholt. Mit der am 26. März auf dem Rat der EU-Staats- und Regierungschefs beschlossenen Einbeziehung des IWF wurde also auch die zweite Voraussetzung erfüllt. Ich füge hinzu: Sie hat sich, wie wir sehen, schon jetzt bewährt.

Dritte Voraussetzung. Griechenland ist nicht mehr in der Lage, sich selbst auf den internationalen Kapitalmärkten zu refinanzieren. Dies ist nicht allein ein Problem Griechenlands, sondern Ausgangspunkt unabsehbarer Folgen für den gesamten Euro-Raum.

Deshalb gilt als vierte Voraussetzung: Die zu beschließenden Hilfen für Griechenland sind alternativlos, um die Finanzstabilität des Euro-Gebietes zu sichern. Wir schützen also unsere Währung, wenn wir handeln.

Dazu haben die Europäische Zentralbank und die Europäische Kommission unmissverständlich dargelegt: Die sofortigen Hilfen sind das letzte Mittel zur Gewährleistung der Finanzstabilität im Euro-Gebiet insgesamt. Sie müssen erfolgen, damit es nicht zu einer Kettenreaktion im europäischen und internationalen Finanzsystem und zu einer Ansteckung anderer Euro-Mitglieder kommt. Nachdem gerade das Gröbste der Finanzkrise des Jahres 2008 überwunden ist und sich das Euro-Gebiet auf dem Weg der Erholung befindet, würden systemgefährdende Störungen der Finanzmärkte diese Erholung zunichtemachen. Eine erneute Finanzkrise würde zu spürbaren Wohlstandsverlusten und zu höherer Arbeitslosigkeit auch in Deutschland führen.

Im Übrigen wird klar: So richtig es ist, alles dafür zu tun, dass hemmungslosen Spekulationen an den Märkten Einhalt geboten wird und Ratingagenturen klaren Regeln unterworfen werden, so unabweisbar ist es, der ganzen Wahrheit ins Auge zu sehen. Ursache oder Auslöser für die Lage in Griechenland und die Folgen für den ganzen Euro-Raum waren nicht allein hemmungslose Spekulationen an den Märkten und das Verhalten der Ratingagenturen. Der Tag der ganzen Wahrheit war vielmehr der 22. April dieses Jahres. An dem Tag meldete Eurostat beim griechischen Haushaltsdefizit eine nochmalige Korrektur nach oben an. Es wurde deutlich: Die von Griechenland zu zahlenden Zinsen stiegen in exorbitante Höhe. Eine Refinanzierung Griechenlands am Kapitalmarkt wurde praktisch unmöglich. Damit stand die griechische Zahlungsunfähigkeit unmittelbar bevor. Einen Tag später, am 23. April, hat Griechenland um Hilfe nachgesucht.

Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs hat am 25. März dieses Jahres Griechenland für eine solche Situation Hilfen unter genau den genannten vier Bedingungen in Aussicht gestellt. Alle vier müssen erfüllt sein; keine einzige dieser vier Voraussetzungen ist entbehrlich. Die Analysen des IWF, der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Union lassen keinen Zweifel zu: Alle vier Voraussetzungen sind jetzt erfüllt. Sie sind die Grundlage unserer Entscheidungen in dieser Woche, und sie markieren politisch wie rechtlich ihren Rahmen.

Hinzu kommt die Klärung einer Beteiligung der Gläubiger. Die Bundesregierung will in dieser Woche eine Entscheidung, die auch die Verantwortung der Banken und anderer Gläubiger deutlich werden lässt. Der Bundesfinanzminister hat dazu Gespräche geführt. Banken und Gläubiger dürfen sich ihrer Verantwortung nicht entziehen. Deshalb begrüße ich, dass es hierzu ganz offensichtlich eine Bereitschaft bei Banken und Gläubigern gibt. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Finanzwirtschaft plant, bestehende Kreditlinien an Griechenland und griechische Banken bis 2012 aufrechtzuerhalten.

Ich füge aber hinzu: Wenn sich die Banken von einem solchen freiwilligen Beitrag erhoffen sollten, dass wir sie gleichsam als Gegenleistung bei einer Bankenabgabe oder anderen Maßnahmen entlasten, dann haben sie sich gründlich getäuscht.

