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STEUER/1107: So profitieren Bürger von den steuerlichen Neuregelungen (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 29. Juli 2009

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen: Regelungen, die sich lohnen
So profitieren Bürger von den steuerlichen Neuregelungen


Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Seit einiger Zeit ist ein Wirtschaftsbereich in aller Munde, der viel zu lange ein Schattendasein geführt hat: der Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen. Nicht nur Handwerkerleistungen zählen dazu, sondern auch Dienstleistungen für Familien, zum Beispiel Pflege- und Betreuungsangebote.

Experten schätzen, dass die haushaltsnahen Dienstleistungen immer wichtiger werden. Doch viel zu viele Angebote werden "schwarz" erbracht. Allein 16 Prozent der Schwarzarbeit entfallen auf Angebote wie Kinder- und Hausaufgabenbetreuung oder Putzhilfen, also Dienstleistungen, die Familien im Alltag entlasten.

Dies geht aus einer vom Institut für Wirtschaft Köln (IW) in Auftrag gegebenen Studie hervor, die im Februar 2009 vorgelegt wurde. Steuerliche Begünstigungen in diesem Bereich sind ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.


Eine Maßnahme - mehrere Ziele

Die Förderung der haushaltsnahen Dienstleistungen ist ein gutes Beispiel dafür, wie Politik mit einer passgenauen Maßnahme gleich mehrere Ziele verfolgen kann. Die Bundesregierung sorgt mit verschiedenen steuerlichen Verbesserungen dafür, dass Schwarzarbeit zurückgedrängt wird und Eltern das Familienleben und den Beruf besser unter einen Hut bekommen können.

Wer seine Ausgaben nicht mehr am Fiskus vorbei abrechnet, hilft sogar mit, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Im Zuge der Krisenmaßnahmen hat die Bundesregierung die bereits bestehenden Regelungen noch einmal erweitert, um das Handwerk in den Städten und Gemeinden zu unterstützen.


Wie profitieren Familien?

Folgende Steuererleichterungen wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2009 vereinfacht und erheblich ausgeweitet, damit Familien ihren Alltag besser bewältigen können:

Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um geringfügige Beschäftigungen handelt (sogenannte Minijobs), können 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 510 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.
Aufwendungen für andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen, zu denen auch Pflege- und Betreuungsleistungen zählen, können bis zu 20 Prozent, höchstens insgesamt 4.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.


Wie profitieren Handwerker und ihre privaten Auftraggeber?

Auch Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit Wirkung vom 1. Januar 2009 besser von der Steuer absetzbar. Das stärkt Privathaushalte bei der Beauftragung eines Handwerkers, wenn es zum Beispiel um die Modernisierung der Wohnung geht. Außerdem hilft es Handwerksbetrieben und sichert Arbeitsplätze.


Der für Handwerkerleistungen seit 2006 geltende Steuerbonus von 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 600 Euro pro Jahr, wurde zum Jahresbeginn 2009 auf 1.200 Euro verdoppelt.

Begünstigt sind die Arbeitskosten einschließlich Umsatzsteuer, nicht hingegen die Materialkosten.


Der Steuerbonus wird in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht und auf die gezahlte Einkommensteuer angerechnet. Wichtige Voraussetzung ist, dass der Handwerker eine Rechnung ausgestellt hat und diese per Überweisung, durch Einzugsermächtigung oder im Wege des Online-Bankings beglichen worden ist. Barzahlungen können in keinem Fall anerkannt werden.

Möchten Sie mehr erfahren? Fragen Sie nach auf www.fuer-alle-da.de

Weitere Informationen:
Wer Steuern hinterzieht, der handelt unsolidarisch
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und __Buerger/Gesellschaft__und__Zukunft/160709__Steuergerechtigkeit.html__nnn=true

Verdoppelter Steuerbonus für Handwerksleistungen
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Gesellschaft__und__ Zukunft/themenschwerpunkt__konjunkturpakete/008__handwerksleistungen.html?__nnn=true


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 29.07.2009
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2009