An dieser Stelle auch ein Wort zur internationalen Finanztransaktionsteuer. Der damalige Finanzminister und ich haben uns beim G20-Gipfel in Pittsburgh dafür eingesetzt, dass eine solche internationale Finanztransaktionsteuer Realität wird. Daraufhin hat es einen G20-Beschluss gegeben, der den Internationalen Währungsfonds um Vorschläge gebeten hat, in welcher Form man die Banken in die Verantwortung einbeziehen kann. Inzwischen liegen die Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds für die nächste Tagung der G20 in Kanada vor. Der Internationale Währungsfonds unterstützt, dass wir eine Bankenabgabe erheben, so wie es Deutschland vorsieht. Der Internationale Währungsfonds verwirft die Idee einer internationalen Finanztransaktionsteuer.

Der Internationale Währungsfonds weist darauf hin, dass eine internationale Finanztransaktionsteuer auch die Realwirtschaft trifft, und empfiehlt stattdessen eine Besteuerung der Gewinne und Gehälter der Banken. Ich finde, wir tun gut daran, den Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds eine große Beachtung zu schenken. Ich bitte auch die Opposition, sich mit diesen Vorschlägen auseinanderzusetzen.

Ich sage auch in Richtung der Banken: Wenn jemand in unserer Gesellschaft eine Gegenleistung erbringen muss, dann ist das nicht der Staat gegenüber den Banken, sondern dann sind das die Banken gegenüber dem Staat und damit gegenüber den Menschen in Deutschland. Aus dieser Verantwortung werden wir sie nicht entlassen.

Deshalb werden wir uns mit Nachdruck für weitere Regulierungsmaßnahmen bei Derivaten, Hedgefonds und Leerverkäufen in Europa und weltweit einsetzen; denn das Primat der Politik gegenüber den Finanzmärkten muss - das ist mein Ziel, das ist das Ziel der Bundesregierung und sicherlich auch dieses Hohen Hauses - wiederhergestellt werden. Daran müssen wir arbeiten, und dabei werden wir nicht ruhen.

Ein Zweites muss klipp und klar sein: Mit den jetzt zu beschließenden Maßnahmen für Griechenland kann es nicht getan sein. Die Stabilität des Euro muss langfristig gesichert werden. Wiederholungen müssen vermieden werden. Die wirtschafts- und finanzpolitische Koordinierung und die gegenseitige Überwachung in Europa müssen verbessert werden. Das muss auch ein Element der neuen Wachstumsstrategie 2020 werden, die wir im Juni verabschieden. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie wir in wenigen Wochen diese Wachstumsstrategie verabschieden, ohne dass sie in konkreter Form in einem Zeitplan und ersten Maßnahmen deutlich macht, dass und wie Europa die Lehren aus dieser Krise zieht. Es wird ein Wille zu stärkerer wirtschafts- und finanzpolitischer Zusammenarbeit notwendig sein.

Ich kann auch niemandem ersparen, dass dabei insbesondere die Aufmerksamkeit auf solche Mitgliedstaaten gelenkt wird, die über keine ausreichende Wettbewerbsfähigkeit verfügen. Dabei geht es nicht, um das gleich vorwegzusagen, um Schuldzuweisungen; es geht stattdessen einmal mehr um die Abwendung von Schaden für den gesamten Euro-Raum. Diese Abwehr von Schaden ist - das ist meine Überzeugung - nur durch einen Weg der Offenheit, der Klarheit und auch der Schonungslosigkeit zu erreichen.

Wir haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Europäische Währungsunion langfristig auf ein stabiles Fundament gestellt wird. Dazu gehört eine schnellere und straffere Anwendung von Sanktionen gegen Euro-Mitgliedstaaten, die ihrer Verpflichtung zur Senkung des Defizits unter drei Prozent nicht nachkommen. Dazu gehört eine Diskussion um verstärkte und vor allem wirksame Sanktionen bei Verstoß gegen den Stabilitätspakt.

Ich sage es unmissverständlich: Teil dieser Sanktionen müssen auch Suspendierungen aus dem EU-Haushalt sein. Wer sich nicht an die Maastricht-Defizitgrenze hält, der verwirkt einen Teil seiner Strukturfonds- oder Agrarmittel. In letzter Konsequenz heißt das nichts anderes, als notorischen Defizitsündern zumindest vorübergehend das Stimmrecht zu entziehen. Für den äußersten Notfall muss auch ein Verfahren für eine geordnete Insolvenz eines Mitgliedstaates entwickelt werden.

In einem Satz zusammengefasst: Wenn zur dauerhaften Erhöhung der Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion Vertragsänderungen unumgänglich sind - das sind sie mit großer Wahrscheinlichkeit -, dann setzt sich die Bundesregierung, dann setze ich mich auch ganz persönlich dafür mit allem Nachdruck ein. Wie mühselig und langwierig ein solcher Prozess auch immer sein mag, das darf uns nicht daran hindern, das Richtige zu tun.

Ich bin überzeugt: Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes schuldig, das sind wir unseren nachfolgenden Generationen schuldig. Ich sagte es: Europa steht am Scheideweg. Die Entwicklung in Griechenland hat uns drastisch vor Augen geführt, wohin eine unsolide Haushalts- und Finanzpolitik führen kann. Es beweist sich auch für unser eigenes nationales Vorgehen als wegweisend, dass wir im vergangenen Jahr eine Schuldenbremse in unsere Verfassung aufgenommen haben; sie gilt ab dem nächsten Jahr.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der jetzt vorgeschlagene Lösungsweg einschließlich der vierteljährlichen Überprüfungen der Umsetzung des griechischen Programms bietet mehr Chancen als jede andere Alternative. Er bietet die bestmögliche Gewähr dafür, dass der deutsche Steuerzahler, der über den Bund für die Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau bürgt, von einer Inanspruchnahme verschont bleibt.

1997 hat die Bundesregierung von Helmut Kohl, Theo Waigel und Klaus Kinkel darauf bestanden, dass der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt eingeführt wird. Die Aufgabe meiner Regierung und aller Mitglieder dieses Hauses heute ist es, darauf zu bestehen, dass dieser Stabilitätspakt durchgesetzt wird, ihn zu verteidigen und ihn als Lehre aus dieser Krise weiterzuentwickeln. Wir müssen ihn so ausgestalten, dass er nicht mehr unterlaufen werden kann, sondern strikt einzuhalten ist. So wie die Regierung Helmut Kohl 1997 größte Widerstände überwinden musste, so muss auch unsere politische Generation heute große Widerstände überwinden.

Deutschland, der stärksten Wirtschaftsnation Europas, kommt in dieser Lage eine besondere Verantwortung zu, und Deutschland nimmt diese Verantwortung wahr. Die glückliche Geschichte Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg, die Entwicklung zu einem freien, einigen und starken Land ist von der parallel verlaufenen Geschichte der Europäischen Union nicht einmal in Gedanken zu trennen. Die europäische Einigung ihrerseits ist ohne die deutsche Beteiligung überhaupt nicht vorstellbar. Deutschland lebt in der Europäischen Union in einer Schicksalsgemeinschaft. Ihr verdanken wir Jahrzehnte des Friedens, des Wohlstands und des Einvernehmens mit unseren Nachbarn. Der Krieg, der - nicht zuletzt durch deutsche Schuld - immer wieder Europa verwüstet hat, verschont unseren Kontinent inzwischen so lange wie nie zuvor in der jüngeren Geschichte.

Wir Bürgerinnen und Bürger Europas sind zu unserem Glück vereint. Für diese Überzeugung hat noch jede deutsche Bundesregierung - von Konrad Adenauer bis heute - gearbeitet. Wir arbeiten für ein starkes Europa, das seine Rolle in der Welt geeint und entschieden wahrnimmt, das seine Werte und Interessen selbstbewusst verteidigt. Das war, ist und bleibt Deutschlands und Europas Zukunft.

Ich bitte Sie heute um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Mit ihm schützen wir die Bürger unseres Landes, mit ihm treffen wir die notwendigen Entscheidungen für Deutschland, für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, und mit ihm leisten wir zusammen mit unseren Partnern in Europa unseren Beitrag für eine gute Zukunft Europas - denn es geht um die Zukunft Europas.


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Quelle:
Bulletin Nr. 48-1 vom 05.05.2010
Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu den
Maßnahmen zum Erhalt der Stabilität der Währungsunion und zum
bevorstehenden Sondergipfel der Euro-Länder am 7. Mai 2010 in Brüssel
vor dem Deutschen Bundestag am 5. Mai 2010 in Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2010